Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
§ 302 a STGB(Leistungswucher)
Sclerocactus:
Ich habe die großen Vier EON,RWE,Vattenfall und ENBW bei der Staatsanwalt-
schaft angezeigt.
Zum einen sieht man ja, dass man sich im Privatrecht schlecht gegen Energieversorger wehren kann.
Da die Produktionskosten für eine Megawattstunde Strom nur bei ca 15 € liegt und diese dann an der Strombörse EEX für ca 125 € verkauft. Das sind aber noch längst nicht die Preise die wir für den Strombezug bezahlen. Geht man von 20 Cent für das Kilowatt inkl. MWST aus, dann kostet den Verbraucher die Megawattstunde 200 €. Von solchen Preisspannen können die Energieversorger gut leben.
Unser Kernkraftwerk an der Isar bekommt zum Beispiel nur 1,5-2 Cent in der Grundlast je Kilowattstunde.
Wenn eine Bank 30% Zins für einen Kredit verlangt ist dieses Wucher.
Genauso denke ich muß man beim Strom von Leistungswucher reden, gerade weil der Strom notwendig ist unsere sozialen, kommunikativen Kontakte zu pflegen und die Bewegungsfreiheit innerhalb der Bundesrepublik zu sichern.
Denn auch die Bundesbahn und die Straßenbahnen,S-Bahnen und U-Bahnen fahren mit dem teuren Strom und erhöhen damit die Kosten. Viele sind dadurch in ihrer grundrechtlich gesicherten Bewegungsfreiheit eingeschränkt.
Diesbezüglich werde ich noch eine Petition an den deutschen Bundestag abfassen um auf dieses generelle Problem hinzuweisen und den Politikern dieses eindringlich bewußt zu machen.
Die Gerichte sollten immer darauf hingewiesen werden, das Gerichtsurteile nur dann Bestand haben können, wenn sie die Grundrechte in die rechtliche
Beurteilung des Sachverhalts mit einbeziehen.
Die Grundrechte sind die stärksten Verbündeten der Bürger gegen die Wilkür des Staates aber auch gegenüber Unternehmen. Wer genaueres Wissen will sollte sich noch einmal das Lüth Urteil von 1958 anschauen.
Schwalmtaler:
Hallo Sclerocactus,
haben Sie schon einen Anwalt oder wollen Sie das alleine durchziehen?
Gruß eines Nichtanwaltes
Schwalmtaler
eislud:
@Schwalmtaler
Ich glaube, hier verklagt, wenn überhaupt, die Staatsanwaltschaft den/die Versorger. Meines Erachtens muß @Sclerocactus hier nicht zwangsläufig einen Anwalt haben. Er tritt hier wohl eher als eine Art Zeuge der Staatsanwaltschaft auf. Das sollte zumindest bei den hier entstehenden hohen \"Streitwerten\" gelten. Hier geht es um Strafrecht und nicht wie bei unseren Widersprüchen um Zivilrecht. Nur meine Meinung.
Auch Gruß eines Nichtanwaltes
eislud
nomos:
Wenn die Preistreiberei strafrechtlich als Wucher festgestellt wird, hat das wohl auch zivilrechtliche Auswirkungen = § 138 BGB.
Mietwucher wird dabei ja z. B. besonders bewertet. Energie ist mit der Nutzung der Wohnung untrennbar verbunden. Es ist schon spannend, welcher Maßstab mit dem Strafrecht dann hier angelegt wird und was als Marktpreis festgestellt wird. Das wird die Schwierigkeit dabei sein.
Aber es ist eine weitere offene Flanke! Mal sehen, was die Staatsanwaltschaft dazu sagt.
Bitte weiter berichten!
wulfus:
Was Sclerocactus da schreibt, ärgert mich schon seit Monaten. Und obwohl Leute wie der Wirtschaftsminister von Hessen und
auch aus Brüssel das alles schon mehrfach scharf gerügt haben, tut sich überhaupt nichts.
Im Gegenteil, der Bundeswirtschaftsminister lädt diese Typen der Energiekonzerne sogar zu sich zum wohlwollenden Smalltalk ein und die Kanzlerin hofiert den Bernotat.
Also Vorsicht, Sclerocactus, wenn Sie gegen die diversen \'Bernotats\' strafrechtlich vorgehen, haben sie auch die Regierung gegen sich!
Glauben Sie die verzichtet auf die lukrativen Energiesteuereinnahmen?
Die Energielobby wird Sie schnell in \'einen Kaktus setzen\'!
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln