Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

§ 302 a STGB(Leistungswucher)

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userD0005:
Die Anzeige ist interessant. Ich bin gespannt, ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren aufnimmt bzw. mit welcher Begründung das Verfahren später eingestellt wird.

Gruß

Sclerocactus:
Habe keine Angst vor der Regierung und den Bernotats.

Spätestens auf dem Friedhof sehen wir uns  wieder.

Das ist und bleibt die einzige Gerechtigkeit in unserer Republik.

Ich habe auch bereits eine Petition laufen in der es vor allem um die Verschmutzungsrechte und die Trennung von Netz und Versorger geht.
Ich habe darauf abestellt, das ich für meinen \"dreckigen Holzofen\" ebenfalls Verschmutzungsrechte haben möchte. Zumal die Energieversorger einen CO²
Giganten nach dem anderen in die Umwelt setzen. Dafür bekommen Sie ja nur weitere Verschmutzungsrechte. Sollte diese Praxis beibehalten werden, habe die komplette Abschaffung der Ökosteuer und jeglicher Umweltauflagen für die Bundesbürger gefordert. Außerdem habe ich verlangt, das die verschenkten Verschmutzungsrechte nachträglich durch die Energieversorger zu zahlen sind und dieses Geld dann der Bundesanstalt für Arbeit überlassen wird um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Als letztes habe ich gefordert, das Politiker die in Fragen ihrer Lobbytätigkeit über Gesetze oder Vorhaben zu entscheiden haben, öffentlich für befangen zu erklären sind, wie es ja bei Richtern auch der Fall ist.
Leider habe ich von der Petition noch nichts gehört. Ich habe nur ein Schreiben erhalten in dem ich vertröstet wurde und mich noch gedulden muß.
Die Petition läuft unter foldendem Kennzeichen:
Pet 3 - 16- 09 - 751 - 027886

Normal kann man unter den öffentlichen Petitionen diese mitzeichnen.
Leider ist diese aber noch nicht veröffentlicht worden.
Sicherlich wären nachfragen von anderer Seite behilflich diese Petition voranzubringen.

Ich brauche bei einer Strafanzeige keinen Anwalt, denn die Staatsanwaltschaft ermittelt und erhebt dann Klage.

Ich habe die Anzeige übrigens bei der Staatsanwaltschaft Landshut gemacht.

Powersafer:
Hi Sclerocactus und alle anderen Antwortenden,
habe mal im StGB und Internet unter juris nachgeschaut und einen §302 dort als \"Vermögensstrafe und erweiterter Verfall\" bezeichnet gefunden und nicht als \"Leistungswucher\". Statt dessen fand ich unter \"Wucher\" den §291 StGB.
Also da scheint was nicht zu stimmen, lieber scelero, bitte mal überprüfen bzw. korrigieren.
Aber Ihre Idee mit der Anzeige find ich ziemlich spannend, weils ja schlichtweg kriminell ist, wie die EVUs uns abzocken. Das war längst mal überfällig !!
Die Petition ist zwar auch ne Idee, aber was soll da bei rauskommen, wenn im Bundestag ausser Lobbyisten bald keiner mehr das Volk vertritt...   X(
Wie schauts eigentlich mit §4 WiStG aus (Preisüberhöhung) ? Wär doch auch noch ein Hebel wo man ansetzten könnte, oder?
Schöne Gr an alle !

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