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Kündigung Strom Gewerbekunde

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Kampfzwerg:
@Eislud
Ja Danke, Du hattest alles  ;)



--- Zitat ---Nochmal. Dein Gewerbetreibender sollte meines Erachtens den Anbieter wechseln. Je nachdem wie groß seine Abnahmemenge ist, kann er auch unter Umständen tatsächlich mit einem Versorger einen eigenen Preis aushandeln oder/und einen Festpreis für eine bestimmte Zeit vereinbaren. Es ist ja nicht unüblich, dass beispielsweise die Industrie günstiger bezieht als der Haushaltkunde.

Nach Deiner Ergänzung scheint das wohl doch nicht so einfach zu sein.
Ich frage mich allerdings, wie ein anderer Versorger von dem \"Querulantentum\" Kenntnis erlangt haben kann.
--- Ende Zitat ---
Offiziell handelt sich doch um einen Sondervertrag mit \"ausgehandeltem\" Individualpreis für einen fest vereinbarten Zeitraum!

Die Abnahmemenge liegt deutlichst über 10.000!

Hat er ja versucht. Ist ihm aber nicht gelungen, da alle EVU \"ähnliche\" Angebote machen. In persönlichen Gesprächen bekam er die Antwort \"doch lieber bei seinem Versorger zu bleiben\".
Wie gesagt, eine Krähe.....
Dabei ist er gar kein Querulant. :)



@RR-E-ft

Hätten Sie vielleicht einen Tipp bzgl. der sich ergebenen, offenen Rechtsfragen?

RR-E-ft:
@Kampfzwerg

Rechtsberatung ist Inhalt meiner beruflichen Tätigkeit, die grundsätzlich jeder in Anspruch nehmen kann. ;)

Kampfzwerg:
@RR-E-ft

warum wundert mich Ihre Antwort nicht wirklich, aber der Versuch an sich ist ja bekannterweise (noch) nicht strafbar  ;)

Es ist aber schön zu wissen, dass Ihre Dienste grundsätzlich jeder in Anspruch nehmen kann.
(Das Wort \"grundsätzlich\" impliziert allerdings, dass es auch bei dieser Regel grundsätzlich wieder eine Ausnahme gibt? :) )

Natürlich gegen einen \"kleinen Obulus\", der meines Wissens nach der neuen Rechtslage nunmehr frei verhandelbar wäre und sich nicht mehr zwingend nach der Gebührentabelle für RA bemisst?

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Kampfzwerg
Ich würde dem Kunden nämlich gerne helfen!!
--- Ende Zitat ---

Haben Sie auch eine Berufung zur Rechtsberatung erfahren ?

Ich arbeite ausnahmslos nur gegen angemessenes Honorar, das für Gewerbekunden wegen des höheren Haftungsrisikos regelmäßig höher ausfällt. Anwaltliche Beratung gibt es gegen Geld.

Kampfzwerg:
@RR-E-ft

Offensichtlich sind Sie jetzt \"verschnupft\"?!

Man kann sich zu vielem berufen fühlen, sollte aber seine Grenzen kennen und beachten (und Realitätsverlust kann man mir sicher nicht nachsagen).
Das hindert mich aber nicht daran Informationen zu sammeln (und eben dadurch zu helfen), die ich zur Verfügung stellen kann.
Den Einschlag einer bestimmten Richtung werde ich sicher nicht empfehlen, aber gegen eine Aufzählung verschiedener Möglichkeiten einer solchen kann wohl selbst von Ihnen wenig einzuwenden sein.

Dass es anwaltliche Beratung gegen Geld gibt ist wohl klar.
Nebenbei: Soweit ich mich erinnere, habe ich vor etlichen Monaten schon einmal eine diesbezügliche Anfrage mittels PN an Sie gestellt, auf die allerdings niemals eine Antwort erfolgte. Vielleicht war meine Anfrage ja die besagte Ausnahme. Daher meine kleine, ironische Bemerkung, für die ich mich - a.g.A. - dem entsprechend auch nicht entschuldige.

Ich wüsste also, insgesamt betrachtet, keinen Grund für Sie verschnupft zu sein.
Zumal meine Bemerkungen nicht böse, wenn auch - zugegeben - vielleicht aber etwas süffisant  ;), gemeint waren.

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