@bjo
Aus § 32 der AVBGasV würde sich für den Versorger auch ein Kündigungsrecht für einen Grundversorgungsvertrag ergeben, auch wenn das meines Erachtens ja wegen der Grundversorgungspflicht wenig Sinn machen würde.
Auch könnte der Versorger per Standardbrief versuchen, einfach all seinen Widerspruchskunden zu kündigen, ohne dass er zwischen Grundversorgungskunden und Sondervertragskunden einen Unterschied macht.
Ich habe schon verstanden, dass die AVBGasV für Dich nicht gilt. Ich möchte nur meine Bedenken äußern, dass man aus dem Kündigungsschreiben eines Versorgers nicht unbedingt schließen kann, dass man Sondervertragskunde ist.
Aus Deiner ersten Jahresabrechnung 2000/2001 sollte sich aber doch die Tarifsbezeichnung ergeben. Hier könntest Du dann womöglich im Internet nachsehen, ob es sich dann zumindest aus heutiger Sicht um einen Sondervertrag handeln würde.
Zum Laber Deines Versorgers mit \"§§115, 116 EnWG sowie §23 GasGVV\" und grundsätzlich zu einem ähnlichen Fall, kannst Du ja vielleicht mal
hier schauen, falls noch nicht geschehen.
Wenn Du Sondervertragskunde bist, kannst Du regelmäßig bis auf den Anfangspreis aus 2000 kürzen. Das kannst Du auch noch ab jetzt machen, selbst wenn Du vorher weniger gekürzt hast. So quasi als Weihnachtsgeschenk für Dich und Deine Familie. :]
Gruss eislud
[EDIT]
Meines Erachtens:
- RWE Erdgas klassik: Grundversorgung
- RWE Erdgas maxi: Sondervertrag