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Autor Thema: Hauseinspeisung von PV-Strom  (Gelesen 9950 mal)

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Offline Energiepionier

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Hauseinspeisung von PV-Strom
« Antwort #15 am: 10. April 2008, 11:21:32 »
Jetzt hast Du es anscheinend kapiert.
Meine Rechtsanwältin Dr. Bönning behauptet, dass diese Änderung kommen
wird.
Ich würde gern nachlesen wo das steht, in der Novellierung hab ich nichts gefunden.
Meine RAin trau ich mich nicht fragen, die berechnet mir jedes Wort.

Der Zweirichtungszähler am Übergabepunkt wäre dann Voraussetzung,
da hast Du Recht. Den habe ich schon.
Fritz

Offline superhaase

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Hauseinspeisung von PV-Strom
« Antwort #16 am: 10. April 2008, 11:47:41 »
Zitat
Original von Energiepionier
Jetzt hast Du es anscheinend kapiert.
Kapiert hab ichs schon länger.  :rolleyes:
Nur ist es bis jetzt nicht zulässig, wie ich schon erwähnte.

Wenn Du den Wortlaut des entsprechenden Teil des EEG gefunden hast, wäre ich Dir für eine Meldung hier dankbar.

Du hast einen Zweirichtungszähler am Hausanschlusspunkt?
Mit einem BHKW, das ins Hausnetz einspeist?
Das glaub ich nicht.
Gewöhnlich sind zwei einzelne, entgegengesetzt in Reihe geschaltete Zähler mit Rücklaufsperre vorgeschrieben (normale Überschusseinspeisung).

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline Energiepionier

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Hauseinspeisung von PV-Strom
« Antwort #17 am: 10. April 2008, 11:56:36 »
laut meiner RAin ist die interne Hauseinspeisung von PV Strom schon seit 2004
per Gerichtsentscheid, erlaubt.
Jetzt soll es auch im EEG festgeschrieben werden.

Ich wollt Dich nicht verletzen, mit den \"nicht kapiert\".
Aber Du hast doch immer geschrieben, dass es für mich kein Vorteil wäre,
jetzt erkennst Du aber, dass es ein Vorteil wäre, sogar ein gewaltiger.

Wenn ich mehr erfahre darüber, werde ich berichten.

Bist Du beschäftigt bei einem EVU?

aber sicher ist ein elektronischer Zweirichtungszähler für BHKW
Einspeisung erlaubt. Den hab ich schon seit 1993.
Warum glaubst Du das nicht?
Fritz

Offline superhaase

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Hauseinspeisung von PV-Strom
« Antwort #18 am: 10. April 2008, 12:08:08 »
Nein, ich bin nicht bei einem EVU beschäftigt, aber ich habe eine PV-Anlage.

Ich glaube wir missverstehen uns da:

Ich meine mit Zweirichtungszähler eigentlich einen einfachen Zähler ohne Rücklaufsperre, der also bei Netzeinspeisung rückwärts läuft.
Das ist kein Zweirichtungszähler, da hab ich mich falsch ausgedrückt.
Du hast mit Deinem BHKW wahrscheinlich einen elektronischen Zweirichtungszähler mit zwei Zählwerken. Das ist die normale Überschusseinspeisung und ist gleichzusetzen mit zwei entgegengesetzt installierten Einzelzählern.

Nur wenn aber am Hausanschlusspunkt ein einzelner Zähler ohne Rücklaufsperre installiert ist, hast Du durch die interne Hauseinspeisung von BHKW und PV den von Dir beschriebenen Vorteil. (zeitunabhängige integrierende Billanzierung)
Und das geht bisher nicht.
Ich glaube auch nicht, dass das kommen wird, dass am Hausanschlusspunkt ein Zähler ohne Rücklaufsperre ist, und mit einzelnen Zählern dann vom BHKW und von der PV-Anlage ins Hausnetz eingespeist werden kann.
Versteh mich nicht falsch: ich würde es gut finden, wenn so eine \"Hausjahresbillanzierung\" für Kleinstromerzeuger möglich wäre. Nur werden das die Netzbetreiber sicher irgendwie zu verhindern wissen.
Für große Stromerzeuger wird das sowieso nie erlaubt werden.

Die Netzbetreiber wollen nicht (und der Gesetzgeber bisher wohl auch nicht), dass Du quasi zeitweise BHKW-Strom für 21ct (Bezugspreis Haushaltsstrom) einspeist, um ihn später wieder aus dem Netz zurückzuholen und zu verbrauchen. Das Netz wäre dann ein kostenloser Speicher für sehr teueren BHKW-Strom.

Schaumermal, nasengmersscho.... ;)

ciao,
sh
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Offline Energiepionier

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Hauseinspeisung von PV-Strom
« Antwort #19 am: 10. April 2008, 13:34:18 »
jetzt haben wir uns verstanden.

Dieser Zähler ohne Rücklaufsperre, also ein saldierender Zähler
wäre natürlich das Beste. Aber der wird nicht erlaubt.
Meines Erachtens wäre es aber für Kleinst-BHKW unter 50 kW
oder vielleicht auch 20 kW die richtige Lösung.
Kein Verwaltungsaufwand, über die Baukostenzuschüsse haben die
Stromanschluss-Nehmer das Netz sowieso schon bezahlt.
Und deshalb sollte man den Strom kurzfristig im Niederspannungsnetz
\"Parken\" dürfen.
Das wäre der Durchbruch für die dezentrale Stromversorgung.
Fritz

Offline superhaase

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Hauseinspeisung von PV-Strom
« Antwort #20 am: 10. April 2008, 13:54:40 »
Kurzfristig parken?
Wenn Du 6 Monate als kurzfristig ansiehst....

Es wäre halt eine zusätzliche Form der Förderung kleiner Stromerzeuger.
Das ist durchaus diskutabel.
Aber ich bezweifle, dass das \"den Durchbruch\" bedeuten würde.
8) solar power rules

Offline berndh

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Hauseinspeisung von PV-Strom
« Antwort #21 am: 11. April 2008, 15:40:53 »
Obs der Durchbruch wird, weiß ich nicht.
Aber es würde viele Kalkulationen für BHKWs besser ausehen lassen.

Auch wenn von vielen Verkäufern etwas anderes behauptet wird, bei den heutigem Einbaukomplettpreisen rentiert sich z.B ein Dachs erst ab einer Jahreslaufzeit von ca. 4.500 Std.
Darunter fressen Finanzierung, Betriebsmittel und Wartung sämtliche Einnahmen auf.

Jetzt ist ja im Gespräch die gesamte erzeugte Strommenge für den Förderzeitraum mit dem Bafa Zuschlag zu fördern.
Wenn das kommen sollte, wird das ein Schub für wackelige Kanidaten werden, die sich momentan nicht lohnen.
Auch wenn dann nach der Förderzeit nur noch EEX+VNNE gezahlt werden, wobei das bis jetzt auch noch nicht mal sicher ist, da im heutigen KWK Gesetz keine Abnahmeverpflichtung nach der Förderungszeit festgeschrieben ist.
Auch so eine Lücke in der Forderung nach Ausbau von 25% KWK Strom.

Wenn das so bleiben sollte, werden viele BHKWs wohl am Ende der Förderzeit zu Altmetall....

Bernd

Offline Dachsfan

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Hauseinspeisung von PV-Strom
« Antwort #22 am: 11. April 2008, 21:28:00 »
Zitat
Original von superhaase
Ich meine mit Zweirichtungszähler eigentlich einen einfachen Zähler ohne Rücklaufsperre, der also bei Netzeinspeisung rückwärts läuft.
Das ist kein Zweirichtungszähler, da hab ich mich falsch ausgedrückt.
Du hast mit Deinem BHKW wahrscheinlich einen elektronischen Zweirichtungszähler mit zwei Zählwerken. Das ist die normale Überschusseinspeisung und ist gleichzusetzen mit zwei entgegengesetzt installierten Einzelzählern.

Im letzter Satz fehlt - mit Rücklaufsperre.

Das ganze ist hier gut erklärt: http://kwk-infozentrum.info/wiki/index.php?title=Zweiwegz%C3%A4hler

Ansonsten ist es jetzt richtig, es war aber wirklich sehr sehr schlecht erklärt.

Ich glaube nicht das \"irgendwann\" die KWK Anlagen \"Altschrott\" sind, da die Bundesregierung dringend an der dezentralen Kraftwerkslösung interessiert ist. Ich denke das es imemr Anschluss Gesetze geben wird.

 

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