Die Verbraucherzentrale Hamburg hat unter Ihrem Gasprotestbeitrag E.off auf den Versuch der sonstigen Forderungen hingewiesen
http://www.vzhh.de:
(17.10.2007) \"Neue Tricks von E.on\"
Ein Verbraucher aus Hamburg schreibt uns: \"Neue Tricks von E.on: E.on Hanse macht jetzt folgendes: Die vorher nicht gezahlten Beträge werden in nicht gezahlte Monatsbeträge mit Datum November 2006 verwandelt und in der Jahresabrechnung 2007 als \'Sonstige Forderungen\' mit aufgeschlagen. Diese Beträge wurden von E.on bereits früher angemahnt. Dagegen wurde Einspruch eingelegt! Das wird aber nicht beachtet! Jetzt versuchen sie auf diesem Weg an das Geld zu kommen. So geschehen bei meiner Mutter (84 Jahre alt), wohnhaft in Hamburg\".
Dieser Verbraucher steht nicht allein. Widerspruchskunden, denen es ebenso ergeht, können sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen.
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Im aktuellen Musterbrief der Verraucherzentrale zur nächsten Preiserhöhung zum 01.01.08 wird hier auch in einem Absatz /s.u. in Fett) auf Ihr geschildertes Prpblem eingegangen bzw.eine ordnungsgemäße Verrechnung eingefordert. Nutzen Sie diesen Musterbrief !!!
mfg
mk
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom ...
Hiermit widerspreche ich - erneut - Ihrer Preisbestimmung zum 1. Januar 2008.
Ihre einseitige Preisbestimmung beruht nicht auf einer wirksamen Preisanpassungsklausel. Sie unterliegt daher der Billigkeitskontrolle gemäß § 315 BGB. Die Erforderlichkeit und Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage haben Sie bisher nicht nachgewiesen.
Solange Sie den Billigkeitsnachweis nicht erbracht haben, begleiche ich weiterhin nur Abrechnungen, die auf den Preisen beruhen, die ich zuletzt widerspruchslos gezahlt habe. Im übrigen leiste ich sämtlichen Zahlungen unter Vorbehalt.
Meine Zahlungen sind von Ihnen gemäß § 367 BGB nur auf der Basis der von mir zugrunde gelegten Gaspreise anzurechnen. Eine Verrechnung mit Ihren Forderungen, die auf höheren Gaspreisen beruhen, hat zu unterbleiben. Zukünftige Jahresabrechnungen, die nicht meine Brutto-Einzahlungen explizit ausweisen, werde ich zurückweisen.Da Sie die Billigkeit Ihrer Preisforderungen nicht nachgewiesen haben, sind diese nicht fällig. Mahnungen und Sperrandrohungen entbehren daher der Grundlage.
Mein mit Ihnen bestehender Vertrag wird nicht gekündigt.
Ich bitte Sie um eine entsprechende Eingangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen