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Autor Thema: Aktueller Post von EON  (Gelesen 4360 mal)

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Offline ThomasW69

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Aktueller Post von EON
« am: 08. Dezember 2007, 10:47:50 »
Hallo Leute

Ich verweigere der EON schon seit einigen Jahren die Zahlung Ihrer Überhöhten Gaspreise. Meine Jahresrechnugen habe ich immer mit dem Verweis auf §315BGB gemindert. Der Schriftverkehr mit EON füllt shcon einen Aktenordner. Jetzt will EON aber offensichtlich doch ein Mahnverfahren gegen mich eröffnen. Dazu habe ich folgendes Schreiben erhalten:

Zitat
Sehr geehrter Herr xxxxxx

in Ihrem Schreiben vom 06.11.2007 -Posteingang 13.11.2007 - fordern Sie unter Bezug auf §315 BGB, dass wir die Kalkulation unserer Strom- und Gaspreise offenlegen. Dazu möchten wir gern Stellung beziehen.

NAchdem wir zur Preisanpassung vom 01. Januar 2007 bereits ausführlichen Schriftverkehr geführt haben, soll mit diesem Schreiben lediglich die aktuelle Lage noch einmal verdeutlicht werden. Bei den Rahmenbedingungen, was Anbieterwechsel oder Offenlegung der Kalkulationsdaten betrifft, haben sich keine Änderungen ergeben.

Die Hintergründe für die Preisanpassung haben wir Ihnen mit der kleinen Bröschüre, die unserer Preisinformation beigelet war, ausführlich dargelegt. Dieser Erläuterung ist nichts Neues hinzuzufügen.

Die E.ON Thueringer Energie ist Energiedienstleister in Thüringen und ebenso ein Unternehmen der freien Marktwirtschaft, wie andere Unternehmen. Für uns gelten die gleichen Regeln, wie zum Beispile für einen Tanlkstellenbetreiber, einen Solarzellenhersteller oder einen Autoverkäufer.

Ein- und Verkaufspreise werden von Angebot und Nachfrage bestimmt. Steigt die Nachfrage, nach einem Produkt bei knapper werdenden Ressourcen zur HErstellung, so steigt der Preis. Das ist auch in der Energiewirtschaft so.

Strom und Gas sind eine Ware. Strom muss erzeugt und Transportiert werden, Gas muss gefördert und transportiert werden. Strom und Gas soll
ständig verfügbar sein: Daher stehen logistische Leistungen und Investitionen, und das nicht nur in der Vergangenheit. Auch zukünftige Generationen wollen ihren Energiebedarf decken. Das ist auf Grund knapper werdender Ressourcen und schwieriger politischer Rahmenbedingungen weder einfach noch billig.

Vor diesem hintergrung bitten wir Sie, Ihre Strom- und Gasrechnungen in voller höhe zu begleichen. Sollte dies nicht der Fall sein, sind wir gezwungen, ein entsprechendes Mahnverfahren zu starten, durch das Ihnen weitere Kosten entstehen.

Wir bauen allerdings darauf, dass es nicht so weit kommen wird, wenn wir unsere Beziehung auf vertrauensvoller Basis fortsetzen.

Bezüglich der \"Neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Sonderverträge\" teilen wir folgendes mit.

Der Gesetzgeber hat die Neuregelung der Allgemeinen Versorgungsbedingungenals Erweiterung der Kundenschutzbestimmungen iauf den Weg gebracht. Die Vertragsumstellung erfolgt demnach im interesse unserer Kunden.

Der § 115 Abs. 3 S.3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 bestimmt, dass Verträge (Sonderverträge) spätestens 12 Monate nach inkrafttreten der Grundversorgungsverordnung (DVV) an die entsprechenden Vorschriften dieser neuen Rechtsverordnung anzupassen sind. Diese Anpassung haben wir durchgeführt.

Mit Einführung der Grundversorgungsverordnung (GVV) wurde der Verbraucherschutz weiter gestärkt. Ein Beispile dafür ist etwa, dass Preisanpassungen 6 Wochen vor inkrafttreten dem Kunden in Textform mitgeteilt werden müssen (§ 5 Abs. 2). Weiterhin wird bei Versorgungsstörungen zukünftig der NEtzbetreiber die Haftung übernehmen.

Weiter informationen zum Energiewirtschaftsgesetz (ENWG), das der GVV zugrunde liegt, finden sie auf unserer Homepage unter

http://www.eon-thueringerenergie.com

In der Hoffnung, dass wir mit diesen Ausführungen Ihre Zweifel an der VErtragsumstellung ausräumen konnten, freuen wir uns, Sie weiterhin zuverlässig mit Energie versorgen zu können\'

Wir hoffen unsere Kundenbeziehungunbelastet weiter führen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
E.ON Thüringer Energie AG
Kundenservice

(Die 3 Unterschriften sind nicht zu lesen und die Namen auch nicht noch einmal in Druckschrift abgedruckt.)  


Wie soll ich nun damit umgehen. Ich habe bei EON den Maxivat Vertrag (Ursprünglich bei der GVT noch als Sonderabkommen unterschrieben). EON hat versucht mich umzustellen und ich habe dagegen widersprochen. Mag ja sein, daß der Gesetzgeber dazu etwas vor sieht, aber sollte es nicht so sein, daß der Energieversorger hierzu dem Kunden ein neues Vertragsangebot unterbreiten sollte und nicht einfach in irgendetwas zwangsumstellen darf. Wo bleiben meine Verbraucherrechte?

Wie soll ich vorgehen, wenn sie nun wirklich ein Mahnverfahren einleiten wollen?
Soll ich es einfach auf mich zukommen lassen und dann im Verfahren reagieren oder soll ich auf das Schreiben irgendwie antworten. Wenn letzteres, dann wären ein paar Argumentationstipps hilfreich.
Wenn das Mahnverfahren doch anlaufen sollte, so werde ich auf jeden Fall vor Gericht ziehen. Wer kennt nen guten Anwalt, der mich vertritt?  ;)

Offline winampdevil

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Aktueller Post von EON
« Antwort #1 am: 08. Dezember 2007, 20:01:45 »
Hallo ThomasW69

also meiner Meinung nach ist das Schreiben ein Versuch, an das Gute im Menschen zu apellieren.
Siehst Du nicht, wie EON leidet?
Denen gehts wie den Tankstellenbetreibern. Die verdienen ja schliesslich auch nur den geringsten Teil vom Spritpreis.
Also tu denen doch bitte den Gefallen und zahle....

So, genug geschmust.
Die Energieversorger haben die Pflicht, Dich mit preisgünstiger Energie zu versorgen. Dies ist gesetzlich verankert (siehe hier)
Anders als an der Tankstelle kannst Du eben nicht sagen, hier kaufe ich nicht.
Oder hast Du die Wahl? (Abgesehen von Holz- oder Öl- oder Stromheizung?)

Ich persönlich glaube nicht, daß es zu einem Mahnverfahren kommen wird (es sei denn, Du hast noch anderweitig Schulden).  Ob Du dem Schreiben antworten willst bleibt Dir überlassen.
Ich habe es bislang getan, solche Schreiben allerdings nur als Email mit Lesebestätigung.

In meinem letzten Brief von EON ist von einem neuen Wirtschaftsgutachten die Rede, welches gerade in Auftrag gegeben wurde.
Vielleicht beziehst Du Dich in Deinem Antwortschreiben auf dieses und wartest einfach mal ab.
Man hofft ja für EON, das es nicht so ausgeht.  8o

Soweit erstmal
Grüße
Frank

Offline ThomasW69

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Aktueller Post von EON
« Antwort #2 am: 10. Dezember 2007, 08:55:05 »
Wer hat denn das Gutachten in Auftrag gegeben? EON?
Da weiß man doch was da raus kommt! Wenn die Schon Politiker bezahlen, dann werden bestimmt auch Gutachter geschmiert.

 

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