Energiepreis-Protest > eprimo
Fristlose Kündigung von Stromlieferverträgen
DieAdmin:
--- Zitat ---Original von eislud
@Evitel2004
Bitte zu eprimo verschieben. Dankeschön.
Gruss eislud
--- Ende Zitat ---
Lieber eislud, schon geschaut, wo der Thread ist?. Ich hatte beide zusammengefügt ;)
noro:
@eislud
eprimo war bis 2004 ÜWG Gross-Gerau, hier bestand der Tarif ÜWG Familie.
(allgemeiner Tarif-Haushaltsbedarf)
Ab März 2005 dann eprimo Familie. Über den Wechsel in diesen Tarif gibt es keine schriftlichen Unterlagen.
Der Versorgungsvertrag aus dem Jahr 1986 (nicht 1983) zwischen der
ÜWG und mir wurde nie geküdigt.
Auf meinem Vertrag ist nur folgendes vermerkt: Der Kunde bezieht und das ÜWG liefert zu den jeweiligen Allgemeinen Tarifen und Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden elektrische Energie......
Welcher Vertrag hat nun Gültigkeit?
Der Sondervertrag für Nachtstrom enthält folgendes Kündigungsrecht:
\"Das Vertragsverhältnis läuft solange ununterbrochen weiter, bis es von einem Vertrgspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines
KALENDERJAHRES schriftlich gekündigt wird.\"
Ist diese Kündigungsklausel überhaubt wirksam?
Ich kann ja gar nicht zu einem anderen Versorger wechseln!
Nochmal die Frage: was Kann ich noch tun um mehr Klarheit über die Situation zu bekommen.
und sollte mann den Vorgang jetzt auch den Kartellbehörden melden.
oder abwarten was ab 2008 passiert.
(Anwalt habe ich vorsorglich eingeschaltet)
Gruß
Noro
eislud:
@noro
Bei ÜWG Familie handelte es sich mit Sicherheit mit Stand zum 01.01.2004 um einen Sondervertrag. Mir liegen Auszüge der Internetseiten der ÜWG vor, aus denen hervorgeht, dass es neben den Tarifen ÜWG Single und ÜWG Familie den Allgemeinen Tarif gab und dass für ÜWG Familie schon ein anderer Preis gewährt wurde als für einen Vertrag im Allgemeinen Tarif.
Einen Link kann ich nicht anbieten, weil es die Seiten mittlerweile nicht mehr gibt.
Für einen Tarifwechsel von ÜWG Familie nach eprimo Familie muß es meines Erachtens schon keine Unterlagen geben, weil es sich um den gleichen Tarif handelt.
Wurde der ursprüngliche Vertrag nicht gekündigt, handelt es sich meines Erachtens mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Vertragsänderung. Guckst Du vielleicht noch hier die Erläuterungen von @belkin.
Vielleicht hast Du bei Deinem Versorger telefonisch um einen Tarifwechsel gebeten. Vielleicht hat Dich Dein Versorger auch einfach in einen anderen Tarif umgruppiert. Dass er das nicht darf lassen wir mal dahingestellt.
ÜWG/Eprimo ist mit Auskünften sehr entgegenkommend und scheint auch beispielsweise Telefonate zu protokollieren. Frag einfach mal schriftlich bei eprimo an, wie Du in den Tarif ÜWG Familie gelangt bist. Bei mir hat es für Klarheit gesorgt.
Die Kündigungsfrist im Nachtstrom-Sondervertrag scheint wohl vereinbart, wenn sie direkt im Vertrag zu finden ist. Ob die Kündigungsklausel wirksam ist, kann ich nicht wirklich beurteilen. Nach meiner persönliche Einschätzung spricht aber nichts dagegen.
Für mehr Klarheit sollte eigentlich ein Anwalt sorgen können, deshalb schaltet man ihn ein.
@Evitel2004
Manchmal bin ich echt blind, vielleicht sollte ich mir doch mal eine Lesebrille anschaffen. :D :D
Gruss eislud
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln