Energiepreis-Protest > eprimo

Fristlose Kündigung von Stromlieferverträgen

(1/2) > >>

noro:
Hallo Forum,
der Erhöhung der Preise zum 01.01.2007, allein bei Nachtstrom 19,4%, habe ich mit Musterschreiben widersprochen und die Preise insgesamt als unbillig gerügt.
Die Abschläge wurden gekürzt.
Seither jeden Monat das gleiche:
Mahnung, MAHNGEBÜHR, INKASSOANDROHUNG, SPERRANDROHUNG
Eine versuchte Inkassomaßnahme, trotz Hausverbot, im Okt07.
Nun wurden die Lieferverträge zum 31.12.2007 fristlos gekündigt.
Begründung: anhaltender Zahlungsverzug, außerdem könnte ich ja bei einem offenem Markt den Versorger wechseln. (was bekanntlich bei Nachtstrom nicht möglich ist)
Was ist nun zu tun?
Freundliche Grüße
NORO

RR-E-ft:
@noro

Zügig Rechtsanwalt einschalten und diesen den gesamten Vorgang prüfen lassen.

noro:
Fristlose Kündigung von Stromlieferverträgen zum 31.12.2007
- Haushaltsstrom \"eprimo familie\" Orginalvertrag aus dem jahr 1983, damals Grundversorgungsvertag, ist vorhanden
- Nacht(Heiz)strom \"Sonderabnehmervertrag aus dem Jahr 1979 (Orginalvertrag ist vorhanden)

Der Erhöhung der Strompreise zum 01.01.2007, allein bei Nachtstrom 19,4%, habe ich widersprochen und die Preise insgesamt als unbillig gerügt. Ferner wurde das Recht zur einseitigen Preisanpassung bestritten.
Die monatlichen Abschläge wurden entsprechend meiner Berechnung
(Preisstand Ende 2005) gekürzt.

Seither jeden Monat das gleiche:
Mahnung, Mahngebühren, Inkassoandrohung, Sperrandrohung
Eine versuchte Inkassomaßnahne durch den Netzbetreiber, trotz Hausverbot, im Okt.07

Nun fristlose Kündigung mit der Begründung: anhaltender Zahlungsverzug,
außerdem könnte ich ja, in einem offenem Markt, jederzeit den Versorger wechseln! (was ja bei Nachtstrom bekanntlich nicht geht)

Ist jemand ähnliches widerfahren?
Wie ist weiter zu verfahren?
Sollte mann den ganzen Vorgang nun nicht umgehend auch den Kartellbehörden melden?

Freundliche Grüße
Noro

Übrigens - Wo sind die Mitstreiter aus dem PLZ-Gebiet 64....

Zottel:
Hallo noro,

das hört sich für mich stark nach Kündigung von Sondereverträgen an!!

Verträge der Grundversorgung könne nicht gekündigt werden.

Die Kündigung von Sonderverträgen nach Widerspruch gemäß §3125 ist kartellrechtswidrig.

Interessantes gibt nachzulesen unter:

Sondervertragskunden Argumentationshilfen

und dann direkt beim

Bundeskartellamt.

oder auch

HIER

und

DORT

eislud:
@noro
eprimo familie ist ein Sondervertrag.
Hier würde sich zuerst mal die Frage stellen, wie man aus dem Grundversorgungsvertrag von 1983 in einen Sondervertrag gelangt ist.

Du solltest prüfen, ob für die beiden Sonderverträge überhaupt ein Kündigungrecht vereinbart wurde. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung muß ein solches Kündigungsrecht vorgelegen haben, sonst ist es schon nicht Vertragsbestandteil geworden. Liegt kein Recht zur Kündigung vor, kann auch nicht gekündigt werden und der Vertrag gilt gegebenenfalls bis zum Ableben.

Ich bin selbst seit Jahren bei eprimo. Ich hatte damals dort angerufen und um eine möglichst günstige Versorgung gebeten. Ich habe weder eine Vertragsbestätigung erhalten noch habe ich irgendwelche Vertragsbedingungen oder AGB erhalten. Weder vor noch nach meiner Versorgungsanfrage. Wochen später hat man mir die Abschlagshöhe mitgeteilt. Auf der Jahresabrechnung konnte ich dann meinen Tarif ersehen.
Laut einigen Nachbarn ist eprimo auch bei diesen derart verfahren.

In meinem Fall ist weder eine Preisanpassungsklausel noch ein Kündigungsrecht Vertragsbestandteil geworden.

Die Preisanpassungsklausel in den heutigen AGB von eprimo wird wohl einer Inhaltskontrolle nicht standhalten.


--- Zitat ---Original von RR-E-ft:
Zügig Rechtsanwalt einschalten und diesen den gesamten Vorgang prüfen lassen.
--- Ende Zitat ---

@Evitel2004
Bitte zu eprimo verschieben. Dankeschön.

Gruss eislud

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln