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Autor Thema: Fristlose Kündigung von Stromlieferverträgen  (Gelesen 7413 mal)

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Offline noro

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Fristlose Kündigung von Stromlieferverträgen
« am: 05. Dezember 2007, 19:01:42 »
Hallo Forum,
der Erhöhung der Preise zum 01.01.2007, allein bei Nachtstrom 19,4%, habe ich mit Musterschreiben widersprochen und die Preise insgesamt als unbillig gerügt.
Die Abschläge wurden gekürzt.
Seither jeden Monat das gleiche:
Mahnung, MAHNGEBÜHR, INKASSOANDROHUNG, SPERRANDROHUNG
Eine versuchte Inkassomaßnahme, trotz Hausverbot, im Okt07.
Nun wurden die Lieferverträge zum 31.12.2007 fristlos gekündigt.
Begründung: anhaltender Zahlungsverzug, außerdem könnte ich ja bei einem offenem Markt den Versorger wechseln. (was bekanntlich bei Nachtstrom nicht möglich ist)
Was ist nun zu tun?
Freundliche Grüße
NORO

Offline RR-E-ft

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Fristlose Kündigung von Stromlieferverträgen
« Antwort #1 am: 05. Dezember 2007, 19:23:54 »
@noro

Zügig Rechtsanwalt einschalten und diesen den gesamten Vorgang prüfen lassen.

Offline noro

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Fristlose Kündigung von Stromlieferverträgen
« Antwort #2 am: 07. Dezember 2007, 10:07:55 »
Fristlose Kündigung von Stromlieferverträgen zum 31.12.2007
- Haushaltsstrom \"eprimo familie\" Orginalvertrag aus dem jahr 1983, damals Grundversorgungsvertag, ist vorhanden
- Nacht(Heiz)strom \"Sonderabnehmervertrag aus dem Jahr 1979 (Orginalvertrag ist vorhanden)

Der Erhöhung der Strompreise zum 01.01.2007, allein bei Nachtstrom 19,4%, habe ich widersprochen und die Preise insgesamt als unbillig gerügt. Ferner wurde das Recht zur einseitigen Preisanpassung bestritten.
Die monatlichen Abschläge wurden entsprechend meiner Berechnung
(Preisstand Ende 2005) gekürzt.

Seither jeden Monat das gleiche:
Mahnung, Mahngebühren, Inkassoandrohung, Sperrandrohung
Eine versuchte Inkassomaßnahne durch den Netzbetreiber, trotz Hausverbot, im Okt.07

Nun fristlose Kündigung mit der Begründung: anhaltender Zahlungsverzug,
außerdem könnte ich ja, in einem offenem Markt, jederzeit den Versorger wechseln! (was ja bei Nachtstrom bekanntlich nicht geht)

Ist jemand ähnliches widerfahren?
Wie ist weiter zu verfahren?
Sollte mann den ganzen Vorgang nun nicht umgehend auch den Kartellbehörden melden?

Freundliche Grüße
Noro

Übrigens - Wo sind die Mitstreiter aus dem PLZ-Gebiet 64....

Offline Zottel

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Fristlose Kündigung von Stromlieferverträgen
« Antwort #3 am: 07. Dezember 2007, 10:32:54 »
Hallo noro,

das hört sich für mich stark nach Kündigung von Sondereverträgen an!!

Verträge der Grundversorgung könne nicht gekündigt werden.

Die Kündigung von Sonderverträgen nach Widerspruch gemäß §3125 ist kartellrechtswidrig.

Interessantes gibt nachzulesen unter:

Sondervertragskunden Argumentationshilfen

und dann direkt beim

Bundeskartellamt.

oder auch

HIER

und

DORT

Offline eislud

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Fristlose Kündigung von Stromlieferverträgen
« Antwort #4 am: 07. Dezember 2007, 14:20:36 »
@noro
eprimo familie ist ein Sondervertrag.
Hier würde sich zuerst mal die Frage stellen, wie man aus dem Grundversorgungsvertrag von 1983 in einen Sondervertrag gelangt ist.

Du solltest prüfen, ob für die beiden Sonderverträge überhaupt ein Kündigungrecht vereinbart wurde. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung muß ein solches Kündigungsrecht vorgelegen haben, sonst ist es schon nicht Vertragsbestandteil geworden. Liegt kein Recht zur Kündigung vor, kann auch nicht gekündigt werden und der Vertrag gilt gegebenenfalls bis zum Ableben.

Ich bin selbst seit Jahren bei eprimo. Ich hatte damals dort angerufen und um eine möglichst günstige Versorgung gebeten. Ich habe weder eine Vertragsbestätigung erhalten noch habe ich irgendwelche Vertragsbedingungen oder AGB erhalten. Weder vor noch nach meiner Versorgungsanfrage. Wochen später hat man mir die Abschlagshöhe mitgeteilt. Auf der Jahresabrechnung konnte ich dann meinen Tarif ersehen.
Laut einigen Nachbarn ist eprimo auch bei diesen derart verfahren.

In meinem Fall ist weder eine Preisanpassungsklausel noch ein Kündigungsrecht Vertragsbestandteil geworden.

Die Preisanpassungsklausel in den heutigen AGB von eprimo wird wohl einer Inhaltskontrolle nicht standhalten.

Zitat
Original von RR-E-ft:
Zügig Rechtsanwalt einschalten und diesen den gesamten Vorgang prüfen lassen.

@Evitel2004
Bitte zu eprimo verschieben. Dankeschön.

Gruss eislud

Offline DieAdmin

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Fristlose Kündigung von Stromlieferverträgen
« Antwort #5 am: 07. Dezember 2007, 14:58:03 »
Zitat
Original von eislud

 
@Evitel2004
Bitte zu eprimo verschieben. Dankeschön.

Gruss eislud

Lieber eislud, schon geschaut, wo der Thread ist?. Ich hatte beide zusammengefügt ;)

Offline noro

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Fristlose Kündigung von Stromlieferverträgen
« Antwort #6 am: 09. Dezember 2007, 16:40:57 »
@eislud
eprimo war bis 2004 ÜWG Gross-Gerau, hier bestand der Tarif ÜWG Familie.
(allgemeiner Tarif-Haushaltsbedarf)
Ab März 2005 dann eprimo Familie. Über den Wechsel in diesen Tarif gibt es keine schriftlichen Unterlagen.

Der Versorgungsvertrag aus dem Jahr 1986 (nicht 1983) zwischen der
ÜWG und mir wurde nie geküdigt.
Auf meinem Vertrag ist nur folgendes vermerkt: Der Kunde bezieht und das ÜWG liefert zu den jeweiligen Allgemeinen Tarifen und Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden elektrische Energie......

Welcher Vertrag hat nun Gültigkeit?

Der Sondervertrag für Nachtstrom enthält folgendes Kündigungsrecht:
\"Das Vertragsverhältnis läuft solange ununterbrochen weiter, bis es von einem Vertrgspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines
KALENDERJAHRES schriftlich gekündigt wird.\"

Ist diese Kündigungsklausel überhaubt wirksam?
Ich kann ja gar nicht zu einem anderen Versorger wechseln!

Nochmal die Frage: was Kann ich noch tun um mehr Klarheit über die Situation zu bekommen.
und sollte mann den Vorgang jetzt auch den Kartellbehörden melden.
oder abwarten was ab 2008 passiert.

(Anwalt habe ich vorsorglich eingeschaltet)

Gruß
Noro

Offline eislud

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Fristlose Kündigung von Stromlieferverträgen
« Antwort #7 am: 09. Dezember 2007, 17:28:55 »
@noro
Bei ÜWG Familie handelte es sich mit Sicherheit mit Stand zum 01.01.2004 um einen Sondervertrag. Mir liegen Auszüge der Internetseiten der ÜWG vor, aus denen hervorgeht, dass es neben den Tarifen ÜWG Single und ÜWG Familie den Allgemeinen Tarif gab und dass für ÜWG Familie schon ein anderer Preis gewährt wurde als für einen Vertrag im Allgemeinen Tarif.
Einen Link kann ich nicht anbieten, weil es die Seiten mittlerweile nicht mehr gibt.

Für einen Tarifwechsel von ÜWG Familie nach eprimo Familie muß es meines Erachtens schon keine Unterlagen geben, weil es sich um den gleichen Tarif handelt.

Wurde der ursprüngliche Vertrag nicht gekündigt, handelt es sich meines Erachtens mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Vertragsänderung. Guckst Du vielleicht noch hier die Erläuterungen von @belkin.
Vielleicht hast Du bei Deinem Versorger telefonisch um einen Tarifwechsel gebeten. Vielleicht hat Dich Dein Versorger auch einfach in einen anderen Tarif umgruppiert. Dass er das nicht darf lassen wir mal dahingestellt.

ÜWG/Eprimo ist mit Auskünften sehr entgegenkommend und scheint auch beispielsweise Telefonate zu protokollieren. Frag einfach mal schriftlich bei eprimo an, wie Du in den Tarif ÜWG Familie gelangt bist. Bei mir hat es für Klarheit gesorgt.

Die Kündigungsfrist im Nachtstrom-Sondervertrag scheint wohl vereinbart, wenn sie direkt im Vertrag zu finden ist. Ob die Kündigungsklausel wirksam ist, kann ich nicht wirklich beurteilen. Nach meiner persönliche Einschätzung spricht aber nichts dagegen.    
 
Für mehr Klarheit sollte eigentlich ein Anwalt sorgen können, deshalb schaltet man ihn ein.


@Evitel2004
Manchmal bin ich echt blind, vielleicht sollte ich mir doch mal eine Lesebrille anschaffen.   :D :D

Gruss eislud

 

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