@noro
Bei ÜWG Familie handelte es sich mit Sicherheit mit Stand zum 01.01.2004 um einen Sondervertrag. Mir liegen Auszüge der Internetseiten der ÜWG vor, aus denen hervorgeht, dass es neben den Tarifen ÜWG Single und ÜWG Familie den Allgemeinen Tarif gab und dass für ÜWG Familie schon ein anderer Preis gewährt wurde als für einen Vertrag im Allgemeinen Tarif.
Einen Link kann ich nicht anbieten, weil es die Seiten mittlerweile nicht mehr gibt.
Für einen Tarifwechsel von ÜWG Familie nach eprimo Familie muß es meines Erachtens schon keine Unterlagen geben, weil es sich um den gleichen Tarif handelt.
Wurde der ursprüngliche Vertrag nicht gekündigt, handelt es sich meines Erachtens mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine Vertragsänderung. Guckst Du vielleicht noch
hier die Erläuterungen von @belkin.
Vielleicht hast Du bei Deinem Versorger telefonisch um einen Tarifwechsel gebeten. Vielleicht hat Dich Dein Versorger auch einfach in einen anderen Tarif umgruppiert. Dass er das nicht darf lassen wir mal dahingestellt.
ÜWG/Eprimo ist mit Auskünften sehr entgegenkommend und scheint auch beispielsweise Telefonate zu protokollieren. Frag einfach mal schriftlich bei eprimo an, wie Du in den Tarif ÜWG Familie gelangt bist. Bei mir hat es für Klarheit gesorgt.
Die Kündigungsfrist im Nachtstrom-Sondervertrag scheint wohl vereinbart, wenn sie direkt im Vertrag zu finden ist. Ob die Kündigungsklausel wirksam ist, kann ich nicht wirklich beurteilen. Nach meiner persönliche Einschätzung spricht aber nichts dagegen.
Für mehr Klarheit sollte eigentlich ein Anwalt sorgen können, deshalb schaltet man ihn ein.
@Evitel2004
Manchmal bin ich echt blind, vielleicht sollte ich mir doch mal eine Lesebrille anschaffen.
Gruss eislud