Energiepreis-Protest > ESWE Versorgungs AG

Erste Klagen gegen Verbraucher durch die ESWE

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j.stephan:
Die ESWE hat gegen die ersten Verbraucher (mit Sondertarifen) Klagen eingereicht.

wapi:
j.stephan,
wenn jetzt die ersten Klagen eingereicht worden sind, wäre interessant, welche Begründungen der Versorger in seiner Klageschrift angeführt hat. Sind die Klageschriften inhaltlich schon bekannt?
Die unter dem EON-Rach befindlichen Regional- und Ortsversorger gehen zur Zeit sehr unterschiedlich vor.
Gruß
wapi

revoluzzer58:
Hallo,
ich habe erst heute dieses Internetseite gesehen, leider.

ESWE hat gegen mich geklagt, weil ich den Gaspreiserhöhungen seit 2006 widersprochen und eine plausible Begründung verlangt habe.
Nach dem es diese nicht gab habe ich die Gaspreiszahlung entsprechend gekürzt.
ESWE hat sofort diverse Anwaltskanzleien eingeschaltet, die allerlei Unsinn geschrieben haben und für diesen Unsinn auch noch Gebühren von mir verlangt haben, all dies habe ich erfolgreich abgelehnt.
Als es zur Klage durch die ESWE kam  wurde mir und dem Gericht ein von ESWE beauftragtes Gutachten vorgelegt, in dem über X-Seiten erklärt wird, dass die ESWE in den letzten Jahren ihre Gaspreise unterhalb der Steigerung ihrer eigenen Gasbezugspreise erhöht hat.
Leider hat das Amtsgericht sich ausschließlich auf dieses Gutachten bezogen und der Klage der ESWE Recht gegeben und gleichzeitg eine nächste Klageinstanz ausgeschlossen.
Der Trick ist also, dass ESWE sich nicht mehr auf gestiegene Rohstoffpreise beruft sondern auf die von ihr zu zahlenden Gasbezugspreise an deren Gaslieferant.
Falls noch Fragen sind, bitte melden.

j.stephan:
Allen Betroffenen kann nur geraten werden sich bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit den Gasversorgern anwaltliche Unterstützung zu holen.
In der Tat versuchen die Versorger nach Kräften jede Lücke in der Argumentation zu nutzen und verfügen dabei natürlich auf Grund Ihrer Stärke über entsprechende Fachkräfte und Mittel.
Einige Urteile der Gerichte erscheinen oberflächlich und fehlerhaft. Es wird aber immer wieder klar, dass z.B. nur dem Gericht gegenüber dargestellte strittige Punkte überhaupt behandelt werden. Andere, z.B. Hintergründe, Vorgeschichten etc., spielen keinerlei Rolle für das Gericht, wenn diese nicht in der eigenen Argumentation schlüssig eingebaut sind und vor allem auch dem Streitgegenstand entsprechen.

revoluzzer58:
Neue Preiserhöhung.
Die ESWE hast per Schreiben mitgeteilt, dass die Preise zum 01.Oktober für Erdgas erneut erhöht werden um ca. 19% für den Arbeitspreis und den Grundpreis pro Monat.
Diesmal wird nicht mit den gestiegenen Rohstoffpreisen argumentiert, sondern gleich mit den erhöhten Bezugspreisen, die die ESWE an den Vorlieferanten zu zahlen hat.
Leider akzeptieren die Gerichte diese Argumentation mit den Bezugspreisen der Vorlieferanten. Wieviel der Vorlieferant an der Erhöhung der Bezugspreise verdient und ob der Vorlieferant sogar (Teil-)Eigentümer des Gasversorgers ist, scheint das Gericht nicht zu interessieren.
Neben dem Gerichtsurteil in meinem Fall gibt es eine ähnliche Urteilsbegründung bei den Stadtwerken Reutlingen (ein Verwanter von mir)

Gruß

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