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Autor Thema: Einzugsermächtigung e.on  (Gelesen 4780 mal)

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Offline WalterH

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Einzugsermächtigung e.on
« am: 14. März 2005, 21:07:56 »
Ich hatte gegen die Gaspreiserhöhung im Herbst Widerspruch eingelegt. Abgerechnet wurde in der Jahresverbrauchsabrechnung von eon aber der höhere Tarif (ab Herbst). Widerspruch dagegen eingelegt, Nachzahlung neu berechnet, Abschlagszahlung neu berechnet, Lastschriftseinzugsverfahren zurückgezogen. Eon zog den Abschlag trotzdem ein, sogar den von ihnen berechneten höheren Betrag.
Ich habe ein email geschrieben, in dem ich noch einmal an die Ungültigkeit der Lastschrift erinnerte. und darauf hinwies, daß ich den Abschlag für Februar, und zwar in der von mir  berechnetetn Höhe, schon überwiesen hätte.
Dann mein Friedensangebot:
\"Um das Verfahren zu vereinfachen stimme ich ausnahmsweise diesem einzelnen Einzug noch einmal zu, betrachte ihn aber als Abschlagszahlung für den Monat März. Des weiteren werde ich die Abschlagszahlung für den Monat April um den überhöht eingezogenen Betrag im Februar um 4,00 EUR kürzen.\"
Der Erfolg:
Eon schreibt mir umgehend, daß sie den Abschlagsbetrag neu festsetzen. (Es handelt sich \"zufällig\" um den von mir errechneten Betrag)
Nun haben sie dabei nicht auf meinen Widerspruch Bezug genommen. Spannend wird es dann also bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung werden. Dort wird sich herausstellen, ob sie zum alten oder zum neuen Tarif berechnen werden.
Viele Grüße
Walter

Offline sonoio

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Einzugsermächtigung e.on
« Antwort #1 am: 15. März 2005, 22:04:42 »
Hallo Walter

Es scheint bei der E.On keine klare Linie zu geben.
Ich hatte im Oktober ebenfalls Widerspruch eingelegt und um entsprechende Belastung der \"alten\" Beträge gebeten.
Lapidar antwortete big-E, ich könne am Lastschriftverfahren nicht mehr teilnehmen (bin auch Strom- und Wasserbezieher), weil man das nicht behandeln könne. Seit dem überweise ich Monat für Monat treu und brav meinen Kram selbst.
Welche E.On ist es bei dir?
Bei mir Westfalenweser, der PESAG-Nachfolger.

\"Mürbe-machen\" heißt das, glaub ich.
Sonst bin ich genau wie du verfahren.
Ich habe in der Endabrechnung auch noch so einige Sachen entdeckt, die ich reklamiert hatte.  I.d.R. zu hohe Prognose zum Jahresende. Machte auch nochmal 4%. Wenn ich die als Gehaltserhöhung hätte, würde ich anders denken.

Grüsse
sonoio

 

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