Ich hatte gegen die Gaspreiserhöhung im Herbst Widerspruch eingelegt. Abgerechnet wurde in der Jahresverbrauchsabrechnung von eon aber der höhere Tarif (ab Herbst). Widerspruch dagegen eingelegt, Nachzahlung neu berechnet, Abschlagszahlung neu berechnet, Lastschriftseinzugsverfahren zurückgezogen. Eon zog den Abschlag trotzdem ein, sogar den von ihnen berechneten höheren Betrag.
Ich habe ein email geschrieben, in dem ich noch einmal an die Ungültigkeit der Lastschrift erinnerte. und darauf hinwies, daß ich den Abschlag für Februar, und zwar in der von mir berechnetetn Höhe, schon überwiesen hätte.
Dann mein Friedensangebot:
\"Um das Verfahren zu vereinfachen stimme ich ausnahmsweise diesem einzelnen Einzug noch einmal zu, betrachte ihn aber als Abschlagszahlung für den Monat März. Des weiteren werde ich die Abschlagszahlung für den Monat April um den überhöht eingezogenen Betrag im Februar um 4,00 EUR kürzen.\"
Der Erfolg:
Eon schreibt mir umgehend, daß sie den Abschlagsbetrag neu festsetzen. (Es handelt sich \"zufällig\" um den von mir errechneten Betrag)
Nun haben sie dabei nicht auf meinen Widerspruch Bezug genommen. Spannend wird es dann also bei der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung werden. Dort wird sich herausstellen, ob sie zum alten oder zum neuen Tarif berechnen werden.
Viele Grüße
Walter