Hallo,
wir wollen von unserem bisherigen Gasversorger EMB zu Lichtblick wechseln. Seit einiger Zeit kürzen wir die Abschlagszahlungen mit der üblichen Billigkeitsargumentation, d.h. die EMB meint von uns mittlerweile einige Euros nachbezahlt zu bekommen.
Jetzt die Fragen:
- Kann die EMB den Wechsel verhindern bis wir die strittige Summe bezahlt haben?
- Oder müssen sie uns aus dem Vertrag lassen (üblicher EMB Klassik ohne feste Laufzeit) und gegebenenfalls das Geld einklagen?
Instinktiv würde ich sagen, dass sie es nicht verhindern dürfen da ja keine Zahlungsverpflichtung besteht bis die Billigkeit belegt ist, d.h. wir schulden der EMB ja eigentlich nichts (es sei denn sie klagt)
Hat da jemand fundiertere Ahnung oder Erfahrungen?
Danke!