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Autor Thema: Gasanbieterwechsel möglich nach Kürzung der Abschlagszahlungen?  (Gelesen 4603 mal)

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Offline Wansdorfer

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Hallo,

wir wollen von unserem bisherigen Gasversorger EMB zu Lichtblick wechseln. Seit einiger Zeit kürzen wir die Abschlagszahlungen mit der üblichen Billigkeitsargumentation, d.h. die EMB meint von uns mittlerweile einige Euros nachbezahlt zu bekommen.
Jetzt die Fragen:
- Kann die EMB den Wechsel verhindern bis wir die strittige Summe bezahlt haben?
- Oder müssen sie uns aus dem Vertrag lassen (üblicher EMB Klassik ohne feste Laufzeit) und gegebenenfalls das Geld einklagen?

Instinktiv würde ich sagen, dass sie es nicht verhindern dürfen da ja keine Zahlungsverpflichtung besteht bis die Billigkeit belegt ist, d.h. wir schulden der EMB ja eigentlich nichts (es sei denn sie klagt)

Hat da jemand fundiertere Ahnung oder Erfahrungen?
Danke!

Offline gasometer

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Gasanbieterwechsel möglich nach Kürzung der Abschlagszahlungen?
« Antwort #1 am: 02. Dezember 2007, 00:53:38 »
@Wansdorfer

Bei uns betrifft es zwar den Stromlieferanten dürfte aber für Gas genauso gelten. Hatten auch die Abschlagszahlungen gekürzt und vor kurzem den Lieferanten gewechselt. Um den Wechsel hat sich der neue Stromanbieter  gekümmert.es gab keine Probleme. Gegen die Schlußrechnung vom alten Lieferanten haben wir dann wieder Widerspruch eingelegt und eigene Gegenrechnung aufgestellt. Haben bisher noch keine Antwort erhalten.

 

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