@Roli1964
Wenn die Jahresabrechnung kommt und deine Abschlagzahlungen nicht vollständig ausgewiesen sind, teilst du Avacon mit, dass die Rechnung offensichtlich falsch ist, da du Abschläge in Höhe von xxx gezahlt hast, auf der Rechnung aber nur xxx ausgewiesen sind. Da die Zahlungen zweckgebunden gem.§ 366 BGB vorgenommen wurden, war eine anderweitige Verrechnung untersagt. Fordere die Erstellung einer korrekten Rechnung.Bis du diese erhalten hast, machst du von deinem Zahlungsverweigerungsrecht gem. § 17.1 GVV Gebrauch. Diese Vorgehensweise wurde dutzendemale ausprobiert. Innerhalb von 2 Wochen kam jedesmal eine korrigierte Rechnung, auf der die Abschläge korrekt ausgewiesen waren.