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Autor Thema: Reaktion auf Mahnschreiben - Postenaufstellung  (Gelesen 3147 mal)

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Offline Roli1964

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Reaktion auf Mahnschreiben - Postenaufstellung
« am: 30. November 2007, 21:07:48 »
Hallo zusammen!

Was hat es eigentlich mit der Postenaufstellung auf sich?

Inzwischen bin ich dazu übergegangen, meine Abschläge für Strom und Gas in zwei Überweisungen zu tätigen: Abschlag Gas Oktober.

Trotzdem ignoriert den Verwendungszweck.
Wie soll man reagieren?

Grüße aus Wendeburg

Roland

Offline Christian Guhl

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Reaktion auf Mahnschreiben - Postenaufstellung
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2007, 17:43:09 »
@Roli1964
Wenn die Jahresabrechnung kommt und deine Abschlagzahlungen nicht vollständig ausgewiesen sind, teilst du Avacon mit, dass die Rechnung offensichtlich falsch ist, da du Abschläge in Höhe von xxx gezahlt hast, auf der Rechnung aber nur xxx ausgewiesen sind. Da die Zahlungen zweckgebunden gem.§ 366 BGB vorgenommen wurden, war eine anderweitige Verrechnung untersagt. Fordere die Erstellung einer korrekten Rechnung.Bis du diese erhalten hast, machst du von deinem Zahlungsverweigerungsrecht gem. § 17.1 GVV Gebrauch. Diese Vorgehensweise wurde dutzendemale ausprobiert. Innerhalb von 2 Wochen kam jedesmal eine korrigierte Rechnung, auf der die Abschläge korrekt ausgewiesen waren.

Offline Roli1964

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Reaktion auf Mahnschreiben - Postenaufstellung
« Antwort #2 am: 02. Dezember 2007, 00:50:20 »
Vielen Dank für die Antwort auf meine Frage.

Werde mir die §§ genau anschauen. Einspruch gegen die Erhöhung der Gaspreise habe ich bereits 2004 erhoben, daher ist auch inzwischen eine recht hoher Differenz zwischen Forderung seitens der Avacon und unseren Zahlungen aufgelaugen .

Grüße aus Wendeburg

Roland

 

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