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Autor Thema: Abrechnung zuzüglicher sonstiger Forderungen  (Gelesen 2806 mal)

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Offline blackshewolf

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Abrechnung zuzüglicher sonstiger Forderungen
« am: 08. Dezember 2007, 19:51:01 »
Hallo zusammen,

ich widerspreche den Preiserhöhungen von E.ON Hanse seit 2004.
In diesem Jahr ist neu, dass auf der Rechnung auch \"sonstige Forderungen\" aufgeführt sind (463,70 Euro sinds) - das ist sicherlich das von mir einbehaltene Geld für die frechen Gas-Erhöhungen.

Ich habe jetzt vor - wie in den letzten Jahren - zu widersprechen bzw. ich werde wieder nur auf mein Schreiben von November 2004 verweisen (damals hatte ich einen von der Verbraucherzentrale Hamburg vorgefertigtes Schreiben auf meine Belange angepaßt).

Die sonstigen Forderungen werde ich natürlich nicht zahlen.

Es müsste doch eigentlich ausreichen, wenn ich auf das Schreiben von 2004 verweise, oder? Dort stand u.a.:

Ich fordere Sie hiermit auf, mir die Erforderlichkeit und Angemessenheit der Preiserhöhung durch nachvollziehbare und prüffähige vollständige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen.

Bis Sie diesen Nachweis erbracht haben, leiste ich künftige Zahlungen nur auf offene Forderungen unter Zugrundelegung der bisherigen Preise zuzüglich eines Erhöhungsbetrages von zwei Prozent. Eine darüber hinausgehende Preiserhöhung bezahle ich nicht.

Künfige Zahlungen werden nur auf die offenen Hauptforderungen entsprechend der bisherigen Preise zuzüglich eines Aufschlags von zwei Prozent geleistet, eine anderweitige Verrechnugn nach § 367 BGB ist demnach ausgeschlossen.
Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich künftige Zahlungen nur unter dem Vorbehalt zahle, auch deren Billigkeit gerichtlich prüfen zu lassen, um eventuelle Überzahlungen zurückzufordern.

Danke für Eure Tipps :-)

Viele Grüße aus dem Norden,

blackshewolf

Offline blackshewolf

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Abrechnung zuzüglicher sonstiger Forderungen
« Antwort #1 am: 21. Dezember 2007, 19:21:05 »
Hmmm... schade, dass hier niemand mehr antwortet :-((

Offline MadKock

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Abrechnung zuzüglicher sonstiger Forderungen
« Antwort #2 am: 26. Dezember 2007, 15:19:21 »
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat unter Ihrem Gasprotestbeitrag E.off auf den Versuch der sonstigen Forderungen hingewiesen

http://www.vzhh.de

:
(17.10.2007) \"Neue Tricks von E.on\"

Ein Verbraucher aus Hamburg schreibt uns: \"Neue Tricks von E.on: E.on Hanse macht jetzt folgendes: Die vorher nicht gezahlten Beträge werden in nicht gezahlte Monatsbeträge mit Datum November 2006 verwandelt und in der Jahresabrechnung 2007 als \'Sonstige Forderungen\' mit aufgeschlagen. Diese Beträge wurden von E.on bereits früher angemahnt. Dagegen wurde Einspruch eingelegt! Das wird aber nicht beachtet! Jetzt versuchen sie auf diesem Weg an das Geld zu kommen. So geschehen bei meiner Mutter (84 Jahre alt), wohnhaft in Hamburg\".

Dieser Verbraucher steht nicht allein. Widerspruchskunden, denen es ebenso ergeht, können sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen.

---------------

Im aktuellen Musterbrief der Verraucherzentrale zur nächsten Preiserhöhung zum 01.01.08 wird hier auch in einem Absatz /s.u. in Fett) auf Ihr geschildertes Prpblem eingegangen bzw.eine ordnungsgemäße Verrechnung eingefordert. Nutzen Sie diesen Musterbrief !!!

mfg
mk


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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom ...

Hiermit widerspreche ich - erneut - Ihrer Preisbestimmung zum 1. Januar 2008.

Ihre einseitige Preisbestimmung beruht nicht auf einer wirksamen Preisanpassungsklausel. Sie unterliegt daher der Billigkeitskontrolle gemäß § 315 BGB. Die Erforderlichkeit und Angemessenheit Ihrer Preisforderung durch eine nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlage haben Sie bisher nicht nachgewiesen.

Solange Sie den Billigkeitsnachweis nicht erbracht haben, begleiche ich weiterhin nur Abrechnungen, die auf den Preisen beruhen, die ich zuletzt widerspruchslos gezahlt habe. Im übrigen leiste ich sämtlichen Zahlungen unter Vorbehalt.
Meine Zahlungen sind von Ihnen gemäß § 367 BGB nur auf der Basis der von mir zugrunde gelegten Gaspreise anzurechnen. Eine Verrechnung mit Ihren Forderungen, die auf höheren Gaspreisen beruhen, hat zu unterbleiben. Zukünftige Jahresabrechnungen, die nicht meine Brutto-Einzahlungen explizit ausweisen, werde ich zurückweisen.

Da Sie die Billigkeit Ihrer Preisforderungen nicht nachgewiesen haben, sind diese nicht fällig. Mahnungen und Sperrandrohungen entbehren daher der Grundlage.

Mein mit Ihnen bestehender Vertrag wird nicht gekündigt.

Ich bitte Sie um eine entsprechende Eingangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen
Gruß an alle Gas-Protestler!

MadK

 

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