Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gaszähler  (Gelesen 4409 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline SirGisbert

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Gaszähler
« am: 28. November 2007, 09:27:26 »
Guten Morgen zusammen,

gestern um 10:00 UIhr war es soweit.

Der Herr von MITGAS nebst Gerichtsvollzieherin stand vor der Tür und wollten den Gaszähler ausbauen.
Wegen angeblich offener Forderung, die aber schon beglichen waren.
Ich also beim Versorger angerufen das Gespräch an die Gerichtsvollzieherin weitergegeben.
Diese bekam dann, nach Rückruf des Versorgers, die Auskunft ausbauen.
Trotz Mitteilung das im Haushalt 4 Kinder leben.
Also wurde der Zähler ausgebaut.
Auf die Frage wie das denn jetzt nun weitergeht bekam ich zur Antwort das eine Endrechnung für den Zählerstand gestellt wir. Diese ist zu begleichen dann wird wieder eingebaut.
Kann natürlich dauern (Rechnungsstellung, Postweg und Banklaufzeit)

Jetzt stellt sich mir die Frage ob es die Möglichkeit nach BGB zur fristlosen Sonderkündigung gibt.

Der Fall ist natürlich auch schon beim Anwalt der dabei ist eine einstweilige Verfügug zu erwirken.


GRuß
SirGisbert
Ich bin keine Signatur,
ich putz hier blos :-)

Offline Regina***

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 127
  • Karma: +0/-0
Gaszähler
« Antwort #1 am: 28. November 2007, 12:02:02 »
Hallo,

bitte informiere sofort das Bundeskartellamt (http://www.bundeskartellamt.de).
Eine Versorgungssperre darf der Energieversorger nicht durchführen.

Was ich nicht verstehe:
Wenn die gerügten Beträge von Dir sowieso bezahlt wurden,
wieso konntest Du dem Unternehmen und dem Gerichtsvollzieher nicht glaubhaft machen,
dass diese Beträge bezahlt sind?
(z.B. Vorlage von Einzahlungsquittungen oder Kontoauszügen????)

Im Übrigen ist es sinnvoll, dem Energieunternehmen sowie seinen Bevollmächtigten etc. HAUSVERBOT zu erteilen. Dies sollte am Besten schriftlich geschehen und so, dass Du beweisen kannst, dass das Unternehmen dieses Hausverbot auch zur Kenntnis erhalten hat.

Sollte der Versorger trotzdem jemanden aufs Grundstück / in die Wohnung schicken, macht er sich strafbar.

Okay, jetzt ist es sowieso zu spät.

Einstweilige Verfügung reicht imho nicht aus, um das Unternehmen zur Einsicht zu bringen.
Du kannst zusätzlich vom Unternehmen Schadenersatz fordern.
Vermutlich wirst Du jetzt mit Strom (Heizöfchen) heizen?
Schreib Deinen aktuellen Stromzählerstand auf.
Wenn das Gas wieder geht, lies Deinen Stromzählerstand erneut ab.
Von der Differenz ziehst Du einen Durchschnitt, den Du für andere Geräte brauchst ab.
Die Kosten die übrig bleiben, sind Dir durch das Fehlverhalten des Energieversorgers entstanden.

Notiere Dir außerdem sämtliche Telefonate, die Du wegen dieser Sache führen musst, eventuelle Fahrten zum Anwalt etc.
All das kannst Du als Schadenersatz wieder einfordern
(was ich an Deiner Stelle auch dringend tun würde!)

VG
Regina

Offline SirGisbert

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Gaszähler
« Antwort #2 am: 28. November 2007, 13:11:45 »
Ich hab die Auszüge vorgelegt.. hat aber nicht interessiert
Und wieso soll ich das Kartellamt informieren?
Und wenn da genau und was soll ich denen sagen?
Ich bin keine Signatur,
ich putz hier blos :-)

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Gaszähler
« Antwort #3 am: 28. November 2007, 13:29:50 »
@SirGisbert,

ich weiß nicht warum da Fordrungen bestanden. War mal nicht gezahlt worden.

Aber, sofern berechtigterweise die Zahlung von Ihnen erfolgt war, hätten Sie sofort Hausverbot mündlich erteilt und den Zutritt verweigert.

Dann muss der Gerichtsvollzieher mit der Polizei anrtücken und bis dahiin hätte man das anwaltschaftlich klären können
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline SirGisbert

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Gaszähler
« Antwort #4 am: 28. November 2007, 13:51:12 »
Zitat
Original von Cremer
@SirGisbert,

ich weiß nicht warum da Fordrungen bestanden. War mal nicht gezahlt worden.

Aber, sofern berechtigterweise die Zahlung von Ihnen erfolgt war, hätten Sie sofort Hausverbot mündlich erteilt und den Zutritt verweigert.

Dann muss der Gerichtsvollzieher mit der Polizei anrtücken und bis dahiin hätte man das anwaltschaftlich klären können

Dafür ist es jetzt ein bisschen spät.
Ich bin keine Signatur,
ich putz hier blos :-)

Offline svenbianca

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 202
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Gaszähler
« Antwort #5 am: 28. November 2007, 13:51:39 »
also es kommt doch nicht kein Versorger samt Gerichtsvollzieher zum Ausbau des Zählers aus heiterem Himmel...........

Da müssen doch zig Schreiben vorab gekommen sein und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Versorger gerne einen Zähler ausbaut, wenn Belege vorliegen das bezahlt worden ist.

Offline SirGisbert

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Gaszähler
« Antwort #6 am: 28. November 2007, 14:09:13 »
Zitat
Original von svenbianca
also es kommt doch nicht kein Versorger samt Gerichtsvollzieher zum Ausbau des Zählers aus heiterem Himmel...........

Da müssen doch zig Schreiben vorab gekommen sein und ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Versorger gerne einen Zähler ausbaut, wenn Belege vorliegen das bezahlt worden ist.

jep es waren genug schreiben da.. es kam auch noch ein Schreiben nachdem alles gezahlt war.. darauf hatten wir beim Versorger angerufen der uns erklärte das sich dass wohl überschnitten hat und wir uns da keine Sorgen machen brauchen.. da passiert nichts.

Das haben wir dann gestern gesehen wie da nichts passiert.
Ich bin keine Signatur,
ich putz hier blos :-)

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz