Hallo,
auf einer Veranstaltung der Initiative \"
Faire Gaspreise für Hildesheim\" wurde die aktuelle Situation erörtert.
Unter anderem ging es um die Frage, ob das Sonderabkommen der EVI wirklich ein echter Sondervertrag, vergleichbar mit dem Fall der SWB Bremen und dem aktuellen Urteil des OLG Bremen.
Die klare Antwort war (ein Rechtsanwalt war beratend anwesend): NEIN, das \"Sonderabkommen\" sei lediglich ein gesonderter Tarif für Kleinverbraucher, der dadurch etwas günstiger ist als der Normaltarif.
Wir seien trotzdem \"normale\" Grundversorgungs-Tarifkunden, für die das einseitige Preisfestsetzungsrecht schon aufgrund der AvBGasV gelte, denn diese AVBGasV ist Bestandteil des Abkommens (Zitat im Sonderabkommen: \"Die AVBGasV von 21.06.1979 in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die All. Bestimmungen - Abschnitt 6 - der \"Allgemeinen Tarifpreise\" bilden einen wesentlichen Bestandteil dieses Abkommens.\")
Näheres zu unserem Sonderabkommen
hierAlso sind wir anscheinend tatsächlich doch nur Grundversorgungskunden, die lediglich einen Sondertarif haben, der sich nur \"Sonderabkommen\" nennt ?(
Wann ist denn nun ein Sonderabkommen wirklich ein Sondervertrag (ähnlich wie im Fall der SWB Bremen)?
Grüße
Wusel