Energiepreis-Protest > Mainova

Androhung der Versorgungssperre

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RR-E-ft:
@eislud

Ein Normsonderkundenvertrag ist immer ein Sonderabkommen und somit immer ein Sondervertrag, niemals ein Grundversorgungsvertrag.

Die Haushaltskunden sind im Energiewirtschaftsgesetz glasklar voneinander geschieden ind die Kunden in der Grundversorgung gem. § 36 EnWG und die Kunden außerhalb der Grundversorgung gem. § 41 EnWG.

Dazwischen gibt es nichts. Das ist so wie mit einer Schwangerschaft.
Ein bißchen schwanger gibt es nicht.

Es ist also noch klarer als die Schöpfung des Herrn, der die Zeit in Tag und Nacht schied.

eislud:
@RR-E-ft
Nur dadurch, dass ein Versorger den Name Sonderabkommen wählt, ist doch noch kein Sondervertrag zustandegekommen. Mit dem Namen hat sich der Versorger doch auch noch nicht dazu bekannt, ob er schwanger ist oder ob er es nicht ist. Sprich, ob der Vertrag gemäß § 36 EnWG oder gemäß § 41 EnWG zustande kommen soll.

Es kommt doch letztlich auf den Inhalt des Vertrages an.

Wird in einem Vertrag auf das Preisblatt der Grundversorgung bezug genommen, und sind beispielsweise die §§ der GasGVV insbesondere § 5 Vertragsbestandteil geworden, würde ich davon ausgehen, dass ich hier die Billigkeit in Frage stellen sollte und nicht das Recht zur einseitigen Preisanpassung.

Gruss eislud

RR-E-ft:
@eislud

Ein Normsondenkundenvertrag ist ein Sonderabkommen, also ein Sondervertrag. Punkt.

eislud:
@RR_E_ft
Gut.

In welche Richtung zielt aber denn nun ein Widerspruch gegen die Preise innerhalb eines Normsondervertrages, wenn es an einer Preisanpassungsklausel gänzlich fehlt und lediglich ein Bezug zum Preisblatt der Grundversorgung besteht und § 5 der GasGVV Vertragsbestandteil geworden ist.
 
Ist es in einem solchen Fall nicht naheliegend, dass sich der Widerspruch gegen die Billigkeit des Preises richten muß? Findet also hier der § 315 nicht vielleicht Anwendung?  

Für eine Rechtmäßigkeit einer Versorgungssperre bzw. deren Androhung wäre das meines Erachtens von entscheidender Bedeutung. Findet der § 315 Anwendung, wäre eine Versorgungssperre bzw. deren Androhung bei @Gasbläser nach derzeitiger Rechtsprechung rechtmäßig, weil die Kürzung hier auch Preise betrifft, die mit den vergangenen Jahresabrechnungen bereits akzeptiert wurden.

Gruss eislud

Gasbläser:
Hmm ... bei mit ist es z.B. so: Ich bin 2001 in ein eigenes Haus gezogen. Dort habe ich von der damals SÜWAG das Gas geliefert bekommen. Ein separaten Vertrag dazu habe ich nie unterzeichnet, Meldung über Eigentümerwechsel und gut. Süwag lieferte nach den \"AVBEItV/AVBGasV\", \"den ergänzenden Bestimmungen\" sowie dem \"Allgemeinen Tarif\", die ich nie zugesendet bekam.

Am 16.12.2002 meldete sich die Mainova schriftlich mit der Information, das sie ab jetzt das Gas liefern würde, Vertragsunterlagen gab es keine. Auf der \"Begrüßung- und Abschlagsforderung\" vom 19.01.2003 taucht dann als Produktbezeichnung \"Zentralheiz.-Vertr. VH/VHE\" auf.  Nach meiner Recherche nun taucht diese Bezeichnung bei der EVO (Energieversorgung Offenbach) für einen Gaslieferungs-Sondervertrag auf.

Die Jahresrechnung 2003/2004 kam am 04.08.04, dabei die Mitteilung, das ich ab dem 01.10.2004 in das Versorgungswerk \"Erdgas Komplett\" eingestuft werde, Preiserhöhungen seien leider nicht zu vermeiden, einen \"Auszug\" über \"die Lieferbedingungen und wichtigen Inhalte\" finde ich auf der Rückseite des Vertrages, darunter die Klausel: Mainova ist berechtigt, den Erdgaspreis Mainova Erdga komplett entsprechend der Kosten- und Marktentwicklung zu ändern.

Es folgte die Jahresrechnung 2004/2005 mit 323 Euro Nachzahlung, und 2005/2006 mit 427 Euro Nachzahlung. Ich habe diese Zahlungen geleistet.

Im Januar 2007 bin ich letztendlich über dieses Portal auf die Situation aufmerksam geworden. Ich habe mich auf die Verjährungsfrist von Forderungen berufen und bis einschliesslich Januar 2004 zurückkalkuliert. Hier schliesst sich dann der Beginn meines Threads an.

Wichtig für mich wäre zu wissen:

Habe ich mit den geleisteten Nachzahlungen bereits Ansprüche vertan?
Wie weit rückwirkend kann ich meine Forderungen/Zweifel geltend machen?

Ich danke allen, die mich unterstützen und schlau machen, recht herzlich.

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