Energiepreis-Protest > Stadtwerke Ludwigslust-Grabow
Kündigung Erdgas-Sondervertrag
egbert_l:
Hallo,
wir haben seit 2006 Einspruch gegen die Gaspreise wegen Unbilligkeit erhoben. Jetzt haben wir von den Stadtwerken ein Schreiben mit folgendem Wortlaut erhalten:
\"... wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir aufgrund der gestiegenen Gasbezugskosten den bestehenden Sondervertrag ordentlich zum 31.12.2007 auf Grundlage Ziffer 8 der Ergänzenden Bedingungen kündigen. ...
... Mit unserer Kündigung müssen Sie nunmehr die Entscheidung treffen, ob Sie sich einen anderen Gasversorger suchen wollen oder mit uns das Vertragsverhältnis auf Grundlage nachfolgender Preise verlängern.\".
Die Preise werden um etwa 9,3 % erhöht und das Schreiben trägt keine Unterschrift.
Ziffer 8 der Ergänzenden Bedingungen regelt lediglich die Kündigung des Kunden bei Wohnungswechsel (§ 20 GasGVV). § 20 GasGVV lässt eine Kündigung des Versorgers nur dann zu, wenn eine Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.
Wir wollen gegen dieses Schreiben Widerspruch beim EVU einlegen und keinen neuen Vertrag abschließen. Wie sollen wir uns verhalten?
Sollten wir in unserem Widerspruch neben den formalen Fehlern (falscher Verweis auf Ziffer 8 der Ergänzenden Bedingungen, fehlende Unterschrift) auch wegen der Erhöhung der Preise auf § 226 BGB (Schikaneverbot) und § 242 BGB (Treu und Glauben) verweisen?
Im übrigen haben wir bei einer Umfrage in der Nachbarschaft erfahren, dass wir offensichtlich die einzigen sind, denen gekündigt wurde. Scheinbar sind wir für die \"gestiegenen Gasbezugskosten\" verantwortlich, da wir uns allein gegen die zu hohen Gaspreise wehren :)
Kann uns jemand helfen?
Gruß
egbert_l
Zottel:
Hallo egbert I
zuerst wäre einmal zu klären ob in dem Sondervertrag ein Recht zur Kündigung wirksam eingeschlossen wurde.
Des weiteren gibt es nach Aussage von Kampfzwerg eine Stellungnahme des Bundeskartellamts mit Verweis darauf, dass die Kündigung von Sonderverträgen und die Einstufung in den Allgemeinen Tarif nach Einwand von § 315 BGB unzulässig ist.
Wie bereits von Herrn Fricke dargelegt, gab es dazu ein Urteil in Wermelskirchen.
kamaraba:
@zottel
--- Zitat ---\"... wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir aufgrund der gestiegenen Gasbezugskosten den bestehenden Sondervertrag ordentlich zum 31.12.2007
--- Ende Zitat ---
also Sondervertrag.....
egbert_l:
Hallo Zottel,
lt. unserem Vertrag galt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV).
Im Mai 2007 erhielten wir folgendes Schreiben:
\"... Die \"Ergänzenden Bedingungen\" haben wir angepasst, weil die in unserem Sondervertrag vereinbarte Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) im November 2006 außer Kraft gesetzt worden ist. Diese Verordnung wurde durch die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) vom 07. November 2006, veröffentlich im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 50, Seite 2396, ersetzt. ...\".
In den \"Ergänzenden Bedingungen\", die von den Stadtwerken zu den Erdgas-Sonderverträgen herausgegeben wurden, gibt es keine Festlegung zum Kündigungsrecht durch den Versorger. Damit müsste für die Kündigung durch den Versorger § 20 GasGVV gelten - also Kündigung nur, wenn keine Pflicht zur Grundversorgung besteht.
Erstaunlich ist dabei, dass wir nicht in den allgemeinen Tarif zurückgestuft werden, sondern erneut einen Sondervertrag angeboten bekommen.
Zottel:
@Egbert
Wie sich dein Vertragswerk aus juritischer Sicht darstellt entzieht sich meiner Kenntnis, mir fehlt da einfach der Background.
Vielleicht kann sich einer der juristisch bewanderten Mitglieder hier äußern.
Aber:
In Sonderverträgen steht ein Preis, dieser würde dann von Dir per Unterschrift anerkannt und besitzt somit Gültigkeit!!
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