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Autor Thema: Bleibt Widerspruch bestehen?  (Gelesen 4695 mal)

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Offline inwiga

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Bleibt Widerspruch bestehen?
« am: 22. November 2007, 21:39:09 »
Muss aufgrund der ab 01.01.2008 geltenden neuen Strom-Preise der Süwag mein bereits seit November 2006 bestehender Widerspruch gem. § 315 BGB erneut ausgesprochen werden?

Für den Fall, dass ein bereits bestehender Widerspruch gem. § 315 BGB vollinhaltlich bestehen bleibt, ist es dann gleichwohl zweckmäßig, gegenüber der Süwag nochmals ausdrücklich auf den bestehenden Widerspruch hinzuweisen, um die Sache quasi \"am Kochen\" zu halten?

Offline Cremer

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Bleibt Widerspruch bestehen?
« Antwort #1 am: 22. November 2007, 23:13:52 »
@inwiga,

bitte mal hier die Sucfunktion nutzen, war schon mehrfach Thema gewesen, bzw. unter http://www.energienetz.de suchen

Es ist ratsam, den Widerspruch bei jeder Preiserhöhung \"gebetsmühlenhaft\" erneut einzulegen.
MFG
Gerd Cremer
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