Hallo,
brauche nochmal euere Hilfe.
Heute habe ich einen Brief meines Energieversorgers bekommen, indem ich mal wieder auf das Urteil vom 13.06.07 hingewiesen werde. Außerdem haben die mir sogar eine schöne Kopie vom \"angeblichen Gutachten\" mitgeschickt und fordern mich mit folgendem Zitat
\"Da wir entsprechend den höchstrichterlichen Vorgaben des BGH den Nachweis erbracht haben, dass die von uns in Rechnung gestellten Preise gemäß § 315 BGB der Billigkeit entsprechen, möchten wir Sie hiermit bitten, den zur Zeit rückständigen Betrag in Höhe von 134,28 € bis
spätestens 19. Dezember 2007 zum Ausgleich zu bringen.\"
zur Zahlung auf.
Das Musterschreiben zum Urteil vom 13.06.07 haben ich schon vor einiger Zeit weggeschickt.
Muß ich mich melden, oder ignorier ich das Ganze?
Schönen Tag noch an alle.