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Autor Thema: Gutachten  (Gelesen 3591 mal)

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Offline HDN1970

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Gutachten
« am: 22. November 2007, 14:10:09 »
Hallo,
brauche nochmal euere Hilfe.
Heute habe ich einen Brief meines Energieversorgers bekommen, indem ich mal wieder auf das Urteil vom 13.06.07 hingewiesen werde. Außerdem haben die mir sogar eine schöne Kopie vom \"angeblichen Gutachten\" mitgeschickt und fordern mich mit folgendem Zitat

\"Da wir entsprechend den höchstrichterlichen Vorgaben des BGH den Nachweis erbracht haben, dass die von uns in Rechnung gestellten Preise gemäß § 315 BGB der Billigkeit entsprechen, möchten wir Sie hiermit bitten, den zur Zeit rückständigen Betrag in Höhe von 134,28 € bis
spätestens 19. Dezember 2007 zum Ausgleich zu bringen.\"

zur Zahlung auf.
Das Musterschreiben zum Urteil vom 13.06.07 haben ich schon vor einiger Zeit weggeschickt.
Muß ich mich melden, oder ignorier ich das Ganze?
Schönen Tag noch an alle.

Offline eislud

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Gutachten
« Antwort #1 am: 22. November 2007, 14:33:52 »
@HDN1970
Ich persönlich würde das Schreiben vom Versorger ignorieren, Musterschreiben wurde ja schon weggeschickt.

Zur Bedeutung von Gutachten/Testaten gibt es beispielsweise hier noch Informationen:
Welche Bedeutung hat eine Wirtschaftsprüfer- Bescheinigung (\"Testat\")?
So sieht es das Landgericht Frankfurt/ Oder

Gruss eislud

Offline userD0013

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Gutachten
« Antwort #2 am: 05. Dezember 2007, 08:39:16 »
Hallo,

wie es aussieht, habe ich vor ein paar Tagen den gleichen Brief bekommen mit der Aufforderung, rückständige Beträge bis 19.12.07 zu zahlen. Eine Kopie des \"Gutachtens\" war auch dabei.
Ich hab mir schon eine schöne Antwort aufgesetzt, werde aber mal abwarten, was nach dem 19.12.07 passiert, zumal der eingeforderte Betrag von über 500 EUR vorne und hinten nicht stimmt.

Gruß hby

Offline userD0013

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Gutachten
« Antwort #3 am: 01. März 2008, 16:57:02 »
Zu dem Schreiben der N-Ergie vom November 2007, in dem auf das BGH-Urteil vom 13.06.07 eingegangen wurde und mit dem das Gutachten von Deloitte & Touche auszugsweise übersandt wurde, habe ich im Dezember 07 geantwortet. Dabei habe ich deren einseitige Lesart des BGH-Urteils versucht richtigzustellen, habe das Gutachten als nicht unabhängig abgelehnt und klargelegt, dass ich nicht bereit bin, einseitig festgelegt Gaspreise zu bezahlen. Eingegangen bin ich auch auf das Interview mit H. Pöverlein vom 01.12.07 (\"... theoretisch könnten wir die Preise senken ...\" und \"... auch Kommunen haben Gewinnerwartungen ...\"), welches nach meinem Verständnis ein unglaubliches Maß an Arroganz und Dreistigkeit zeigt.
Zu meinem Schreiben gab es bisher keinerlei Reaktion der N-Ergie.
Ich warte jetzt die nächste Jahresabrechnung ab und werde der N-Ergie-Rechnung (wieder mal) meine eigene Gegenrechnung aufmachen mit den gleichen Preisen wie in der Vergangenheit.

Gruß an alle Verweigerer
hby

 

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