Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: 5 mal soviel  (Gelesen 10228 mal)

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Offline biggi99

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5 mal soviel
« am: 21. November 2007, 12:00:36 »
Oh mann , ich bin völlig fertig !  ;(
Was kann ich tun ??

Also ich lebe mit meinem Sohn alleine ,seid 10 Jahren mit den selben elekt. Geräten , es gibt also keine große veränderung !
Jedes Jahr lesen wir selber den Zähler ab und geben die Daten An das RWE  Rhein Ruhr weiter .
Jetzt ein kleiner Überblick :
01,11,02 - 02,02,04  = 458 tage 4721 KWh  - Nachz. 38,67€ / mon. 63,00 € Zählerstand 101264 - 105985
02,02,04 - 04,04,05 = 427 tage  2269 KWh  - Guth. 350,39€ / mon. 39,00€ Zählerstand 105985 - 108254
04,04,05 - 25,11,05 = 236 tage  1730 KWh - Nachz.  9,00€ / mon 39,00€  Zählerstand 108254 - 109984
26,11,05 - 01,11,06 = 341 tage  2429 KWh - Nachz. 98,51€ / mon. 47,00€  Zählerstand 109984 - 112413
jetzt kommt es - ich habe laut meinem Zählerstand  124001  vom
02,11,06 bis 19,11,07 eine  Diff. von 11588 KWh  ??????? 8o

Das kann und darf nicht sein  , wie soll ich das bezahlen (ca  2700,-€ )wenn ich diese Daten dem RWE zukommen lasse . Ich kann doch nicht in 1 Jahr das   5 fache verbraucht haben  ?????
Wir sind doch beide Berufstätig und verbrauchen am tage nichts ????

WAS KANN ICH TUN JETZT ???????

Offline Free Energy

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5 mal soviel
« Antwort #1 am: 21. November 2007, 12:14:46 »
Hallo biggi99,

es sieht so aus, als wenn sich da noch jemand an deinen Zähler geklemmt hat. Sonst ist diese Veränderung nicht zu erklären, es sei denn, den Zähler ist defekt.

Kennst du einen Elektriker, der die Anschlüsse an deinen Zähler mal überprüfen kann ? Es soll schon Fälle von \"Stromdiebstahl\" auf Kosten Anderer gegeben haben.

Ansonsten empfehle ich dir dringend den Gang zu einem Anwalt für Energierecht, der ist allemal billiger, als 2700,- Euro an die RWE zu zahlen.

Einen Anwalt für Energierecht in deiner Nähe findest du in der Anwaltsliste hier:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1713/

Gruß

Free Energy

Offline Zottel

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5 mal soviel
« Antwort #2 am: 21. November 2007, 12:18:50 »
Kann es eventuell auch ein Ablesefehler deinerseits sein?

Mach mal ein Bild des Zählers, ist die Plombe noch da und unbschädigt?

Offline svenbianca

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« Antwort #3 am: 21. November 2007, 12:39:40 »
könnten Sie mal die ZS dazuschreiben, vielleicht kann man daraus ja einen Fehler ersehen

Offline Christian Guhl

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5 mal soviel
« Antwort #4 am: 21. November 2007, 13:25:43 »
@biggi99
Ab sofort mal den Tagesverbrauch prüfen und aufs Jahr hochrechnen. Auf unbekannte Verbraucher prüfen : Alles abschalten - dreht sich dann der Zähler noch ? Mal in § 17.1 StromGVV schauen.

Offline biggi99

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« Antwort #5 am: 21. November 2007, 13:46:02 »
Also die Blombe / Siegel sieht  ok aus , nicht kaputt oder sowas .

Ja habe gestern Abend mal alles oben aus gemacht und es lief nichts unten weiter .

Na gut aber wenn mir einer Strom klaut , wird er es wohl jetzt nicht mehr tun, weil wir ja alle die Karte zum Ablesen drinn hatten . Da wird er oder sie  jetzt aufhören damit . !

Zählerdaten siehe oben - habe eingefügt  zu den anderen daten


DANKE  für die Anwaltsliste - es gibt hier bei mir in Pulheim sogar einen .

Offline svenbianca

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« Antwort #6 am: 21. November 2007, 13:57:20 »
Ich meinte mit ZS die Zählerstände, schreiben Sie doch mal die letzten 2-3 auf, nicht nur den Verbrauch.

§ 17.1 taugt in dem Fall nichts, wenn die Zählerstände in Ordnung sind. §17.2 wäre in dem Fall interessanter setzt aber zwangsläufig eine Zählerüberprüfung vorraus, die der Kunde, falls der Zähler ok ist, selbst bezahlen muss.

Offline biggi99

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« Antwort #7 am: 21. November 2007, 15:23:53 »
Die zählerstände habe ich ganz oben  noch dazu gefügt   =)

Offline svenbianca

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« Antwort #8 am: 21. November 2007, 15:34:05 »
also ist der Stand jetzt 123000 ?

Offline Christian Guhl

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« Antwort #9 am: 21. November 2007, 16:36:13 »
@svenbianca
§ 17.1 Satz 2 (V erbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch)

Offline biggi99

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« Antwort #10 am: 21. November 2007, 18:05:15 »
Sorry ja ,  ganz oben war fehler bei den neusten daten . jetzt stimmt es so  :(

Ja der jetzige Stand ist 124001  :evil:

Offline svenbianca

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« Antwort #11 am: 21. November 2007, 19:56:59 »
und es war im letzten Jahr auch kein Wasserschaden, wo man Trockengeräte oder ähnliches gemacht hat? Keine Direktheizung mit Strom angeschafft? Alles ist gleich geblieben?

Offline biggi99

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« Antwort #12 am: 21. November 2007, 20:33:29 »
ja - alles gleich -  würde sogar sagen war noch pingeliger was das sparen angeht .  und die 2 pc die wir haben   haben wir auch schon ewig .

Offline Cremer

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« Antwort #13 am: 21. November 2007, 21:25:28 »
@biggi99,

wenn die Rechnung kommt, Widerspruch nach § 17.1 der StromGVV einlegen
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline svenbianca

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« Antwort #14 am: 21. November 2007, 22:47:24 »
@cremer

aber dran denken, das der zwangsläufig mit einer Zählerüberprüfung die evtl. zusätzlich ca. 200 Euro kostet wird verbunden ist §17 Abs. 3. Ich würde evtl. vorab lieber einen Elekriker zu Rate ziehen, dass ein Zähler defekt ist und dadurch schneller läuft ist ja eher selten der Fall. Vielleicht auch mal mit dem Vermieter Rücksprache halten.

 

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