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Strom- und Gaspreiserhöhungen zum 01.01.2008; Vertragsänderungen

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eislud:
Strom- und Gaspreiserhöhungen zum 01.01.2008
Wurde auch langsam Zeit, die letzten Erhöhungen sind ja schon ewig her  :D

Damit will man wohl die Kundenakquisition im Wiesbadener Stadtgebiet finanzieren, siehe hier.

Regina***:
Habe das Preiserhöhungsschreiben am 17.11.2007 erhalten.
Preisblatt, Zettel für Einzugsermächtigung und Freiumschlag für die Rücksendung liegen bei.

Auf der Rückseite des Schreibens (damit man es auch schön übersieht), findet sich dann dieser Passus (Zitat):

--- Zitat ---Ihr Widerrufsrecht
Falls Sie keine Umstellung wünschen, reichen Sie Ihren Widerspruch bitte schriftlich bis spätestens 19.12.2007 bei ENTEGA ein; es gilt das Datum des Poststempels
--- Ende Zitat ---

Sprich: Wenn ich nicht widerspreche, bin ich automatisch in diesem Tarif?????
Aber hallo ! Was ist zum Beispiel, wenn ich die Zeit in Urlaub bin und den Brief von daher erst viel zu spät lesen kann?

Und ist es nicht auch Schikane, dass entega einfach umstuft und dem Kunden es überlässt, widersprechen zu müssen - also dem Kunden Arbeit macht?

Muss ich nun widersprechen oder lasse ich die Sache einfach laufen?

Ach ja, entega hat trotz der Beschränkung meiner EE auf die Abschläge wieder einmal die Nachforderung aus der letzten Stromrechnung abgebucht, die aufgrund meines Widerspruchs gem. § 315 BGB ja gar nicht fällig ist. Die lernen es auch nie ...

Viele Grüße
Regina

P.S. bzgl. der Kundenaquise in Wiesbaden und der Angaben zu angeblich 100 % Ökostrom:
Ist dies nicht ein Fall für die Wettbewerbszentrale, da hier offensichtlich mit Falschangaben geworben wird?
Könnte ein Wiesbadener, der dieses Angebot erhalten hat, das anleiern?
(Wettbewerbszentrale, Fax: 06172/84422, http://www.wettbewerbszentrale.de)

Pelikan:
moin moin,

@Regina

Umstellung auf was??

??GAS-FLAT-RATE für 19,95, so wie Internet??


Mit Gruß vom
Pelikan

eislud:
@Regina***

Ein Vertrag kann nicht einseitig geändert werden, auch kann nicht einseitig ein Tarifwechsel bestimmt werden. Das Schweigen einer Privatperson gilt nicht als Zusage. Verträge sind einzuhalten.

Ich habe noch keinen Brief von Entega erhalten, werde aber gegebenenfalls schon nicht darauf reagieren. In meiner nächsten Jahresabrechnung werde ich lediglich darauf hinweisen, dass Verträge einzuhalten sind und dass ich gegebenenfalls mit einer Vertragsanpassung oder Tarifumstufung nicht einverstanden war und bin.


Ich bin kein Experte auf dem Gebiet des Lastschriftabkommens, deshalb ist das Folgende mit Vorsicht zu genießen.

Infos zum Lastschriftverfahren gibt es beispielsweise hier und hier.

Unberechtigter Lastschrifteinzug ist meines Erachtens als Betrug strafbar.

Meines Erachtens besteht keine Verpflichtung zur Zulassung im Lastschriftverfahren. Handelt Entega gegen das Lastschriftabkommen, könnte Entega die Zulassung im Lastschriftverfahren durch die Bank von Entega verlieren.

Wenn mich also das Tun von Entega genug aufregen würde, würde ich Entega mitteilen, dass es sich bei dem überhöhten Lastschrifteinzug meines Erachtens um Betrug handelt. Ich würde weiter mitteilen, dass ich gegebenenfalls beim nächsten Mal meine Bank und die Bank von Entega darüber unterrichten werde und zum Einen bei der Bank von Entega um Vorlag der Einzugsermächtigung ersuchen werde und zum Anderen um den Entzug der Zulassung im Lastschriftverfahren bitten werde, wegen mehrfachen überhöhten Lastschrifteinzugs.

Gegebenenfalls kann man auch damit drohen einen Ombudsmann der privaten Banken zur Klärung einzuschalten. Die Adresse des Ombudsmannes dürfte in der Rubrik Beschwerde der Bank zu finden sein. Ob man hier als Nicht-Kunde der Bank von Entega überhaupt bei einem Ombudsmann Gehör findet, kann ich nicht beurteilen.

Unter Umständen wird Entega schon die damit verbundenen internen Aufwendungen scheuen und sich zukünftig an die Einzugsermächtigung halten.

Gruss eislud

eislud:
Mittlerweile liegt auch mir ein Schreiben von der Entega vor.

@Pelikan
Auf was letztlich \"umgestellt\" werden soll, ist tatsächlich nicht wirklich ersichtlich. Hier lassen sich nur Vermutungen anstellen.
Ich vermute mal, dass Entega eine Treueprämie von 50,- Euro und eine Preisgarantie bis 31.12.2008 gibt, für eine Mindestvertragslaufzeit bis 31.12.2008.

@All
Ich werde also wie in der Vergangenheit auch, zuerst mal gar nichts tun. :D

Ich werde bei meiner nächsten Jahresabrechnung im August 2008 darauf eingehen, dass Verträge einzuhalten sind und dass ich mit irgendeiner Vertragsanpassung, wie auch immer sie lauten mag, nicht einverstanden war und bin.

Sollte mir Entega die 50,- Euro, so wie beschrieben, Ende Januar 2008 überweisen, werde ich ausnahmsweise darauf reagieren, indem ich mich für das unerwartete und großzügige Geschenk bedanke, das ich dankend annehme, auch wenn ich nicht weiß, wie ich zu diesem Geschenk gekommen sein könnte.
Weiterhin werde ich darauf hinweisen, dass Verträge einzuhalten sind und dass ich mit irgendeiner Vertragsanpassung, wie auch immer sie lauten mag, nicht einverstanden war und bin.

Ob und wie Entega die 50,- Euro wieder zurückbekommen könnte und ob ich gegebenenfalls eine Rücküberweisung tatsächlich durchführen müßte, erschließt sich mir noch nicht. Das soll dann aber bitte Entega zumindest bei mir anfordern. Ein Geschenk gibt man ja nicht eben mal so zurück, zumal ich nicht darum gebeten habe und mit der Rücküberweisung etwas Arbeit verbunden ist.

Und das obwohl ich sicherlich bis Ende 2008 bei Entega bleiben werde. Ich sehe ja keinen Grund meinen günstigen Sondervertrag von 1998 aufzugeben. :D
Mit einer Annahme der Vertragsänderung könnte man sich als Sondervertragskunde gegebenenfalls auf einen neuen Anfangspreis geeinigt haben bzw. in der Grundversorgung mit einem neuen Preis einverstanden erklärt haben. Entsprechende Preislisten liegen dem Schreiben bei. Das wollen wir ja aber nicht.

Gruss eislud

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