liebe leute, ich weiß nicht genau, wie ich auf das schreiben der badenova antworten soll, in der sie sich auf das urteil des BGH vom 13.06.2007 beruft und außerdem mit dem wirtschaftsprüfdienst argumentiert. weiterhin führen sie zwei urteile des LG freiburg an, in der angeblich eine billigkeit attestiert wird.
kann mir jemand sagen, mit welchen argumenten ich widersprechen kann und soll, und hat das urteil von letzter woche in norddeutschland eine relevanz für unsere sache hier.
ich hoffe auf eine baldige antwort, wie gesagt frist ist der 22.11.
vielen dank steff