@sturkopf
Zunächst verlangt man den Nachweis, dass das Inkassobüro überhaupt bevollmächtigt ist und wenn dieser Nachweis erfolgt ist, teilt man mit, dass es sich um bestrittene Forderungen handelt, die ggf. auf dem Gerichtswege verfolgt werden müssen, wofür man Verständnis haben mag.
Wer schon bei einem einfachen Blatt Papier eines Inkassobüros so laut um Hilfe schreit, weil er nicht in den Schlaf findet, sollte sich fragen, ob er hier richtig ist.
Energieschutzbrief und Prozesskostenfond sind Angebote, die der Bund der Energieverbraucher seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt, die sich gegen Preiserhöhungen zur Wehr setzen.
@Cremer
Ich würde einem Inkassobüro, dass ich nicht kenne und nicht selbst beauftragt habe, niemals etwas andienen. Dem Inkassobüro muss man nicht beweisen, dass die Forderung nicht besteht. Eher muss das Inkassobüro etwas beweisen. Zumeist hat es mit dem eigentlichen Streit jedoch gar nichts zu tun. Man könnte seine Geschichte also auch ebensogut dem Metzger an der Ecke erzählen. Nicht alle sind gleichermaßen neugierig und gesprächig.