Es muss sich wohl um einen Tarifkunden gehandelt haben.
Das Urteil bleibt abzuwarten.
Zu den Preisanpassungsklauseln in Sonderabkommen der Stadtwerke mit Verweis auf die Ölpreisentwicklung hatte das Landgericht Rostock entschieden, dass die Klauseln gegen § 307 BGB verstoßen und deshalb unwirksam sind. Auf dieses Urteil in einem UklaG- Verfahren können sich betroffene Verbraucher, in deren Vertrag eine solche Klausel vorhanden ist, berufen.