Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stadtwerke Rostock  (Gelesen 31103 mal)

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Offline L938

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #30 am: 27. Februar 2007, 13:40:18 »
Solche und ähnliche Meldungen kursieren hier vor Ort täglich durch die Medien. Sie klingen alle gleichlautend, jeder bleibt schön vorsichtig neutral und passt auf das er sich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnt. Mein Widerspruch geht morgen zur Post und werde hier posten wie es weiter läuft. Ich hab mir das am Wochenende nochmal überlegt und ich finde man braucht sich vor der Eminenz Stadtwerke nicht zu verstecken. Mal sehen wie es weiter geht.
Gruß L

Offline kamaraba

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #31 am: 27. Februar 2007, 20:32:10 »
@RR-E-ft

immerhin wurde jetzt alles klargestellt und für Aufklärung gesorgt.

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline Pelikan

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #32 am: 28. Februar 2007, 09:12:50 »
moin moin,

bin beim lesen
GasGVV §3(2)
..dass spätestens nach dem Ende der Ersatzversorgung zur Fortsetzung des Gasbezugs der Abschluss eines Bezugsvertrages durch den Kunden erforderlich ist; auf § 2 Abs. 2 ist hinzuweisen.

GasGVV §2(2)
..Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Gas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt..

da aber keine Anerkennung der AGBs erfolgt und der vorgegebene Preis als unbillig erachtet wird...was ändert sich dann?


@Karamba

in Berlin spielen sie DSDS, sprich "Deutschland sucht das Supergesetz" und vergessen die Jury, die sitzt in Karlsruhe...und drückt sich immer SEHR vornehm aus. Leider fehlt der ZuschauerTED.

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #33 am: 16. April 2007, 17:49:28 »
Quelle: http://www.mvregio.de/mvr/33063.html


Zitat
Neue Verträge und Tarife bei der Gasversorgung - Preissenkungen nur in Verbindung mit neuem Vertrag?
16.04.2007: Rostock/MVregio Zahlreiche Kunden erhalten derzeit Post von ihrem Gasversorger. Der Grund: Nach langer Zeit ständiger Preiserhöhungen soll es mit den Preisen nun nach unten gehen.
...

MVregio Landesdienst mv/hro

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #34 am: 18. April 2007, 15:22:51 »

Offline Pelikan

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #35 am: 23. Juli 2007, 15:41:02 »
moin moin,

die Stadtwerke versenden nun Schreiben mit :
\"..wir bedaueren, dass Sie unser Vertragsangebot nicht angenommen haben und teilen Ihnen, rückwirkend zum 1.4.07, die Belieferung mit Erdgas als Ersatzversorgung mit...\"

Dumm nur, dem Kündigungsschreiben vom Februar fehlt eine originale Unterschrift. Somit besteht der alte Vertrag weiter und warum soll ich dann einen neuen mit schlechteren Konditionen abschliessen?

Mit den eingescannten Unterschriften könnte man \"richtig gute\" Anschreiben verfassen, das rechtliche mal beseite gelassen.

Meine Frage: Da ich die AGBs der Stadtwerke nicht anerkenne, wie soll denn nach den 3 Monaten Ersatzversorgung ein Vertrag zustande kommen?

Mit Gruß vom
Pelikan

Offline Wuschel

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #36 am: 29. Juli 2007, 20:13:34 »
Hallo ich habe auch so ein Schreiben bekommen. Ich bin jetzt in die Grundversorgung der Stadtwerke Rostock gefallen. Obwohl ich Widerspruch gegen alle Erhöhungen und die Kündigung des Sondervertrages eingelegt habe. Darauf wurde bislang nicht reagiert. Wie soll ich mich jetzt verhalten ? HAT jEMAND EINEN GUTEN RAT?

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #37 am: 29. Juli 2007, 20:22:39 »
@Wuschel

War denn im Sondervertrag überhaupt ein Recht zur Vertragskündigung für die Stadtwerke wirksam vereinbart worden (vgl. BGH, Urt. v. 28.03.2007 - VIII ZR 144/06)?

Offline L938

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #38 am: 06. September 2007, 14:27:25 »
Das schreibt unsere Ostseezeitung heute:

Erfolg für Stadtwerke

Gruß P.  X(

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #39 am: 06. September 2007, 14:46:44 »
@L938

Wenn man wüsste, warum die an dem Verfahren beteiligten Verbraucher überhaupt meinen, dass § 315 BGB zur Anwendung kommt, falls es in dem Vertrag schon gar keinen wirksamen Preisänderungsvorbehalt gibt. Schließlich hatte das Landgericht Rostock entsprechende Klauseln für unwirksam erklärt..... Der weite Spielraum der Billigkeit genügt nach der BGH- Rechtsprechung dabei auch nicht.

Hatten die Verbraucher die gestiegenen Bezugskosten bestritten?

Hatten die Verbraucher mit Nichtwissen bestritten, dass etwaig gestiegene Bezugskosten nicht durch Kostensenkungen an anderer Stelle vollständig  ausgeglichen wurden?

Darauf, wie sich die beteiligten Verbraucher in einem Prozess aufstellen, hat man selbst keinen Einfluss. Deshalb schafft auch ein negatives Urteil keine Bindungswirkung für andere Verbraucher....

Man darf sich nicht darauf verlassen, dass andere Verbraucher statt einem selbst einen Prozess vortrefflich führen.

Offline L938

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #40 am: 06. September 2007, 14:57:12 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@L938

Wenn man wüsste, warum die an dem Verfahren beteiligten Verbraucher überhaupt meinen, dass § 315 BGB zur Anwendung kommt, falls es in dem Vertrag schon gar keinen wirksamen Preisänderungsvorbehalt gibt. Schließlich hatte das Landgericht Rostock entsprechende Klauseln für unwirksam erklärt..... Der weite Spielraum der Billigkeit genügt nach der BGH- Rechtsprechung dabei auch nicht.

Hatten die Verbraucher die gestiegenen Bezugskosten bestritten?

Hatten die Verbraucher mit Nichtwissen bestritten, dass etwaig gestiegene Bezugskosten nicht durch Kostensenkungen an anderer Stelle vollständig  ausgeglichen wurden?

Darauf, wie sich die beteiligten Verbraucher in einem Prozess aufstellen, hat man selbst keinen Einfluss. Deshalb schafft auch ein negatives Urteil keine Bindungswirkung für andere Verbraucher....

Man darf sich nicht darauf verlassen, dass andere Verbraucher statt einem selbst einen Prozess vortrefflich führen.


Das sind die Texte für die man einen Anwalt braucht um sie lesen zu können.  ;)

Ich kann bis \"Wenn man wüsste\" folgen.

Könntest Du das bitte nochmal für den Normalbürger übersetzen?
Sorry nicht böse sein.  =)

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #41 am: 06. September 2007, 15:08:45 »
@L938

Das Landgericht hatte festgestellt, dass Preisanpassungsklauseln in den AGB der Stadtwerke unwirksam sind. Dies zu Grunde gelegt, ist das Unternehmen in diesen Fällen überhaupt nicht berechtigt, die Preise einseitig anzupassen, auch nicht nach billigem Ermessen. Eine Billigkeitskontrolle findet deshalb nicht statt.

Wenn Verbraucher in Verkennung der Rechtslage meinten, der Versorger sei zur einseitigen Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen berechtigt, und nur diese Leistungsbestimmung vor Gericht als unbillig gerügt haben und dann noch den Fehler gemacht haben, die gestiegenen Beschaffungskosten nicht zu bestreiten und zudem  nicht mit Nichtwissen zu bestreiten, dass etwaig gestiegene Beschaffungskosten durch Kostensenkungen an anderer Stelle vollständig ausgeglichen wurden, dann kann man dem Gericht später nicht zum Vorwurf machen, dass es- ebsno wie im Heilbronner Fall - nur eine eingeschränkte Überprüfung gibt.

Ein darauf ergehendes Urteil hindert einen selbst nicht, sich im eigenen Prozess vollkommen anders aufzustellen. Es ist deshalb für andere Verbraucher nicht bindend. Mag also sein, dass in dem Verfahren, über welches in der Presse berichtet wurde, die Verbraucher den Prozess vor dem Landgericht verlieren. Das liegt dann aber möglicherweise an ihrem eigenen Prozessverhalten, weil sie die vollkommen falschen Fragen zur gerichtlichen Entscheidung gestellt haben.

Wenn es zum eigenen Prozess kommt, können ganz andere Fragen eine Rolle spielen, nämlich dann, wenn man schon das Recht zu einseitigen Preisänderungen bestreitet.

Bei weiteren Verständnisschwierigkeiten bitte ggf. einen Dolmetscher Jura- Deutsch konsultieren. ;)

Offline L938

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #42 am: 06. September 2007, 15:21:48 »
@RR-E-ft
Besten Dank für die schnelle Aufklärung bzw Erklärung. Ich werd mal ein Auge draufhaben was da demnächst rauskommt.

Das die Stadtwerke mit Ihren Einnahmen nicht mehr Gewinn machen halte ich für ein nicht unbedingt löbliches outing. Schließlich dachte jeder die scheffeln damit unendlich viel Gewinn ab und keiner darf es wissen. Man bekommt fast Mitleid. Genauso blöd finde ich, daß Sie Ihre Preise jetzt offenlegen statt noch ein wenig an der Preisschraube zu drehen und den paar Rebellierern das zu geben was sie wollen. **************.
Gruß P.

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #43 am: 06. September 2007, 15:34:45 »
@L938

Jedwede Auseinadersetzung sollte immer sachlich bleiben.

Ihr Beitrag wird dem nicht gerecht.

Ob etwa der in die Preise einkalkulierte Gewinn schon zu hoch war, hatte wohl das LG Rostock auch nicht zu prüfen.... Die Stadtwerke sollen nur die Änderungen ihrer Bezugskosten offen gelegt haben, nicht aber ihre Preiskalkulation....

Offline L938

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Stadtwerke Rostock
« Antwort #44 am: 06. September 2007, 15:46:26 »
Ich spiegele hier nur meine persönliche Meinung wieder. Das soll für niemanden ein Anlass zur Auseinandersetzung sein. Wenn man aus seinen Einnahmen nicht viel Gewinn zieht, sollte man das ändern oder für sich behalten. Ich gehe mal davon aus das wir nun irgendwann nachzahlen dürfen aber sportlich gesehen sind wir die Sieger.

 

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