Energiepreis-Protest > GGEW AG
Preiserhöhung Strom zum 01.01.2008
Warmuth:
Hallo zusammen. Auch wir erhielten die Preiserhöhungsankündigung. Allerdings wehren wir uns schon seit November 2006 gegen jede Preiserhöhung des GGEW. Nun ein weiterer Höhepunkt mit über 50% Strompreiserhöhung.
Mein Tipp: Sollte der Vertrag tatsächlich bereits rechtskräftig abgeschlossen sein, so kann ich nur empfehlen die Strompreiserhöhung gem. §315 BGB für unbillig zu erklären. Wichtig ist jedoch hierbei, dass jedenfalls der ürsprüglich kalkulierte Preis bzw. die Abschlagszahlungen geleistet werden. Gegen die Unbilligkeitserklärung kann der Versorger nur etwas unternehmen, wenn er seine geforderten Abschläge einklagt und in dieser Klage die Preiskalkulation offen legt.
Aber dies wird der Versorger natürlich nicht tun.... :D
PROTESTGRUPPE REGION GERSTRASSE
Richard0710:
Hallo zusammen,
zunächst mal danke für die Infos.
Ich habe da nur ein Problem: ich habe noch gar keinen Vetrag erhalten
und kenne daher auch nicht dessen Inhalt.
Heute endlich erhielt ich Post von GGEW (vielleicht auf meine Emailanfrage,
was sich in der Sache Versorgerwechsel denn nun tut. Diesen Weg hatte
ich gewählt, da der Kundendienst telefonisch unter der Nr. 06251 / 1301-260
wirklich nie erreichbar ist).
Man teilte mir nun mit, dass der Wechsel zum 01.01.08 möglich ist
und begrüßt mich zu diesem Zeitpunkt als Neukunden.
Wenn ich das richtig verstehe, teilte die GGEW mir eine Preiserhöhung
mit noch bevor ich Kunde bin. Ist das rechtens?
Und kann ich einer Preiserhöhung gem. §315 BGB widersprechen,
wenn ich noch gar kein Kunde bin?
Habe ich als Nicht-Kunde ein Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung?
Irgendwie fühle ich mich schon wieder mal von den Energieversorgen
verschaukelt. Und wenn ich genau überlege treibt es GGEW auf die Spitze.
Zum Thema 10- oder 4-prozentige Erhöhung.
In meinem Antrag stand ein Arbeitspreis von 13,84 Cent/kWh (netto)
für den Wahltarif 2.
Ab 1.1.08 beträgt der Nettopreis 15,24 Cent/kWh, d.h. 1,4 Cent
mehr pro kWh. Und das sind nach meiner Rechnung 10,1 % mehr.
Gibt es da verschiedene Varianten der Erhöhung?
Gruss
Richard
Cremer:
@Richard0710,
wann hatten Sie denn den Antrag bei der GGEW als Neukunden gestellt?
Vor dem 15.10.07?
Da ist die Frage, wenn Sie danach den Antrag gestellt hatten, hätte die GGEW Ihnen (fairerweise) die neuen Preise ab dem 1.1.08 mitteilen müssen.
Nach Vertragserhalt können Sie § 315 geltend machen. Daraufhin wird die GGEW Ihnen höchstwahrscheinlich den Vertrag wiederum kündigen, da sie nicht örtlicher Netzbetreiber sind
RR-E-ft:
@Richard0710
Wenn bei der Beauftragung des Lieferanten mit diesem ein Strompreis vereinbart wurde, dann ist auch der Lieferant an diesen Preis, auf den man sich geeinigt hat, gebunden und muss zu diesem vereinbarten Preis liefern. Hatte man sich hingegen nicht auf einen Strompreis geeinigt, wurde im Zweifel schon kein Stromlieferungsvertrag wirksam abgeschlossen.
Wer nicht in der Grundversorgung des örtlichen Versorgers mit Strom beliefert wird, hat einen Sondervertrag.
Wenn in einem solchen Sondervertrag überhaupt ein Preisänderungsvorbehalt in den AGB enthalten sein sollte, ist ein solcher zumeist gem. § 307 BGB unwirksam (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2007 - III ZR 247/06).
Siehste hier.
@Cremer
Entweder man hatte sich bei Vertragsabschluss auf einen Preis geeinigt oder es liegt wegen der fehlenden Einigung über einen vertragswesentlichen Punkt des Energielieferungsvertrages (Preis) gem. § 154 BGB schon keine wirksame Einigung vor und es kam deshalb gar kein Stromlieferungsvertrag zustande.
Was Sie unter fair verstehen wollen, stellt einen Verstoß gegen die Grundsätze von Treu und Glauben dar und ist deshalb gem. § 307 BGB unwirksam.
Dass Sie die Rechtslage nicht zutreffend beurteilen (können), macht Ihnen niemand zum Vorwurf. Vorwerfbar ist es nur, wenn der Eindruck erweckt wird, als kenne man die Rechtslage und sei in der Lage, anderen dazu schlaue Ratschläge zu erteilen.
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