Energiepreis-Protest > GGEW AG
Preiserhöhung Strom zum 01.01.2008
Richard0710:
Hallo,
so ist das nun mit dem Wechsel des Stromanbieters...
Da ich mit ENTEGA schon seit Jahren im Clinch liege,
wollte ich nun zum Jahreswechsel für den Strombezug zu GGEW wechseln.
Am 9.11. erhielt ich die Eingangsbestätigung meines mit 26.10.07 datierten Auftrags.
Und nun erhalte ich mit Datum vom 16.11. die Mitteilung der Strompreiserhöhungen zum 01.01.08
....mit dem üblichen BlaBla den ich von ENTEGA kenne (wir sind immer noch einer der günstigsten Anbieter usw.)
Und ganz unbescheiden gleich um 10 %
Kann mich jemand über Kündigungsfristen/Sonderkündigungsfristen informieren?
Oder habe ich noch ein Widerrufsrecht auf meinen Auftrag zur Stromversorgung?
Danke
Gruß
Richard
Richard0710:
Nanu, nur zufriedene GGEW-Kunden hier 8o
Keiner da der mir helfen möchte ;(
eislud:
@Richard0710
Bei schriftlich erteilten Aufträgen gibt es meines Erachtens kein Widerrufsrecht.
Die Kündigungsfrist und gegebenenfalls auch eine Mindestvertragslaufzeit sollte aus Deinem Vertrag hervorgehen. Das gleiche gilt auch gegebenenfalls für ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen.
Sofern es keine gültige Preisanpassungsklausel in Deinem Sondervertrag gibt, was regelmäßig der Fall ist, kannst Du mit Musterschreiben der Preiserhöhung widersprechen.
Das kennst Du meines Erachtens ja schon von Entega mit Deinem Gasvertrag. Auch wenn Du dort vermutlich einen Grundversorgungsvertrag hast, bleibt das Musterschreiben das Gleiche. Im Musterschreiben sind beide Aspekte, unwirksame Preisanpassungsklausel und Billigkeit, enthalten.
Gruss eislud
userD0009:
@Richard0710
Sollten Sie den Vertrag über das Formular aus dem Internet abgeschlossen haben, dann ist doch auf dem Formular eine Widerrufsbelehrung abgedruckt.
Da kann man sich sogar erst einmal den Blick ins Gesetz (§§ 312ff. BGB) sparen.
Die Widerrufsfrist ist aber, wenn ich von der Vertragserklärung am 26.10.07 ausgehe, schon eine Weile abgelaufen.
Ebenso die AGB. Falls bei Ihnen die dieselben AGB in den Vertrag mit einbezogen wurden, dann gilt folgendes:
Wenn ich mir Paragraph 6.4 der AGB anschaue, dann entspricht diese Preisanpassungsklausel wohl bei Weitem nicht dem Transparenzgebot des § 307 BGB.
Zitat:
\"Der Lieferant kann die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Entgeltberechnung maßgeblich sind.\"
Weiter heißt es darin.
\"Ist der Kunde mit der mitgeteilten Änderung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab dem Zugang der Benachrichtigung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die Änderungen als genehmigt.\"
Ob man sich auf solch eine \"Erpressung\" einlassen muss, habe ich im Augenblick nicht zur Hand.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht jedenfalls. Frist beachten.
Grüße
belkin
Majue:
Das ist sehr interessant:
wir sind bereits seit einiger Zeit (seit 2004) Kunde der GGEW und erhielten ebenfalls ein Schreiben mit der Ankündigung der Preiserhöhung zum 01.01.2008. Der Unterschied ist jedoch, dass unsere Preise \"nur\" um 4 % steigen sollen. Dieser Preis ist dann aber bis zum 31.12.2008 fest.
Ob wir dagegen Einspruch einlegen werden, haben wir noch nicht abschließend entschieden. Auf jeden Fall ist eine Erhöhung von 4 % moderat im Vergleich zu vielen anderen Anbietern, zumal die Preise bei GGEW seit 2006 konstant sind!
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