Hallo,
1.stellt mir nicht so schwere Fragen bitte. Was ist ein grundversorgter oder sondervertragskunde?
Ich nehme einmal an, dass Grundversorgter = Private Nutzer sind und Sondervertragskunden = so was ähnliches wie Geschäftskunden. (??)
Ich bin privat Kunde bei den Stadtwerken Erfurt. Das Vertragsverhältnis läuft seit Februar / März 2006.
2.Laut den Schreiben der Stadtwerke wurde folgendes durchgeführt:
Zitat:
\"Gemäß Punkt 4 der Vertragsbedingungen des swe.pp.fam-Stromliefervertrages ist die SWE Energie GmbH berechtigt, die Preise abzuändern und die Kunden rechtzeitig und in geeigneter Weise über Preisänderungen zu informieren.
Die Veröffentlichungen der Preisänderung zum 1. Januar 2007 erfolgten in verschiedenen Erfurter Tageszeitungen, wie z. B. in der \"Thüringer Allgemeine (TA)\" am 25.11.2006, die Preisänderung zum 1. März 2007 wurde am 29.01.2007 in der \"TA\" veröffentlicht und zum 1. Januar 2008 am 16.11.2007. Selbstvderständlich sind unsere Strompreise auch im Internet unter unserer Homepage
http://www.stadtwerke-erfurt.de jederzeit aktuell hinterlegt\"
Zitat Ende.
Daraufhin habe ich jetzt erneut ein Schreiben an die SWE verfasst.
Nach meiner Rechtsauffassung kann ich doch nicht gezwungen werden eine kostenpflichtige Zeitung zu abonnieren um über Änderungen der Preise informiert zu werden, oder? Das wäre doch Verfassungwidrig. Ich muss eine Zeitung abonnieren die montlich ca. 20€ kostet, damit ich weiß das mein Vertragpartner die Preise erhöht.
Wenn Ihr Fragen habt, dann beantworte ich sie gerne, jedoch bitte ich euch diese etwas einfacher zu strukturieren.
Auch wunderschöne §§ sind nett doch so richtig blickt ein \"Ottonormalverbraucher\" aus Gesetzestexten nicht durch. Daher auch hier die bitte - so weit möglich - ein wenig zu vereinfachen.
Vielen Dank für eure Hilfe
Golyard