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Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat Kartellrechts- Novelle zugestimmt- gegen Verbraucherrechte

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RR-E-ft:
Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat GWB- Novelle zugestimmt

Wenn sich etwas gar nicht mehr verhindern lässt, muss es bis zur Unkenntlichkeit  verwässert werden.

Energielobby hat sich durchgesetzt


--- Zitat ---Eingeschränkt wurde auch die vorgesehene Beweislastumkehr auf dem Energiesektor. Danach müssen Unternehmen gegenüber dem Kartellamt darlegen, dass ihre Preisbildung sachlich gerechtfertigt ist. Um zu verhindern, dass die Beweislast in Kartellzivilverfahren die Versorgungsunternehmen \"über Gebühr belastet\", soll die Beweislastumkehr nur in Verfahren vor den Kartellbehörden und den gerichtlichen Kontrollverfahren gelten, nicht jedoch in Kartellzivilprozessen, um einer Prozessflut vorzubeugen.
--- Ende Zitat ---

Besser kann man sich nicht offenbaren.

Zu deutsch:

Betroffene Verbraucher sollen von Klagen auf Rückzahlung/ Unterlassung wegen missbräuchlich überhöhter Strom- und Gaspreise vor den Kartellgerichten abgehalten werden.

Angesichts der geringen Manpower der Kartellbehörden kann man das Kartellrecht schärfen wie man will, ohne dass es den Konzernen weht tut.

Angesichts der jüngsten Rechtsprechung des VIII. Zivilsenats des BGH zu § 315 BGB hatte die unabhängige Monopolkommission kritisiert, dass es derzeit an einem effektiven Rechtsschutz der Verbraucher vor überhöhten Strom- und Gaspreisen fehlt. Es bestand also dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Stärkung der Verbraucherrechte, dem der Gesetzentwurf der Bundesregierung hätte entsprechen können.



Für die Verbraucher bleibt im Kartellzivilrecht alles wie bisher:

Denn ein Haifisch ist kein Haifisch, wenn man´s nicht beweisen kann.

Die Verbraucher können demnach weiterhin mit überhöhten Preisen über Gebühr von den Energieversorgern in Anspruch genommen und belastet werden.



--- Zitat ---Nach Auffassung der Union gibt es zur GWB-Novelle keine Alternative. Die Anhörung des Wirtschaftsausschusses habe ergeben, dass es \"erhebliche Monopolaufschläge\" von bis zu 9,5 Milliarden Euro gebe, die den Verbrauchern \"aus der Tasche gezogen\" würden.
--- Ende Zitat ---

Na und. Hauptsache keine Prozessflut deshalb.

Die Abzocke muss nur groß genug sein (möglichst jährlich im zweistelligen Milliardenbereich und möglichst fast alle Bürger betreffen), so dass deshalb eine Prozessflut zu besorgen steht, die es dann durch den Gesetzgeber zu verhindern gilt.

Soviel von den Volksvertretern aus dem Deutschen Bundestag, die sich -wohl nicht vollkommen zu unrecht - vor einer Prozessflut gegen die Energieversorger sorgen. Denn zu beklagen hätten sich ersichtlich sehr viele.

energienetz:
Wir hatten versucht, durch persönliche Ansprache von Abgeordneten des Wirtschaftsausschusses dieses Desaster zu verhindern, leider erfolglos.
Interessant auch
 http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/11_Anhoerung/Stellungnahmen/index.html


Sehr geehrte Frau Bulmahn,

die vorgesehene Verschärfung des Kartellrechts ist dringend notwendig.
Sie darf jedoch nicht aufgeweicht und entkräftet werden.
Ich bitte Sie darum, Ihre Stimme für die Verbraucher zu erheben und sich für eine scharfe und wirksame Novelle einzusetzen.

Der Glaube an die preisbremsende Wirkung des Wettbewerbs hat sich als fataler Irrtum herausgestellt.
Die Kartellrechtsverschärfung kann zwar keinen Wettbewerb bringen. Sie kann jedoch Verbraucher vor den gröbsten Auswüchsen schützen.

Folgende Punkte sind mir besonders wichtig:

- der Erheblichkeitszuschlag sollte entfallen - er ist in der Kabinettsfassung gestrichen worden und muss wieder ins Gesetz
- Eine Kontrolle muss auch für Entgeltbestandteile möglich sein - das ist in der Kabinettsfassung gestrichen worden und muss wieder ins Gesetz
- Das Kürzungsrecht für Verbraucher muss im Gesetz bleiben - es ist in der Kabinettsfassung enthalten, soll gemäß Koalitionsbeschluss gestrichen werden
- derzeitige zeitliche Beschränkung der Gültigkeit bis 2012 ist falsch: Die Verschärfung muss solange gelten, bis der Wettbewerb preisbegrenzend wirkt.

Eine ausführlichere Begründung finden Sie untenstehend.

Der Bundestag darf nicht vor der Versorgerlobby einknicken, sein guter Ruf steht auf dem Spiel.

Wir Verbraucher können Ihnen als Dank für Ihren Einsatz nicht mehr bieten als das gute Gefühl, dass Sie Ihrer Aufgabe gerecht geworden sind.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Herzlichen Gruss von

Aribert Peters

Vorsitzender

Bund der Energieverbraucher e.V.

RR-E-ft:
@energienetz

Sie hatten womöglich mit dem Angebot einer späteren Mitarbeit in der Bundesgeschäftsstelle des Vereins in Unkel die schlechteren Argumente. ;)

Hauptsache die Vertreter des deutschen Volkes genehmigen sich ob ihrer qualitativ hochwertigen Tätigkeit höhere Diäten. Dann mag das Volk schon zufrieden sein.

Auf einen Gesetzentswurf der FDP zur Aufspaltung der Konzerne darf man wohl gespannt sein. Immerhin hatte man die Ablehnung der Kartellrechtsschärfung damit begründet. Und die naive LINKE meinte wohl, wenn Kartellrechtsschärfung drüberstehe, sei wohl auch Kartellrechtsschärfung drin. Alles was gegen die Konzerne gerichtet ist, müsse man mittragen.

Mit welchen Spezialisten das Volk doch gesegnet ist. Bessere Vertreter kann sich das Volk ersichtlich nicht leisten, weil man ihm die Milliarden ja schon  anderweitig aus der Tasche zieht.

wulfus:
Sauerei!

--- Zitat ---Die Verbraucher können demnach weiterhin mit überhöhten Preisen über Gebühr
von den Energieversorgern in Anspruch genommen und belastet werden.
--- Ende Zitat ---
...natürlich; ...die Kartellbehörde nicht, die Gerichte nicht, die Abgeordneten nicht,
das Parlament nicht, die Regierung nicht usw..
Kann man bei Raub und Diebstahl eigentlich die Polizei noch \"in Anspruch\" nehmen,
oder wird dafür das \'Bürgerrecht\' auch bald verwässert?
Haben wir es hier nicht schon geargwöhnt? ...diese Regierung ist gekauft
und wird ihren Bürgern gegenüber immer unverfrorener!

RR-E-ft:
@wulfus

Der Gesetzentwurf, der von der Bundesregierung kam und mit der Unterschrift der Bundeskanzlerin dem Parlament zugeleitet wurde, war ganz passabel und durchaus geeignet, die Verbraucherrechte zu stärken.

Im Parlament sitzen (noch) die Vertreter, die mit der Energielobby zusammengehen und darauf achten, dass es ihrer Klientel nicht wirklich ans Zeug geht.

Die Energiekonzerne revanchieren sich möglicherweise mit ein paar Eimern Farbe und Plakatkleister für den nächsten Wahlkampf..... Sollst mal sehen, welche Partei dann ggf. die Farbe des E.ON- Konzerns auf den eigenen Plakaten hat und sich als Vertreter einer (mehrfach) gebeutelten Arbeiterschaft geriert ! ;)

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