@Evitel2004
Das normale Musterschreiben sollte hier meines Erachtens reichen.
Wenn eine Preiserhöhung bekanntgegeben wird, sollte grundsätzlich mit Hilfe des Musterschreibens ein Widerspruch gegen die Preiserhöhung und den Gesamtpreis insgesamt eingelegt werden - so die wohl verbreitete Meinung hier im Forum.
Ich bin Sondervertragskunde und habe einen unterschriebenen Vertrag - das nur vorweggeschickt, weil das weitere gegebenenfalls nicht für Haushaltskunden in der Grundversorgung bzw. ohne unterschriebenen Vertrag gelten muß.
Ich persönlich kümmere mich nicht um Änderungen der AGB des Versorgers. Es ist mir gleichgültig, wenn der Versorger mir neue AGB vorlegt und meint, dass sie damit Vertragsbestandteil geworden sind, oder wenn der Versorger sich auf seine neuen AGB beruft, die für mich aber nicht gelten. Ich beachte derartige Schreiben oder derartige Passagen eines Schreibens nicht.
Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass sich der Versorger in seinen alten AGB das Recht eingeräumt hat, seine AGB in Zukunft zu ändern (Änderungsrecht). Sofern also die alten AGB Vertragsbestandteil geworden sind, könnten auch die neuen AGB bzw. die Änderungen in den AGB Vertragsbestandteil werden.
Das aber meines Erachtens eben nur theoretisch.
Wie die Preisanpassungsklausel in den AGB, so unterliegt gegebenenfalls auch eben ein solches Änderungsrecht dem Transparenzgebot. Da ich schon nicht beurteilen könnte was bei einem solchen Änderungsrecht geändert werden kann und welche Auswirkungen solche Änderungen dann gegebenenfalls auf mich bzw. meinen Versorgungsvertrag hätten, würde eine solches Änderungsrecht wohl kaum dem Transparenzgebot entsprechen. Ein solches Änderungsrecht wäre also meines Erachtens schon regelmäßig nicht vereinbart worden, sprich, das Änderungsrecht wäre unwirksam.
Deshalb kümmere ich mich nicht darum. Ich würde auch schon gar nicht nachsehen, ob es ein derartiges Änderungsrecht in meinen AGB gäbe.
Es gilt das, was bei Vertragsabschluß vereinbart wurde. Dazu gehören gegebenenfalls auch AGB. Spätere Änderungen daran aber eben nicht, es sei denn man stimmt diesen zu.
Wird vom Versorger darauf hingewiesen, dass die neuen AGB gelten wenn ich nicht bis ... widerspreche, dann stört mich das auch nicht, weil ich den Änderungen zustimmen muß, ansonsten gelten sie eben nicht. Das gleiche gilt auch für einen Tarifwechsel. Man hätte auch gegebenenfalls viel zu tun, wenn das anders wäre.
Ich persönlich kümmere mich aber auch nicht um Preiserhöhungen, die während des Jahres an mich herangetragen werden. Auch hier vertrete ich die Meinung, dass eine unwirksame Preisanpassungsklausel eine Preiserhöhung eben schon gar nicht rechtfertigt und es eines sofortigen Widerspruches von meiner Seite schon gar nicht bedarf - das aber gegebenenfalls entgegen der verbreiteten Meinung hier im Forum.
Ich lege alle Schreiben während des Jahres nach Durchsicht einfach in einem Ordner ab. Zur Jahresabrechnung mache ich meine Gegenrechnung und widerspreche allen Preiserhöhungen seit Vertragsbeginn 1998 und rüge hilfweise die Billigkeit der Preiserhöhungen und des Gesamtpreises insgesamt, also so wie im Musterbrief ebenfalls vorgesehen.
Gruss eislud