Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Änderungsmitteilung Strom und Gas ab 01.01.2008  (Gelesen 7698 mal)

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Offline DieAdmin

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Änderungsmitteilung Strom und Gas ab 01.01.2008
« am: 15. November 2007, 14:19:38 »
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

entsprechend der geltenden Richtlinien aus dem Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Energieversorgung Inselsberg GmbH (EVI) für Sonderverträge über die Lieferung von Strom an Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung bis zu einem jährlichen Verbrauch von 100.000 kWh bzw für Gas bis zu einer Nennwärmeleistung von 150 kW im Grundversorgungsgebiet der EVI vom 01.03.2007 (§8 Abs.4) sind wir als Versorger verpflichtet, unsere Kunden rechtzeitig über die aktuellen Preise zu informieren.

Die beiliegenden Preisblätter für Strom und Gas enthalten die gültigen Preise ab 01.01.2008.

Die Veränderungen im Arbeitspreis Strom resultieren ausschließlich aus der gravierenden Entwicklung der Einspeisemengen erneuerbarer Energien nach dem EEG-Gesetz.
Die sich daraus für das Jahr 2008 ergebende Erhöhung der EEG-Umlage kann durch einen günstigeren Stromeinkauf für 2008 im Vergleich zu 2007 teilweise kompensiert werden. Somit erhöht sich der Verbraucherspreis netto für unsere Wettbewerbsprodukte ab 2008 um 0,62 ct/kWh. [Anmerkung: Beim EVIPrivatstromI gibt es keine Erhöhung, da der kein Arbeitspreis hat]

Veränderungen im Arbeitspreis Gas [netto: 0,2 ct/kWh] resultieren ausschließlich aus der Veränderung des den Lieferverträgen der EVI zu Grunde liegenden Heizölpreises.


Etwas verwirrt bin ich über das heut erhaltene Schreiben schon. Ich habe keinen neuen Vertrag abgeschlossen. Und bisher auch keine Kündigung des alten Vertrages erhalten.

Die oben erwähnten neuen AGB, sind die, der im Juli zugestellten Vertragsangebote.

Da steht bei Strom und Gas unter  §8 Abs.4 - Preisberechnung und Preisanpassung u.a. auch die Kündigungsmöglichkeit mit Frist von 1 Monat zum Monatsende und beim Strom noch der Zusatz \"Die EVI wird den Kunden hierauf im Mitteilungsschreiben gesondert hinweisen\".

Da die EVI in ihrem heutigen Schreiben vergessen hat, auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen, sei es hier erwähnt (für diejenigen, die die neuen Vertragsangebote unterschrieben haben.)

Abgesehen davon, dass ich im §8 wieder nicht erkennen könnte, welche Preissteigerungen künftig auf einen zu kommen.

Jetzt weiß ich leider nicht, wie ich nun genau drauf reagieren sollte. Da sich die Preise ändern, wieder ein Schreiben an die EVI. Aber sollte ich auch darauf eingehen, dass die o.a. AGB\'s für mich garnicht gelten, da ich ja die neuen Verträge nicht unterschrieben hab?

Da nun wieder ein Schreiben fällig ist, bietet sich gleich die Möglichkeit für die rebellischen Kunden, nochmal ihren Verbrauch hochzurechnen und mit den Abschlagszahlungen zu vergleichen. Um evtl drohende Überzahlungen abzuwenden. Und letzte Abschlagsrate (fällig 15.12.07) wäre gegenfalls zu korrigieren. Über die Kürzung der letzten Rate sollte man aber die EVI vorher informieren.

Offline eislud

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Änderungsmitteilung Strom und Gas ab 01.01.2008
« Antwort #1 am: 16. November 2007, 17:11:40 »
@Evitel2004

Das normale Musterschreiben sollte hier meines Erachtens reichen.

Wenn eine Preiserhöhung bekanntgegeben wird, sollte grundsätzlich mit Hilfe des Musterschreibens ein Widerspruch gegen die Preiserhöhung und den Gesamtpreis insgesamt eingelegt werden - so die wohl verbreitete Meinung hier im Forum.


Ich bin Sondervertragskunde und habe einen unterschriebenen Vertrag - das nur vorweggeschickt, weil das weitere gegebenenfalls nicht für Haushaltskunden in der Grundversorgung bzw. ohne unterschriebenen Vertrag gelten muß.

Ich persönlich kümmere mich nicht um Änderungen der AGB des Versorgers. Es ist mir gleichgültig, wenn der Versorger mir neue AGB vorlegt und meint, dass sie damit Vertragsbestandteil geworden sind, oder wenn der Versorger sich auf seine neuen AGB beruft, die für mich aber nicht gelten. Ich beachte derartige Schreiben oder derartige Passagen eines Schreibens nicht.

Theoretisch besteht die Möglichkeit, dass sich der Versorger in seinen alten AGB das Recht eingeräumt hat, seine AGB in Zukunft zu ändern (Änderungsrecht). Sofern also die alten AGB Vertragsbestandteil geworden sind, könnten auch die neuen AGB bzw. die Änderungen in den AGB Vertragsbestandteil werden.

Das aber meines Erachtens eben nur theoretisch.
Wie die Preisanpassungsklausel in den AGB, so unterliegt gegebenenfalls auch eben ein solches Änderungsrecht dem Transparenzgebot. Da ich schon nicht beurteilen könnte was bei einem solchen Änderungsrecht geändert werden kann und welche Auswirkungen solche Änderungen dann gegebenenfalls auf mich bzw. meinen Versorgungsvertrag hätten, würde eine solches Änderungsrecht wohl kaum dem Transparenzgebot entsprechen. Ein solches Änderungsrecht wäre also meines Erachtens schon regelmäßig nicht vereinbart worden, sprich, das Änderungsrecht wäre unwirksam.      

Deshalb kümmere ich mich nicht darum. Ich würde auch schon gar nicht nachsehen, ob es ein derartiges Änderungsrecht in meinen AGB gäbe.


Es gilt das, was bei Vertragsabschluß vereinbart wurde. Dazu gehören gegebenenfalls auch AGB. Spätere Änderungen daran aber eben nicht, es sei denn man stimmt diesen zu.

Wird vom Versorger darauf hingewiesen, dass die neuen AGB gelten wenn ich nicht bis ... widerspreche, dann stört mich das auch nicht, weil ich den Änderungen zustimmen muß, ansonsten gelten sie eben nicht. Das gleiche gilt auch für einen Tarifwechsel. Man hätte auch gegebenenfalls viel zu tun, wenn das anders wäre.  


Ich persönlich kümmere mich aber auch nicht um Preiserhöhungen, die während des Jahres an mich herangetragen werden. Auch hier vertrete ich die Meinung, dass eine unwirksame Preisanpassungsklausel eine Preiserhöhung eben schon gar nicht rechtfertigt und es eines sofortigen Widerspruches von meiner Seite schon gar nicht bedarf - das aber gegebenenfalls entgegen der verbreiteten Meinung hier im Forum.
Ich lege alle Schreiben während des Jahres nach Durchsicht einfach in einem Ordner ab. Zur Jahresabrechnung mache ich meine Gegenrechnung und widerspreche allen Preiserhöhungen seit Vertragsbeginn 1998 und rüge hilfweise die Billigkeit der Preiserhöhungen und des Gesamtpreises insgesamt, also so wie im Musterbrief ebenfalls vorgesehen.    

Gruss eislud

Offline DieAdmin

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Änderungsmitteilung Strom und Gas ab 01.01.2008
« Antwort #2 am: 17. November 2007, 09:28:48 »
@eislud,

herzlichen Dank für deine ausführlichen Hinweise.

Inwieweit die EVI in den alten AGB\'s sich ein Recht reingeschrieben hat, dass die AGB\'s nachträglich geändert werden dürfen, kann ich nicht kontrollieren, weil ich nie welche erhalten hab. Auch hab nicht ich damals der EVI mitgeteilt, dass nun ein neuer Mieter in der Wohnung Gas & Strom abnimmt, sondern mein Vermieter.

Es kam dann nur ein maschinell erstelltes Begrüßungsschreiben ohne Unterschrift, in dem das \"Zustandekommen des Versorgungsvertrages\" bestätigt wurde mit den zu zahlenden Abschlag. Beigefügt die AVBEltV und eine Preisliste für Gas.

Das kurz zu meiner Konstellation. Die ja nicht unbedingt das Schlechteste sein muss, wie bsp die Klage des Nachbarversorgers Ohra Hörselgas gegen einen ihrer Kunden zeigt: So sieht es das Amtsgericht Gotha

Zitat
eislud schrieb
Das aber meines Erachtens eben nur theoretisch.
Wie die Preisanpassungsklausel in den AGB, so unterliegt gegebenenfalls auch eben ein solches Änderungsrecht dem Transparenzgebot.
 Da ich schon nicht beurteilen könnte was bei einem solchen Änderungsrecht geändert werden kann und welche Auswirkungen solche Änderungen dann gegebenenfalls auf mich bzw. meinen Versorgungsvertrag hätten, würde eine solches Änderungsrecht wohl kaum dem Transparenzgebot entsprechen. Ein solches Änderungsrecht wäre also meines Erachtens schon  regelmäßig nicht vereinbart worden, sprich, das Änderungsrecht wäre unwirksam


Dazu bin ich fündig geworden:

Zitat
Original von RR-E-ft

Das Unternehmen kann die AGB gar nicht einseitig ändern (§ 305 BGB).

aus Stromerhöhung E.ON edis - Frage?

Also völlig unerwidert möchte ich die im EVI-Schreiben erwähnten neuen AGB doch nicht lassen. Könnte ja mal wichtig sein.
Da ich nicht beurteilen kann, ob aus Kostengründen oder Methode keine Unterscheidung beim Erstellen des Serienbriefes bezgl. des Textbausteines zu den neuen AGB\'s vorgenommen wurde.

Folgende Textidee:

\"In Ihrer Änderungsmitteilung vom 13.11.2007 weisen Sie auf die neu gültigen AGB vom 01.03.2007 hin. Für diese fehlt Ihnen meine ausdrückliche Zustimmung. Nach §305 BGB sind Sie nicht berechtigt, AGB einseitig zu ändern oder nachträglich einzubeziehen.\"

Könnte man das so formulieren? Hat jemand eine bessere Formulierung?

Offline eislud

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Änderungsmitteilung Strom und Gas ab 01.01.2008
« Antwort #3 am: 17. November 2007, 15:31:36 »
@Evitel2004  

Meines Erachtens ist an Deiner Textidee nichts auszusetzen.
Vielleicht bestätigen das auch noch andere Mitstreiter.

Aber noch mal kurz zu meiner Verfahrensweise, möglichst keinen Widerspruch zu allen möglichen Dingen zu führen, die mich mit Sicherheit sowieso nicht betreffen.

Je intensiver und öfter ich meinen Versorger auf Unzulänglichkeiten im Versorgungsvertrag hinweise, desto mehr tränge ich ihn regelrecht dazu, am Versorgungsvertrag etwas ändern zu wollen und dann gegebenenfalls zu kündigen. Unter Umständen kann er das zwar nicht, weil kein Kündigungsrecht besteht, wie es bei Dir auch der Fall zu sein scheint, aber er wird es gegebenenfalls wohl auch dann versuchen. So etwas würde mir dann womöglich unnütz Arbeit bereiten, weil ich gegen Dergleichen auch vorgehen würde.
Ich möchte meinen fantastischen Vertrag so lange wie möglich behalten und ich lege auch keinen Wert darauf, meine Freizeit mit einer Brieffreundschaft mit meinem Versorger zu verbringen. Beispielsweise wäre ein Ausflug mit Kind, Kegel und Hund sicherlich attraktiver. :]

Natürlich wollen wir alle keine Fehler machen und möchten deshalb auch die Unzulänglichkeiten zu Papier bringen, damit man uns nicht später vorwirft, nichts dagegen getan zu haben. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, dass ein solches Vorgehen, wie beschrieben, auch nach hinten losgehen kann.

Damit aber nun genug. :D

Schönes Wochenende
Gruss eislud

Offline DieAdmin

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Änderungsmitteilung Strom und Gas ab 01.01.2008
« Antwort #4 am: 17. November 2007, 18:50:03 »
@eislud,

Ich möchte natürlich auch keinen Fehler machen, deswegen passe ich mein Musterschreiben auch weiter nicht meinen konkreten alten (Vertrags)-Verhältnis mit der EVI an.

Das ich bezweifle, das damals die AGB wirksam eingebunden wurden, und auch das dadurch fehlende Kündigungsrecht will ich auch nicht reinsetzen. So eine Änderung sollte dann wirklich unter fachlich versierter Feder geschrieben werden.

Auch ich möchte in meinen alten Vertrag, wie der auch immer aussieht, bleiben. Jetzt schreibt ja die EVI nicht konkret, das nun die geänderten AGB gelten, sondern sie erwähnt die neuen (so wie nebenbei) als Erklärung, warum man nun plötzlich mit einen Schreiben über die Preisänderung benachrichtigt wird. So, als ob ich die Verträge unterschrieben hätte.

Ich reagiere ja nun aktiv auf dieses Schreiben, in dem ich - kurz ausgedrückt - an der Begründung und an der Berechtigung der neuen Preise zweifle. (So gehen ja viele hier im Forum vor, so mitten im Abrechnungsjahr) Und setze abschließend meinen handgeschriebenen \"Otto\" drunter. Jetzt ist es aber nun so, ich hab ja mal die AGB  (mit den neuen Vertragsangeboten) erhalten. Mein Bauchgefühl sagt mir, wenn ich also reagiere, sollte auch , die Tatsache drinstehen, das die neuen AGB nicht zu meinen Vertrag gehören.
Nicht dass das mal später ein strittiger Punkt wird, dass ich in dem Antwortschreiben (durch mein \"Otto\" und Nichterwähnung) ab diesen Zeitpunkt die neuen AGB akzeptiert hätte bzw darüber die EVI im Zweifel gelassen hätte.

Jetzt wäre es natürlich schön, wenn auch andere ihre Meinung mitteilten.

Auch dir ein schönes Wochenende  :D

Offline DieAdmin

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Änderungsmitteilung Strom und Gas ab 01.01.2008
« Antwort #5 am: 17. Dezember 2007, 19:12:47 »
Da zum heutigen Zeitpunkt die neuen Preise immer noch nicht auf der HP http://www.evi-energy.de zur Verfügung stehen, hab ich die Listen eingescannt und hochgeladen:

(Zur Großansicht einfach auf das kleene Bildchen klicken)
 

 

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