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Autor Thema: Widerspruch und Lastschriftverfahren?  (Gelesen 3951 mal)

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Offline sonoio

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Widerspruch und Lastschriftverfahren?
« am: 08. März 2005, 19:55:08 »
Liebe Mitstreiter

Es gibt schon einige Posts zu diesem Thema, aber in letzter Konsequenz bleiben doch noch Fragen:

Kann man angesichts eines schwebenden Widerspruchs zum Lastschriftverfahren zurückkehren?
Muss sich der Versorger dann an die von mir festgesetzten Abschläge halten?
Was kann ich vorgeben?
Was riskiert man im Zweifel? (Wird der ganze Widerspruch damit hinfällig?)

Grüsse
sonoio

Offline Cremer

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Widerspruch und Lastschriftverfahren?
« Antwort #1 am: 09. März 2005, 08:33:30 »
@sonoio

Man hat mir die Einzugsermächtigung zurückgegeben und mich aus dem Energieclub rechtswidrig ohne Einhaltung eineer Kündigungsfrist und rückwirkend zum 30.1.05 rausgeworfen (10% Rabatt auf Leistungspreis), da ich die Abschlagshöhe für das Einzugsverfahren mit einem Schreiben beschränkt habe. Der Versorger teilte mir sodann die neue Abschlagshöhe und Zahlungstermine mit. Sichewrheitshalber habe ich erneut gemäß Musterbrief Widerspruch eingelegt. Sodann habe ich per online Banking einen Dauerauftrag in der Höhe der von mir errechneten Abschlagshöhe eingestellt. (235 € statt gefordert 258 €) Damit komme ich nächstes Jahr garantiert in einen \"Nachzahlungsmodus\"
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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