Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Jahresrechnung/Abschläge kürzen
dreastephanie:
Hallo,
habe bisher immer meine Abschläge und Jahresrechnung bezahlt. Wir beziehen Tagstom und Nachtstrom für die die Nachspeicherheizung. Der Rechnungsbetrag liegt demzufolge über 250€ monatlich. Letzte woche erhielten wir nun die Ankündigung einer erneuten Erhöhung für 2008. Auch während dieses Jahres wurden die Preise erhöht ohne, daß man uns davon in Kenntnis setzte. Im Vergleich zu 2004( 5,99€) steigt der Nachstrom nun auf 9,84€ um 64% und Tagstrom von 13,10€ auf 16,97€ ca 30%. Bei einer Inflationrate von 4% dürfte die Preiserhöhung nur bei etwa 12,5 liegen.
Ich bin nicht bereit diesen Strompreis zu zahlen, da ich in diser Preiserhöhung einen Verstoß gegen die guten Sitten sehe.
Demnächst erhalte ich die Jahresrechnung, ich kann also das Musterschreiben für die Abschlagzahlung nicht verwenden.
Auf der Internetpage ist beschrieben, daß man mit der Preisreduzierung bis 2004 zurückgehen kann.
Ich beabsichtige für die Neuberechnung des Jahresverbrauchs den Jahresbeginn 2005 mit einem Aufschlag von 4% jährlich anzusetzen.
Ich frage mich jedoch ob dies rechtens ist, da ich bisher die Preiserhöhungen durch mein Nichtstun akzeptiert habe.
Von meinem Verständnis her kann ich die Jahresrechnung 2007 nur auf den Preis zu Beginn der Abrechnungsperiode reduzieren, da ich über die Preiserhöhungen in 2007 nicht informiert wurde.
Oder?????
svenbianca:
Sind das Preise inkl. Mwst.?
dreastephanie:
ohne
Christian Guhl:
@dreastephanie
Nachtstrom ist immer Sondervertrag. Also mal Vertrag raussuchen und nachsehen, welchen Preis man vereinbart hat. Da die Preisänderungsklausel höchstwahrscheinlich ungültig ist, zahlt man nur den Preis, der im Vertrag steht.
Bei Tagstrom bitte prüfen, ob Sondervertrag oder Tarifkunde.Danach richtet sich das weitere Vorgehen. Bei Sondervertrag siehe Nachtstrom. Als Tarifkunde legen Sie gegen die letzte Abrechnung Widerspruch ein (sollte zeitnah erfolgen) und nehmen dann den letzten Preis, dem nicht widersprochen wurde. Ich kenne allerdings Viele, die, trotz des BGH-Urteils, auf die Preise Sept.2004 kürzen.
Ist eine Frage der persönlichen Risikobereitschaft und Nervenstärke. Legen Sie das gekürzte Geld beiseite, dann kann eigentlich nichts passieren.
DieAdmin:
@dreastephanie,
wenn Sie Ihren Versorger nennen würden, könnte ich dieser Thread in den entsprechenden Bereich verschoben werden.
http://forum.bdev.de/board.php?boardid=35
Soweit er noch nicht vorhanden ist, werde ich diesen anlegen.
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