Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Jahresendabrechnung: Richtig widersprechen  (Gelesen 7896 mal)

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Offline sonoio

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Jahresendabrechnung: Richtig widersprechen
« am: 08. März 2005, 19:41:15 »
Hallo zusammen

Ich bin gerade dabei die Jahresendabrechnung mit 2% Sicherheitszuschlag durchzukalkulieren und die Abschläge für dieses Jahr festzulegen!
Im Oktober 2004 hatte ich bereits der Erhöhung wiedersprochen, was meinem Versorger \"in der Endabrechnung wohl entgangen ist\".
Es ist trotzallem eine Nachzahlung fällig.

Wie gehe ich dies an?
Was muss ich dem Versorger mitteilen?
Kann ich den Betrag, den ich errechnet habe, einfach so überweisen?
Was bedingt noch der Schriftform?
Muss ich die neuen Abschläge bekanntgeben?

Grüsse
Sonoio

Offline Cremer

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Jahresendabrechnung: Richtig widersprechen
« Antwort #1 am: 09. März 2005, 08:16:35 »
Hallo sonoio,

Sie hatten mit Musterbrief im Oktober 2004 widersprochen? Hat der Versorger Ihnen den Eingang bestätigt oder haben sonstige \"Beweise\" für den Eingang des Widerspruchs beim Versorger. Dies ist schon wichtig.

Wenn nicht, können Sie umgehend ihn diesbezügl nochmals anschreiben (Einschreiben oder persönliche Abgabe mit Empfangsbescheinigung) und wiederholen den Widerspruch gemäß Musterbrief.

Teilen Sie ihm ferner mit, das seine Endrechnung auf der Preisbasis Oktober 2004 zuzügl. 2% korrigiert wird und Sie nur diese Differenz zur Zahlung leisten werden.

Geben Sie ihm ferner die von Ihnen neu errrechnete Abschlagshöhe bekannt, bzw. begrenzen Sie bei Einzugsverfahren die max. abzubuchende Höhe.
MFG
Gerd Cremer
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Offline alan5

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Jahresendabrechnung: Richtig widersprechen
« Antwort #2 am: 21. April 2005, 15:55:19 »
Hallo.zusammen.Ich brauche ein wenig hilfe. Mein gaßversorger hat mir jetzt eine Jahresrechnung fertiggemacht. Er hat diese nat. mit seinen Preisen denen ich wiedersprochen habe errechnet. ich habe diese korrigiert. +2%. Jetzt haben die mir geschrieben das ich nicht dazu berechtigt bin nach§30AVBgasV.Einwände soll ich im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend machen. Außerdem haben sie meine zukün. Abschläge von 50€ auf 200!!!€ erhöht. ich habe dem wiedersprochen. Was soll ich weiter machen..danke im Vorraus

Offline Cremer

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Jahresendabrechnung: Richtig widersprechen
« Antwort #3 am: 21. April 2005, 16:14:29 »
@ alan5

1.
Teilen Sie dem Versorger mit:

- Sie überweisen den errechneten Betrag.

- Es liegt Einspruch gemäß § 315 vor. Sie hatten die Preise +2% angerechnet und diese zugerunde gelegt.

- Weisen Sie den Versorger auf das Urteil des AG Heilbronn Az. 15 C 4394/04 hin. Teilen Sie ihm mit, dass gemäß des Urteils Sie sogar berechtigt sind, die dem Versorger zugestandenen 2%  Erhöhung ebenfalls zu streichen. Lesen Sie bitte in meiner Antwort vom

http://forum.energienetz.com/viewtopic.php?t=877&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=
am 17.4.05, 19.41 Uhr.

das zitierte Schreiben an meinen Versorger, Stadtwerke Kreuznach nach. Da habe ich das Urteil in mehreren Punkten zitiert. Das AG Heilbronn führt aus, dass man nicht erst einen teil seines Vermögens hinlegen muss, um dann in einem Rückforderungsprozess dies wieder geltend zu machen.

2.
Teilen Sie ihm mit, dass gemäß § 25 AVBGasV nicht der Versorger alleine berechtigt ist, Abschläge festzusetzen. :evil:  Deshalb beharren Sie auf eine Abschlagshöhe von 50 € !

Sodann ruhig die Antwort abwarten :wink:
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Jahresendabrechnung: Richtig widersprechen
« Antwort #4 am: 21. April 2005, 16:21:47 »
@alan5

nach der eindeutigen BGH- Rechtsprechung sind Sie nicht darauf verwiesen, einen Rückerstattungsprozess mit ungünstigerer Darlegungs- und Beweislast zu führen, BGH Urteil vom 30.04.2003, VIII ZR 278/02 und 279/02 unter www.bundesgerichtshof.de (Entscheidungen).

Errechnen Sie den Rechnungsbetrag, der sich nach den alten Preisen ggf. zzgl. Sicherheitszuschlag ergibt und zahlen Sie nur diesen. Aus diesem Rechnungsbetrag ergeben sich auch die zutreffenden Abschläge für das laufende Jahr. Diese ermitteln Sie und teilen deren Höhe dem Versorger mit. Sie beschränken die Einzugsermächtigung dahingehend, dass nur diese Beträge abgebucht werden oder Sie überweisen diese zu den Termin per Dauerauftrag.

Alles weitere unter \"Fragen und Antworten\" auf der Seite.

Sie könne Ihren Versorger fragen, ob Sie wie in H e i l b r o n n  eine Feststellungsklage erheben sollen, wenn dieser an der Angemessenheit seiner Preiserhöhung festhält, ohne diese hinlänglich nachzuweisen.

Ihr Versorger wird wohl einlenken und ein Abwarten bis zu den Entscheidungen in Musterprozessen vorschlagen. Sollte er an einer Feststellungsklage interessiert sein, setzen Sie sich umgehend mit den Verbraucherverbänden in Verbindung, damit entsprechendes ggf. bewerkstelligt werden kann.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline alan5

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Jahresendabrechnung: Richtig widersprechen
« Antwort #5 am: 21. April 2005, 17:27:23 »
Erst mal danke für die wertvollen Tips..... Ich werde bescheid sagen wie es sich entwickelt ..danke

Offline sonoio

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Jahresendabrechnung: Richtig widersprechen
« Antwort #6 am: 22. April 2005, 20:20:35 »
Dem Versorger habe ich nochmals einen freundlichen Brief geschickt, in dem ich meine Kalkulation darlegte und die neuen Abschläge festsetzte.
Seit dem überweise ich treu und brav gemäß der alten Preise (auch die alte Grundgebühr) nebst 2% Gleitklausel.
Ich habe darum gebeten mich doch zu verklagen, falls der Versorger irgendwelche Handhabe sieht.

Auf diesen Brief habe ich bisher keine Reaktion erhalten.
arrow Ich hab noch Licht, kann heizen und Wasser hab ich auch.

Es grüsst,

sonoio

Offline alan5

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Jahresendabrechnung: Richtig widersprechen
« Antwort #7 am: 22. Mai 2005, 12:09:15 »
hallo.....nachdem ich meinem Energieversorger die jahresrechnung gekürzt habe( sie hatten mir bisher die preiserhöh. nicht begründet) haben sie mir versucht die preise zu begründen. hier einige auszüge des Briefes.:\"Der für die Erdgaspreise maßg.Heizölpreis(HEL-Preis) hat sich imVergleich zum Vorjahrdeutlich erhöht.Lag der relev.HEL.Preisfür das1. Quartal 2004 noch bei 28.30€/hl,so betrug er im 4.Quartal 2004 schon30,17€/hl, 6.6% über dem Wert vom1.Qu.2004.Dem gegenüber steht eine Gaspreiserhöhung zum 01.10 bzw 01.12.2004vun1.6 bis4.7%, die aussagt, dass nicht die kompletteHEL-Preissteig. an die Kunden weitergegeben wurde.
Der für das 1.Quartal 2005 preisrelevante HEL-Preis liegt bei 33.70€7hl(Mittelwert der Werte vomApril2004 bis September 2004) und damit nochmals 11.7% über dem Wert des 4. Quartals.\"   Soweit der Breif von den Stadtwerken Leipzig. Nun meine Frage.  Soll ich das als Begründung akzeptieren. Ich denke  mir bleibt nun nichts mehr anderes übrig.Oder? Ein schönes WE....

Offline RR-E-ft

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Jahresendabrechnung: Richtig widersprechen
« Antwort #8 am: 22. Mai 2005, 16:38:12 »
@alan5

Was soll denn das für eine Begründung sein?

Steht in Ihrem konkreten Vertrag etwas von einer Preisbindung HEL?

Wenn nicht, muss Sie eine solche schon nicht interessieren.

Auch im Übrigen ist das keinerlei relevanter Nachweis.

Verlangen Sie zumindest den Nachweis, dass Ihr Versorger mit dem Vorlieferanten überhaupt eine HEL- Preisbindung vereinbart hat und nur gestiegene Bezugskosten weitergegeben wurden.

Die SWL sollen besonders teuer sein und deshalb mit dem Sächsischen Wirtschaftsmisnisterium über Kreuz liegen.

Allein dass diese sich gegenüber der Kartellbehörde zu Zugeständnissen bereit erklären mussten, um ein Kartellverfahren gerade noch abzuwenden, zeigt deutlich, dass da etwas nicht stimmt.

Die Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB ist viel schärfer als das Kartellrecht. Da gibt es keine informellen Plaudereien, sondern da muss die Preiskalkulation vor Gericht offen gelegt werden.

Hier einige Meldungen zu den SWL. Sie können unter http://www.strom-magazin.de sich selbst einen Probezugang zum Professionals- Bereich verschaffen und dann im dortigen Archiv nach den Stadtwerken Leipzig stöbern. Sie werden viele interessante nachrichten finden, u. a. dass sich die SWL an der EEX beteiligt hat und in Bischofferode stark engegiert ist, zudem im Ausland stark expandiert.

Irgendwo muss das Geld dafür herkommen.


Quelle: http://www.strom-magazin.de


ÜBERPRüFUNG
04.05.2005, 08:48 UhrZwei sächsische Gasversorger verlangen überhöhte Preise
Zwei Gasversorger in Sachsen verlangen von ihren Kunden überhöhte Preise. Bei der Kontrolle von insgesamt 42 Unternehmen sei die Landeskartellbehörde auf zwei \"Preis-Ausreißer\" gestoßen, teilte das Wirtschaftsministerium am Dienstag mit. Die Namen der Unternehmen wollte das Ministerium jedoch nicht bekannt geben.
...

Den Angaben zufolge haben sich unterdessen die Stadtwerke Leipzig nach Gesprächen mit der Kartellbehörde bereit erklärt, ihre Preise mindestens bis Ende Oktober nicht zu erhöhen und den Kunden noch in diesem Jahr ein kostengünstiges Produkt anzubieten. Ende 2004 war den Kontrolleuren die hohen Preise des Leipziger Gasversorgers aufgefallen.




PREISRUNDE
16.12.2004, 08:46 UhrLandeskartellamt in Sachsen nimmt Gaspreise unter die Lupe
Die von den Stadtwerken Leipzig angekündigte Gaspreiserhöhung ist Gegenstand einer Untersuchung der Landeskartellbehöre. Weil die Stadtwerke erst im Oktober die Gastarife erhöht hätten und sowohl die Drewag als auch die Gasversorgrung Sachsen Ost eine Erhöhung ausschließen, müsse die Rechtmäßigkeit geprüft werden.
...  

Die Rechtmäßigkeit einer erneuten Preisrunde - erst im Oktober hatten die Stadtwerke die Gastarife erhöht - sei zu hinterfragen. \"Schon deshalb, weil die Stadtwerke Dresden und die Gasversorgung Sachsen Ost ausdrücklich eine neue Preisrunde ausschließen\", erklärte das Wirtschaftsministerium.

Daher stehe die Begründung der Leipziger Stadtwerke \"auf wackeligen Füßen\". Diese hatten gestiegene Vorlieferantenpreise als Grund für die Erhöhung angeführt. Die Landeskartellbehörde will ferner im kommenden Frühjahr flächendeckend die Energiepreise im Land prüfen.
...


Vgl. auch hier:

http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=9655


Machen Sie doch einen eigenen Thread auf zu Ihren Stadtwerken.
Das wird auch andere Leipziger interessieren.

Sie sollten Ihren Versorger noch auf die aktuellen Entscheidungen verweisen. Eine davon stammt von einem Sächsichen Amtsgericht (AG Marienberg):

Bremer Verbraucherzentrale hat eine Sammelklage eingereicht

Übrigends will die Gaso die Preise  zum 01.06.2005 um 16 % erhöhen. Wenn man dort etwa Preiserhöhungen bisher zurückstellen konnte, stellt sich die Frage, warum dies SWL nicht möglich gewesen sein sollte:

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=9985&g=gas

Andererseits kann man die Frage aufwerfen, ob die Gaso nicht allein deshalb ihre Preise nach dem Oktober 2004 nun erhöhen muss, um die SWL nicht weiter schlecht dastehen zu lassen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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