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Autor Thema: RWE KLAGE (Sammelklage)  (Gelesen 4881 mal)

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Offline joewa

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RWE KLAGE (Sammelklage)
« am: 12. November 2007, 19:01:12 »
Hallo liebe Energiebewußte Gemeinde,

stehe ein wenig auf dem Schlauch und weiß auch nicht recht in welches Forum diese Sache rein muß.

Ende 2005 oder 2006 hatte ich der RWE Westfalen-Weser-Ems den ausgefüllten Vordruck zugesandt, das ich mit den Energiepreisen nicht einverstanden bin. Man antwortete mir förmlich im RWE Standard das man darauf keine Rücksicht nimmt weil die Kosten da sind. Was ja auch nicht weiter schlimm ist. Dann habe ich die letzte Post im Februar 2007 erhalten mit der Neuberechnung des Abschlags etc..

Am Mittwoch habe ich eine Klage (Sammelklage; sind ganz viele Leute drin) von der RWE erhalten. Daraufhin habe ich mit dem Rechtsanwalt der RWE telefoniert worum es in der Klage geht.

Bin diesem juristischen Kram nicht so ganz gewachsen. Und die Klageschrift ist so schwer wie ein Harry Potter Band.

Es darum das ich nicht gezahlt habe!
Bei der letzten Abrechnung habe ich eine Zahlung überwiesen und alle anderen Abschläge hätte ich auch überweisen sollen. Das ich die Abschläge auch überweisen soll (war sonst immer mit Bankeinzuug) hatte ich übersehen. In meiner Kontoübersicht ist es mir nicht aufgefallen.
Es kam keine weitere Nachricht von dem RWE Kundenservice das 7mal die monatlichen Zahlungen nicht eingegangen sind.
Dabei möchte ich diese doch bezahlen.

Der Rechstanwalt sagte ich müsse auf jedenfall die entstandenen Kosten für die bislang aufgebrachten Mittel der Klage bezahlen. Nur wenn ich dazu bereit bin, dann kann die Klage fallen gelassen werden.

Jetzt meine Fragen:

1. Darf der Versorger ohne eine einzige Zahlungserinnerung gesendet zu haben Klage erheben?

2. Kann ich um die Kosten der Klage(erhebung) drumzu kommen?

Wer kennt sich hiermit aus und oder weiß jemanden der ähnliches bereits gehabt hat. In dieser Sammelklage sind ca. 10 Angeklagte aus einem PLZ Gebiet. Vielleicht hat jemand eine gute Idee

Energiegruß
JoEwa

Offline bjo

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RWE KLAGE (Sammelklage)
« Antwort #1 am: 12. November 2007, 20:09:30 »
Hallo,
wenn ich dich richtig verstehen hast du nach Wiederspruch und damit verbundenen einseitigen auflösen der Einzugsermächtigung durch RWE nur 1 Zahlung geleistet. Die anderen Zahlungen hast du vergessen?!

ich würde wenn dem so ist
- Anwalt aufsuchen
- mit dem klären ob man nicht mit einer Gegenklage antworten könnte
(Schickane), denn jeder \"brave RWE Kunde kann monatlich die Zahlungen umstellen. Nur dir als Wiedersprecher wird das verwehrt!
- vieleicht zieht RWE die Klage zurück wenn du dann umgehend die restlichen RWE Wiederspruch´s Aussenstände zahlst!

Offline userD0009

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RWE KLAGE (Sammelklage)
« Antwort #2 am: 12. November 2007, 21:16:05 »
Wenn du vom Gericht ein Klageschrift zugestellt bekommen hast, SOFORT zum ANWALT!!!

Offline ESG-Rebell

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RWE KLAGE (Sammelklage)
« Antwort #3 am: 13. November 2007, 13:06:27 »
Zitat
Original von joewa
Am Mittwoch habe ich eine Klage (Sammelklage; sind ganz viele Leute drin) von der RWE erhalten.
....
In dieser Sammelklage sind ca. 10 Angeklagte aus einem PLZ Gebiet.
....
Der Rechstanwalt sagte ich müsse auf jedenfall die entstandenen Kosten für die bislang aufgebrachten Mittel der Klage bezahlen.
Seitwann können die Versorger Zahlungs-Sammelklagen gegen Scharen ihrer Kunden erheben?

Meines Wissens müssen die ggf. jeden Kunden einzeln verklagen. Zumal diese ja auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten begonnen haben, zu kürzen und unterschiedlich hohe Aussenstände haben.

Der Versorgeranwalt kann dich am Telefon nach Strich und Faden belügen oder mit irreführenden Halbwahrheiten eindecken!
Wie solltest Du ihn nachträglich dafür haftbar machen können?

\"Nur Bares (hier: Schriftliches) ist Wahres\"

Sieh in die Einwenderliste beim BdE und auf den Seiten der Verbraucherzentrale nach, welche Initiativen es gegen Deinen Versorger gibt.

Sollte eine Feststellungsklage von Kunden gegen RWE am Laufen sein, so kannst Du ggf. noch auf den \"fahrenden Zug\" aufspringen.

Dies passiert derzeit z.B. bei der Sammelklage gegen die Badenova verstärkt.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline joewa

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RWE KLAGE (Sammelklage)
« Antwort #4 am: 15. November 2007, 15:20:49 »
Hallo ESG Rebel,

tja. Habe gestern den Betrag nach dem Rechtsanwalttermin überwiesen.
Werde heute nach dem Telefonat mit meinem Anwalt den Rest (die Gebühren) überweisen. Das es sich einfach nicht lohnt die Klage durch zu ziehen für 69€.
Die Chance ist 50/50 und das möchte ich mir nicht antun. Auch den Gerichten sowie Anwälten etc. nicht.

Stehe ganz ehrlich zu meinem Fehler das ich es übersehen habe (insgesamt 6 Monate) zu bezahlen.

Was aber link ist:
 1. Es ist eine Streitgenossenschaft.  Es sind 9 andere Parteien in dieser Klage deren Anklage komplett anders lautet, da jeder einzelne andere Summen und Zeiträume hat. Jeder von diesen hat die gleiche Klage und jeder weiß jetzt meine persönlichen Daten wieviel ich verbrauche etc..
Ist das Rechtens (mein Anwalt prüft es auch)?

2. Es gab keine Zahlungserinnerung, kein Anruf weder eine Mahnung. Jeder noch so kleine Betrieb nimmt wenigstens einmal den Hörer in die Hand und fragt: \"Was ist denn mit der Überweisung los?\" RWE Westfalen Weser Ems hat dieses nicht nötig. Diese kommt direkt mit einer Klage! Das ist der Höhepunkt!!! Vielleicht ist auch das CustomnerCareCenter abgeschafft worden und anstatt dessen durch eine Rechtsanwaltskanzlei ersetzt worden.

Naja schauen wir mal wie es weiter geht mit der RWE Kunden Aquirierung ;-)

Wie kann ich denn heraus finden ob es eine Feststellungsklage gegen die RWE gibt?

Gruss Joewa

Offline ESG-Rebell

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RWE KLAGE (Sammelklage)
« Antwort #5 am: 15. November 2007, 16:01:29 »
Zitat
Original von joewa
Das es sich einfach nicht lohnt die Klage durch zu ziehen für 69€.
Bringt es überhaupt etwas, nur so wenig zu kürzen, dass ein Aussenstand von nur ein paar Euro zusammenkommt?

Viele berücksichtigen beim Kürzen auch nicht den vergangenen warmen Winter.
Ich selbst hatte 20% Minderverbrauch. Wer nicht daran denkt, der erhebt zwar Unbilligkeitseinwand aber zahlt versehentlich doch letztlich die Forderung des Versorgers.

Das Sie jetzt einen Rückzieher machen, wird RWE keineswegs zu mehr Nächstenliebe veranlassen.
Stellen Sie sich auf weitere saftige Preiserhöhungen ein.
Sollten Sie später doch noch einmal \"aufmucken\", wird RWE garantiert behaupten, Sie hätten durch ihr Einlenken den heutigen Preis konkludent gebilligt.

Zitat
Stehe ganz ehrlich zu meinem Fehler das ich es übersehen habe (insgesamt 6 Monate) zu bezahlen.
Wie bitte? Wie können Sie denn einen Außenstand von nur 69€ haben, wenn Sie ein halbes Jahr nichts bezahlt haben? Kochen oder Heizen Sie?

Zitat
1. Es ist eine Streitgenossenschaft.  Es sind 9 andere Parteien in dieser Klage deren Anklage komplett anders lautet, da jeder einzelne andere Summen und Zeiträume hat.
Hat also RWE Sie auf Zahlung verklagt?
Haben die 9 Parteien sich dann zu einer Widerklage zusammengeschlossen?

Zitat
2. Es gab keine Zahlungserinnerung, .... keine Mahnung
Wer sofort zum Gericht rennt, bleibt ggf. auf den Kosten sitzen, wenn der verklagte Kunde ein sofortiges Anerkenntnis ausspricht.
Achtung: Ich bin kein Anwalt - das muss ein solcher ggf. richtigstellen.

Zitat
Wie kann ich denn heraus finden ob es eine Feststellungsklage gegen die RWE gibt?
Hier im Forum und bei der Verbraucherzentrale NRW nach entsprechenden Beiträgen bzw. Seiten suchen.

Ein öffentliches Verzeichns darüber, wer gerade gegen wen klagt, ist mir nicht bekannt.

Gruss,
ESG-Rebell

 

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