@bjo
Das interessiert die Bundesnetzagentur herzlich wenig.
Es gibt keinen Anspruch auf Ratenzahlung. Ratenzahlungsvereinbarung ist also eine freiwillige Veranstaltung des Lieferanten, weil das so ist, kann er auch Bedingungen stellen, zu denen er bereit ist, eine Ratenzahlung zu gewähren.
Die Nachforderung kann doch wohl auch nur entstanden sein, weil da jemand den Verbrauch und die Angemessenheit der Abschlagshöhe nicht im Blick hatte. Sonst hätte man das Geld schon beiseite gelegt gehabt und wäre jetzt nicht auf Ratenzahlung angewiesen.
In eine blöde Lage kann also nur der geraten, der gefordertes/ zu forderndes Geld nicht beiseite legt.