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Autor Thema: Erpressung?! Ratenzahlung nur bei Widerspruchrücknahme!  (Gelesen 10176 mal)

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Offline Tjalf

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Erpressung?! Ratenzahlung nur bei Widerspruchrücknahme!
« am: 10. November 2007, 16:10:09 »
Vor ein paar Wochen bat ich bei den STADTWERKE LÜBECK um Ratenzahlung der sehr hohen Nachzahlung von 1000€.
Im Vorjahr hatte ich mal präventiv einen Widerspruch von der Verbraucherzentrale Lübeck an die Stadtwerke Lübeck geschickt

Nun bin ich sprachlos. Heute bekam ich von den Stadtwerken Lübeck einen Brief mit folgendem Inhalt:

....gern kommen wir ihnen entgegen und bieten Ihnen eine Ratenzahlung an.

dann der Inhalt über die Ratenvereinbarung...alles okay, aber dann kommt´s:

Außerdem benötigen wir ihre schriftliche Bestätigung, dass sie ihre Preiswiedersprüche zurücknehmen. NUR dann können wir den Ratenplan realisieren!

Bitte geben sie uns bis zum 19.11. 07 Bescheid, ob sie unseren Vorschlag annhemen. Wenn ja, dann bitte in Verbinndung mit ihrer Bestätigung, dass sie ihre Widersprüche zurücknehmen. Sie erhalten nur dann unseren Ratenplan. Danke.

Was hat denn bitte mein Ratenplan mit meinem Widerspruch zu tun? Ich fühle mich von den STADTWERKE LÜBECK erpresst! Das kann doch nicht sein?! Wer kann mir hierzu einen Tipp geben wie ich mich verhalten soll? Die 1000€ auf einmal zahlen kann ich nicht.
Gerne auch per Mail: ...

Liebe Grüsse

Tjalf

[Edit DieAdmin: Veröffentlichte Email-Adresse entfernt]
« Letzte Änderung: 29. Januar 2020, 12:25:02 von DieAdmin »

Offline bjo

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Erpressung?! Ratenzahlung nur bei Widerspruchrücknahme!
« Antwort #1 am: 10. November 2007, 16:36:20 »
Hallo,
Aus deiner Mail geht nicht hervor ob du auch deine Abschläge gekürzt hast.
Wenn nein hohl dies nach und verrechne künftige Abschläge mit deren Forderungen!

Vorab
- im Forum lesen wie ich richtig kürze
- was danach noch zu tun ist

PS: diese \" Erpressung\" würde ich der Bundesnetzagentur melden!

eine Rechnung könnte wie folgt aussehen!

- deren Abschlagsforderung=  150 EUR
- deine ermittelte Abschläge Basis §315 = 100 EUR
= > die 50 EUR sind dann der Anteil für die Ratenzahlung!

lass deine Abrechnung mal prüfen, 1000 EUR Nachzahlung ist heftig!

Offline RR-E-ft

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Erpressung?! Ratenzahlung nur bei Widerspruchrücknahme!
« Antwort #2 am: 10. November 2007, 17:28:04 »
@bjo

Das interessiert die Bundesnetzagentur herzlich wenig.

Es gibt keinen Anspruch auf Ratenzahlung. Ratenzahlungsvereinbarung ist also eine freiwillige Veranstaltung des Lieferanten, weil das so ist, kann er auch Bedingungen stellen, zu denen er bereit ist, eine Ratenzahlung zu gewähren.

Die Nachforderung kann doch wohl auch nur entstanden sein, weil da jemand den Verbrauch und die Angemessenheit der Abschlagshöhe nicht im Blick hatte. Sonst hätte man das Geld schon beiseite gelegt gehabt und wäre jetzt nicht auf Ratenzahlung angewiesen.

In eine blöde Lage kann also nur der geraten, der gefordertes/ zu forderndes Geld nicht beiseite legt.

Offline Tjalf

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Erpressung?! Ratenzahlung nur bei Widerspruchrücknahme!
« Antwort #3 am: 10. November 2007, 18:24:40 »
Nein, die Abschläge habe ich nicht gekürzt. Ich habe weiterhin voll durchbezahlt.

Die Nachforderung ist durch einen Umzug entanden. Einen Umzug in ein Haus was ein wahrer Energiefresser war. Dort sind wir natürlich sofort wieder ausgezogen. Absehbar war dort nicht, dass wir innerhalb eines Jahres über 1000 € Nachzahlung zu erwarten hatten.

\"In eine blöde Lage kann also nur der geraten, der gefordertes/ zu forderndes Geld nicht beiseite legt.\"

Sehr \"kluger\" Spruch, hilft nur leider nicht weiter.

Offline svenbianca

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Erpressung?! Ratenzahlung nur bei Widerspruchrücknahme!
« Antwort #4 am: 10. November 2007, 19:27:14 »
Ich kann RR-Erft nur beipflichten. Zudem ist hier auch wieder einiges Sonderbar. Da Sie bei der letzten abrechnung bereits Widerspruch eingelegt hatten, haben Sie also länger als 1 Jahr da gelebt. Warum ist der hohe Energieverbrauch denn dann nicht im Vorjahr aufgefallen, wenn das Haus doch ein Energiefresser war. Lag vielleicht eine Schätzung vor, die nicht kontrolliert worden? Wurde vielleicht elektrisch beigeheizt? 1000 Euro mehr als ein Jahr zuvor ohne das man etwas verändert kommt doch nicht aus dem nichts........

Offline Tjalf

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Erpressung?! Ratenzahlung nur bei Widerspruchrücknahme!
« Antwort #5 am: 11. November 2007, 16:23:35 »
es ist doch gar nicht relevant warum und wie die nachzahlung zu stande gekommen ist. darum geht es doch überhaupt gar nicht! es ist eine gas & stromrechung der stadtwerke lübeck. nach meinem widerspruch gegen die preiserhöhung kam von seiten der stadtwerke fast 9 monate keine rechnung mehr.

meine frage war und ist einfach ob das rechtens ist was die stadtwerke lübeck da machen? ratenzahlung nur wenn ich auf mein recht des widerspruchs verzichte. verstösst sowas nicht gegen die guten sitten?? das geht ja wohl über eine bedingung hinaus, weil ich ja in eine lage gebracht werde in der ich keine andere wahl habe. nennt man denn sowas nicht schlicht und einfach erpressung?!

das ist der kern meiner frage gewesen. schlaue belehrungen a la \"spare in der zeit dann hast du in der not\" sind immer einfach rauszuposaunen und wenig hilfreich.

die verbraucherzentrale wird mir da wohl weiter helfen können.

Offline svenbianca

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Erpressung?! Ratenzahlung nur bei Widerspruchrücknahme!
« Antwort #6 am: 12. November 2007, 15:50:09 »
also die Kernfrage hat RR_Erft doch beantwortet. Es gibt kein Gesetz das ein Energieversorger einen Ratenzahlung gewähren muss. Wenn Sie also eine anbieten, können Sie die Bedingungen festlegen. Was heißt keine Wahl? geld leiht man sich normalerweise bei der Bank. Darüber hinaus wollten wir Informarionen haben die über die rechtliche Antwort (die war ja kurz und knapp bereits beantwortet) vielleicht zu neiner Lösung helfen könnte. Mehr kann man dann nicht machen.

Offline Zeus

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Erpressung?! Ratenzahlung nur bei Widerspruchrücknahme!
« Antwort #7 am: 12. November 2007, 17:02:08 »
Es ist schon relevant warum und wie die Nachzahlung zustande gekommen ist. Auf keinen Fall scheint es aufgrund eines präventiv eingereichten Widerspruchs bei den Stadtwerken Lübeck geschehen zu sein, denn Sie sagen nicht, dass Sie in diesem Zusammenhang Geld zurückgehalten haben. Das eine hat also mit dem anderen nichts zu tun und es kann hier nicht die Rede von Erpressung sein. Sie haben die Stadtwerke um Ratenzahlung gebeten und diese haben Ihnen die Bedingungen hierzu mitgeteilt. Niemand zwingt Sie darauf einzugehen. Vielleicht kann Ihnen die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein einen günstigen Kreditgeber vermitteln. Darüber hinaus kann der Argumentation von RR-E-ft nur zugestimmt werden.

Offline bjo

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Erpressung?! Ratenzahlung nur bei Widerspruchrücknahme!
« Antwort #8 am: 12. November 2007, 17:34:40 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@bjo

Das interessiert die Bundesnetzagentur herzlich wenig.

dazu ein klares jein. Ich hatte die Bundesnetzagentur mal angemailt in einer anderen Sache. Als Antwort bekam ich unter anderem sinngemäß,
\"Sie können uns gerne auch andere Sachverhalte schildern, dies hilft uns ein komplettes Bild zu machen vom Anbieter. Unsere Aufgaben sind aber
streng geregelt\"

 

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