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Autor Thema: Strafen bei Missachtung von Anweisungen der Bundesnetzagentur  (Gelesen 3545 mal)

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Offline bjo

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Hallo,
Frage: kann man denjenigen der eine Sperrandrohung untschreibt und auch durchführen läßt persönlich haftbar machen?

Die Versorger sind ja angewiesen Wiedersprechern keine Sperrandrohung zu schicken.

Offline RR-E-ft

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Strafen bei Missachtung von Anweisungen der Bundesnetzagentur
« Antwort #1 am: 09. November 2007, 01:52:17 »
@bjo

Eine entsprechende Anweisung der BNetzA ist nicht bekannt. Und eigentlich ist man froh, wenn das Unternehmen und nicht der Mitarbeiter persönlich haftet. Schließlich ist beim Unternehmen eher etwas zu holen.

 

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