Energiepreis-Protest > Stadtwerke Willich
Versorger hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage
Cremer:
@gaspreise_runter_willich,
man sollte es schon ernst nehmen.
Nach einem Anwalt umschau zu halten wäre nicht falsch.
Abwarten, ob wirklich Klage erhoben wird.
Wenn ja erhalten Sie seitens des Amtsgerichtes/Landgericht eine Klageschrift.
Deshalb ist es nicht falsch, einen Anwalt \"parat zu haben\"
gaspreise_runter_willich:
Ich möchte bevor ich verklagt werde noch einen letzten Versuch unternehmen ein Gerichtsverfahren vielleicht abzuwenden, indem ich auf das Anwaltsschreiben antworte in der Hoffnung, die Stadtwerke sehen ein, daß ich mich nicht einschüchtern lasse und das die Aussichten gegen mich zu gewinnen nicht so toll sind.
Folgendes Schreiben wollte ich dazu an den Anwalt schicken, ist das so OK oder habe ich irgenwelche Fehler drin welche mir eher Probleme bereiten könnten (bitte nicht wundern, einige Teile sind aus den Musterschreiben übernommen):
Sehr geehrter Herr Münch,
die von Ihnen und Ihrer Mandantin, die Stadtwerke Willich, mitgeteilte Rechtsauffassung betreffend das Urteil des VIII. Zivilsenates des BGH wird von mir, wie von vielen anderen, nicht geteilt.
Anders als der dortige Kläger habe ich auch nicht nur einer einzelnen Preiserhöhung widersprochen und diese als unbillig gerügt, sondern das Recht zur einseitigen Preisneufestlegung bestritten und hilfsweise die jeweiligen einseitigen Tariffestsetzungen insgesamt, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis als unbillig gerügt. Ich halte daran fest, dass ein Recht zur einseitigen Preisneufestsetzung in unserem Vertragsverhältnis nicht besteht und dass hilfsweise die jeweils einseitig festgelegten und veröffentlichten Gaspreise insgesamt gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig gerügt werden.
Die von Ihrer Mandantin vorgelegten Unterlagen sind offensichtlich nicht geeignet die Angemessenheit Ihrer Preisgestaltung zu bewerten. Ich bestreite, dass die Bezugskosten überhaupt gestiegen sind und dass etwaig gestiegene Bezugskosten nicht durch Kostensenkungen an anderer Stelle vollständig ausgeglichen werden konnten, so dass Ihre Mandantin insgesamt gar keine höheren Kosten trafen. Ich bestreite, dass alle zwischenzeitlichen Kostensenkungen vollständig an mich weitergegeben wurden.
Ich bin davon überzeugt, dass der geforderte Gaspreis nicht nur aus Bezugskosten besteht. Auch zu der Entwicklung aller weiteren preisbildenden Faktoren und Preisbestandteile hat Ihre Mandantin bisher keine Erklärungen abgegeben, die ich nachvollziehen und überprüfen könnte.
Ich weiß deshalb überhaupt nicht, wie die einseitig festgelegten Gaspreise insgesamt überhaupt zustande kommen sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Cremer:
@gaspreise_runter_willich ,
um mit den Worten eines Brilenanbieters zu antworten.
Vergessen Sie es !
RR-E-ft:
@Cremer
Was soll er vergessen?
@Gaspreise_runter_willich
Es gibt vom Bund der Energieverbraucher einen Mustertext für eine entsprechende Antwort, die mit mehreren Anwälten abgestimmt wurde.
Diesen können Sie verwenden. Sie können sich aber auch gern einen Anwalt suchen und diesen eine Antwort verfertigen lassen.
gaspreise_runter_willich:
Na, ja große Hoffnung mache ich mir ja auch nicht, daß meine Antwort an den Anwalt der Stadtwerke etwas bringt, aber ich wollte zumindest auf das Schreiben reagieren. Ich rechne jetzt damit, daß ich verklagt werde, was mir zwar nicht sehr behagt, aber jetzt schon aufgeben kommt nicht in Frage, dann war die ganz bisherige Mühe ja für die Katz\'.
Ich habe auch schon einen Anwalt aus der Empfehlungsliste des BdE im Auge, ist es eigentlich sinnvoll den schon vor Klageerhebung zu kontaktieren?
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