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Versorger hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage

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gaspreise_runter_willich:
Hallo,
ich hatte schon unter meinem Versorger zwei Fragen gestellt, aber leider keine Antworten bekommen, daher habe ich hier noch einmal ein Thema eröffnet, da mir die Zeit davonläuft.

Mein Versorger hat einen Anwalt beauftragt und der hat mich aufgefordert den von mir einbehaltenen Betrag unverzüglich zu bezahlen, ansonsten würde man vor Gericht gehen, da man ja die Bezugskostensteigerung bereits dargelegt hätte (ein paar nicht nachprüfbare Grafiken und Tabellen) und eine weitere Preisprüfung auch durch ein Gericht laut dem Urteil des BGH vom 13.6.07 nicht notwendig bzw. gemacht würde. Die Fragen und das Schreiben des Anwalts sind hier zu sehen:

Versorger erhöht den Druck und hat einen Anwalt eingeschaltet

Kann mir hierzu keiner Tipps zum weiteren vorgehen geben?

bjo:
Hallo,
ab jetzt dürfen einem keine Fehler merh unterlaufen daher selber Anwalt einschalten. Anwaltsliste hier auf der Page!

- zu den Prüfungszeugnissen nur so viel trauer nix was ich nciht selbst gefälscht habe.

eislud:
@gaspreise_runter_willich

Bei den Unterlagen Deines Versorgers handelt es sich um Parteigutachten, die, wenn man die Richtigkeit vor Gericht anzweifelt und zumindest etwas begründet, nicht als Beweis zugelassen sind.

Das wichtigste ist jetzt, einen Anwalt einzuschalten. Wie @bjo schon geschrieben hat, sollte man ab jetzt keine Fehler mehr machen. Hier findest Du das Anwaltsverzeichnis des Bundes der Energieverbraucher. Dort gibt es auch einige spezialisierte Anwälte im Postleitzahlenbereich 4.

Zur Anwaltssuche vielleicht mal noch hier reinschauen.  
 
Es ist nicht sicher, dass Du jetzt verklagt wirst, aber doch recht wahrscheinlich. Die Wahrscheinlichkeit wird dann wohl noch erhöht, wenn es sich um einen, dem Versorger nicht angehörenden, also externen Anwalt, handelt. Schließlich hat der Versorger hier bereits Kosten am Hals. Ich gehe mal davon aus, dass es so ist, wegen dem ersten Satz des Anwaltsschreibens.

Gruss eislud

gaspreise_runter_willich:
Vielen Dank für die Tipps, ich hatte eigentlich vor mich erst an einen Anwalt zu wenden, wenn ich tatsächlich verklagt werde oder ist das schon angeraten bei der Antwort auf das Schreiben? Macht es denn überhaupt noch Sinn auf das Schreiben des Anwalts zu antworten in der Hoffnung, daß von der Klage abgesehen wird?

eislud:
@gaspreise_runter_willich
Ich vermute, dass es keinen Unterschied macht, ob Du das Schreiben noch erstellst oder nicht. Du kannst aber auch einfach abwarten was passiert, und Dir dann im Fall der Fälle einen Anwalt nehmen.
Man kann es aber wohl nicht wissen.

Gruss eislud

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