Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Versorger hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage  (Gelesen 10735 mal)

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Offline gaspreise_runter_willich

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Versorger hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage
« am: 07. November 2007, 15:21:06 »
Hallo,
ich hatte schon unter meinem Versorger zwei Fragen gestellt, aber leider keine Antworten bekommen, daher habe ich hier noch einmal ein Thema eröffnet, da mir die Zeit davonläuft.

Mein Versorger hat einen Anwalt beauftragt und der hat mich aufgefordert den von mir einbehaltenen Betrag unverzüglich zu bezahlen, ansonsten würde man vor Gericht gehen, da man ja die Bezugskostensteigerung bereits dargelegt hätte (ein paar nicht nachprüfbare Grafiken und Tabellen) und eine weitere Preisprüfung auch durch ein Gericht laut dem Urteil des BGH vom 13.6.07 nicht notwendig bzw. gemacht würde. Die Fragen und das Schreiben des Anwalts sind hier zu sehen:

Versorger erhöht den Druck und hat einen Anwalt eingeschaltet

Kann mir hierzu keiner Tipps zum weiteren vorgehen geben?

Offline bjo

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Versorger hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage
« Antwort #1 am: 07. November 2007, 15:30:39 »
Hallo,
ab jetzt dürfen einem keine Fehler merh unterlaufen daher selber Anwalt einschalten. Anwaltsliste hier auf der Page!

- zu den Prüfungszeugnissen nur so viel trauer nix was ich nciht selbst gefälscht habe.

Offline eislud

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Versorger hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage
« Antwort #2 am: 07. November 2007, 16:31:55 »
@gaspreise_runter_willich

Bei den Unterlagen Deines Versorgers handelt es sich um Parteigutachten, die, wenn man die Richtigkeit vor Gericht anzweifelt und zumindest etwas begründet, nicht als Beweis zugelassen sind.

Das wichtigste ist jetzt, einen Anwalt einzuschalten. Wie @bjo schon geschrieben hat, sollte man ab jetzt keine Fehler mehr machen. Hier findest Du das Anwaltsverzeichnis des Bundes der Energieverbraucher. Dort gibt es auch einige spezialisierte Anwälte im Postleitzahlenbereich 4.

Zur Anwaltssuche vielleicht mal noch hier reinschauen.  
 
Es ist nicht sicher, dass Du jetzt verklagt wirst, aber doch recht wahrscheinlich. Die Wahrscheinlichkeit wird dann wohl noch erhöht, wenn es sich um einen, dem Versorger nicht angehörenden, also externen Anwalt, handelt. Schließlich hat der Versorger hier bereits Kosten am Hals. Ich gehe mal davon aus, dass es so ist, wegen dem ersten Satz des Anwaltsschreibens.

Gruss eislud

Offline gaspreise_runter_willich

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Versorger hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage
« Antwort #3 am: 07. November 2007, 16:44:18 »
Vielen Dank für die Tipps, ich hatte eigentlich vor mich erst an einen Anwalt zu wenden, wenn ich tatsächlich verklagt werde oder ist das schon angeraten bei der Antwort auf das Schreiben? Macht es denn überhaupt noch Sinn auf das Schreiben des Anwalts zu antworten in der Hoffnung, daß von der Klage abgesehen wird?

Offline eislud

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Versorger hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage
« Antwort #4 am: 07. November 2007, 16:50:40 »
@gaspreise_runter_willich
Ich vermute, dass es keinen Unterschied macht, ob Du das Schreiben noch erstellst oder nicht. Du kannst aber auch einfach abwarten was passiert, und Dir dann im Fall der Fälle einen Anwalt nehmen.
Man kann es aber wohl nicht wissen.

Gruss eislud

Offline Cremer

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Versorger hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage
« Antwort #5 am: 07. November 2007, 17:09:36 »
@gaspreise_runter_willich,

man sollte es schon ernst nehmen.

Nach einem Anwalt umschau zu halten wäre nicht falsch.

Abwarten, ob wirklich Klage erhoben wird.

Wenn ja erhalten Sie seitens des Amtsgerichtes/Landgericht eine Klageschrift.

Deshalb ist es nicht falsch, einen Anwalt \"parat zu haben\"
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline gaspreise_runter_willich

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Versorger hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage
« Antwort #6 am: 07. November 2007, 23:01:01 »
Ich möchte bevor ich verklagt werde noch einen letzten Versuch unternehmen ein Gerichtsverfahren vielleicht abzuwenden, indem ich auf das Anwaltsschreiben antworte in der Hoffnung, die Stadtwerke sehen ein, daß ich mich nicht einschüchtern lasse und das die Aussichten gegen mich zu gewinnen nicht so toll sind.
Folgendes Schreiben wollte ich dazu an den Anwalt schicken, ist das so OK oder habe ich irgenwelche Fehler drin welche mir eher Probleme bereiten könnten (bitte nicht wundern, einige Teile sind aus den Musterschreiben übernommen):

Sehr geehrter Herr Münch,

die von Ihnen und Ihrer Mandantin, die Stadtwerke Willich, mitgeteilte Rechtsauffassung betreffend das Urteil des VIII. Zivilsenates des BGH wird von mir, wie von vielen anderen, nicht geteilt.

Anders als der dortige Kläger habe ich auch nicht nur einer einzelnen Preiserhöhung widersprochen und diese als unbillig gerügt, sondern das Recht zur einseitigen Preisneufestlegung bestritten und hilfsweise die jeweiligen einseitigen Tariffestsetzungen insgesamt, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis als unbillig gerügt. Ich halte daran fest, dass ein Recht zur einseitigen Preisneufestsetzung in unserem Vertragsverhältnis nicht besteht und dass hilfsweise die jeweils einseitig festgelegten und veröffentlichten Gaspreise insgesamt gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB als unbillig gerügt werden.

Die von Ihrer Mandantin vorgelegten Unterlagen sind offensichtlich nicht geeignet die Angemessenheit Ihrer Preisgestaltung zu bewerten. Ich bestreite, dass die Bezugskosten überhaupt gestiegen sind und dass etwaig gestiegene Bezugskosten nicht durch Kostensenkungen an anderer Stelle vollständig ausgeglichen werden konnten, so dass Ihre Mandantin insgesamt gar keine höheren Kosten trafen. Ich bestreite, dass alle zwischenzeitlichen Kostensenkungen vollständig an mich weitergegeben wurden.

Ich bin davon überzeugt, dass der geforderte Gaspreis nicht nur aus Bezugskosten besteht. Auch zu der Entwicklung aller weiteren preisbildenden Faktoren und Preisbestandteile hat Ihre Mandantin bisher keine Erklärungen abgegeben, die ich nachvollziehen und überprüfen könnte.
Ich weiß deshalb überhaupt nicht, wie die einseitig festgelegten Gaspreise insgesamt überhaupt zustande kommen sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Offline Cremer

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Versorger hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage
« Antwort #7 am: 08. November 2007, 18:19:31 »
@gaspreise_runter_willich ,

um mit den Worten eines Brilenanbieters zu antworten.

Vergessen Sie es !
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline RR-E-ft

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Versorger hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage
« Antwort #8 am: 08. November 2007, 18:27:47 »
@Cremer

Was soll er vergessen?

@Gaspreise_runter_willich

Es gibt vom Bund der Energieverbraucher einen Mustertext für eine entsprechende Antwort, die mit mehreren Anwälten abgestimmt wurde.
Diesen können Sie verwenden. Sie können sich aber auch gern einen Anwalt suchen und diesen eine Antwort verfertigen lassen.

Offline gaspreise_runter_willich

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Versorger hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage
« Antwort #9 am: 08. November 2007, 21:33:58 »
Na, ja große Hoffnung mache ich mir ja auch nicht, daß meine Antwort an den Anwalt der Stadtwerke etwas bringt, aber ich wollte zumindest auf das Schreiben reagieren. Ich rechne jetzt damit, daß ich verklagt werde, was mir zwar nicht sehr behagt, aber jetzt schon aufgeben kommt nicht in Frage, dann war die ganz bisherige Mühe ja für die Katz\'.
Ich habe auch schon einen Anwalt aus der Empfehlungsliste des BdE im Auge, ist es eigentlich sinnvoll den schon vor Klageerhebung zu kontaktieren?

Offline gaspreise_runter_willich

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Versorger hat einen Anwalt eingeschaltet und droht mit Klage
« Antwort #10 am: 11. Dezember 2007, 09:12:21 »
Nachdem ich dem Anwalt eine schöne Antwort und im gleichen Atemzug meinem Versorger die neuberechnete Jahresabrechnung zugeschickt habe geht es jetzt weiter, allerdings zunächst noch anders als erwartet. Anstelle der Klageschrift habe ich jetzt einen Mahnbescheid bekommen, merkwürdigerweise ist der Betrag der Forderung für die Gaslieferung ein anderer als beim letzten Schreiben. Na ja wie auch immer die auf den Betrag gekommen sind, ich widerspreche ja eh und rechne weiterhin mit einer Klage.

 

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