Energiepreis-Protest > KEVAG
Ratenzahlung gekündigt wegen angeblichem Zahlungsverzug
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Bestehen mehrere offene Forderungen etwa aus laufendem Energiebezug weitere Abschläge und Rechnungsbeträge muss bei der Zahlung eines Ratenbetrages angegeben werden, dass es sich bei der zahlung um eine Ratenzahlung zur Ratenzahlungsvereinbarung handeln soll, § 366 Abs. 1 BGB.
--- Ende Zitat ---
Ja sicher, wenn das der genannte Versorger dann so beachtet. Wenn nicht, dann hat die Buchungspraxis die Wirkung wie bei einem Kontokorrent. Die Einzahlung auf den Kontokorrentsollsaldo verringert die Kontokorrentschuld entsprechend.
Wurde denn ein Verwendungszweck bei der Zahlung angegeben? Der Einzug bzw. die Zahlung der Abschläge ist ja hinreichend bestimmt; trotzdem wird, wie die Buchungspraxis mancher Versorger zeigt, gerne und oft mit Widerspruchskürzungen aus der Vergangenheit verrechnet.
RR-E-ft:
Die Tilgungsbestimmung des Schuldners gem. § 366 Abs. 1 BGB schließt grundsätzlich jedwede andere Verrechnungsbestimmung des Gläubigers gem. § 366 Abs. 2 BGB aus.
Und das mit dem angeblichen Kontokorrent darf man ganz schnell wieder vergessen.
An welcher Hochschule hat man Ihnen das denn falsch beigebracht?
Oder sind Sie etwa ein Dichter und reimen sich deshalb etwas zusammen?
Dann wären Sie wohl auf der Buchmesse besser aufgehoben. ;)
okieh:
--- Zitat ---Oder sind Sie etwa ein Dichter und reimen sich deshalb etwas zusammen? Dann wären Sie wohl auf der Buchmesse besser aufgehoben. ;)
--- Ende Zitat ---
Klick mir!
Gruß
nomos:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Verrechnungsbestimmung des Schuldners gem. § 366 Abs. 1 BGB schließt grundsätzlich jedwede andere Verrechnungsbestimmung des Gläubigers gem. § 366 Abs. 2 BGB aus.
Und das mit dem angeblichen Kontokorrent darf man ganz schnell wieder vergessen.
An welcher Hochschule hat man Ihnen das denn falsch beigebracht?
Oder sind Sie etwa ein Dichter und reimen sich deshalb etwas zusammen?
Dann wären Sie wohl auf der Buchmesse besser aufgehoben. ;)
--- Ende Zitat ---
Mir hat man nichts falsch beigebracht. Ich bin aber in der Lage zu registrieren was sich in der Praxis entwickelt hat. Die Buchungs- und Verrechnungspraxis mancher Versorger ist vom Kontokorrent nicht weit entfernt. Der Verbraucher wird keinen Unterschied feststellen. Wo hat man sich damit bisher hinreichend auseinandergesetzt oder sich dagegen ernsthaft gewehrt?
Wo da eine Kontokorrentabrede getroffen wurde und ob oder wo da eine Grundlage für die genannte Praxis ist (AGB, Vertrag ...) hatte ich schon (rhetorisch) gefragt.
Es ist ja nicht auszuschliessen, dass irgendein Richter bei fortschreitender Praxis hier wieder eine Fiktion sieht und diese Praxis als rechtlich verbindlich feststellt.
Apropos Buchmesse, da finden sich nicht nur Verlage für Dichter, sondern auch wie C.H. Beck mit Themen aus Recht, Steuern und Wirtschaft oder wie Dr. Otto Schmidt mit qualifizierter Fachinformationen für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Bei Ihren exclusiven Fachkenntnissen können Sie sich ja dort betätigen und differenziert die Unterschiede zum Kontokorrent rechtswissenchaftlich und in der Praxis der Öffentlichkeit präsentieren.PS:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Es gibt zwischen Versorger und Kundn kein Kontokorrentvertrag. Es fehlt an der Kontokorrentsbrede. Eine solche beträfe wohl alle gegenseitigen Ansprüche einschließlich der Ansprüche auf Abschlagszahlungen. Es fehlt regelmäßig unter vielem anderen auch an einer vertraglichen Abrede, wann abzurechnen ist.
--- Ende Zitat ---
[/url].... und verrechnet wird jetzt nach § 366 BGB?! Was macht den relevanten Unterschied? Ist eine Abschlagszahlung nicht hinreichend bestimmt bzw. für was wird sie geleistet?!
Didakt:
@ nomos
@ RR-E-ft
Bitte lassen Sie es bei Ihren Ausführungen bewenden. Sie überstrapazieren sonst die Leserschaft im Forum.
Die Frage von @ Glühbirnchen ist von @ RR-E-ft richtig, nachvollziehbar und damit hinreichend praxisnah beantwortet. Juristische Spitzfindigkeiten helfen der Rat suchenden (vermutlich) Dame im Moment nicht weiter!
Danke und freundliche Grüße
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