Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Einstweilige Verfügung EVU/Schutzschrift Verbraucher

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e-Stromer:
hallo, Terminator, danke :-)

Es geht nicht darum - auch nicht um mich ;-) --- noch nicht  :]

doch ich finde Deinen Vorschlag nicht unwichtig:
... erst einmal direkt beim Versorger zu versuchen ...

doch... es gibt Versorger, die eine Sperrandrohung nicht zurücknehmen.

Ich stellte mein posting deshalb in die Rubrik \'Grundsatzfragen\',
weil solche Fragen - inkl. der Antworten - m.E. wahrscheinlich
FÜR VIELE von uns relevant sein könn(t)en oder werden könnten.

Gruß
e-Stromer

eislud:
@Vollgas
zu 2.
Eine Schutzschrift wird nur bei Gericht hinterlegt. Der Versorger erfährt davon zuerst mal nichts, insbesondere erfährt er nichts vom Inhalt der Schutzschrift.
Mit dem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung des Versorgers sollte das Gericht anhand der Schutzschrift prüfen, ob es eine Einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen kann. Sind die Argumente in der Schutzschrift in den Augen des Gerichtes nicht stichhaltig, kann das Gericht trotz Schutzschrift eine Einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen. Mit ein Grund, warum immer wider darauf hingewiesen wird, dass eine Schutzschrift eben nicht ohne anwaltliche Unterstützung hinterlegt werden soll.
Eine Schutzschrift sorgt also nicht zwangsläufig im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung für eine mündliche Verhandlung.

Gruss eislud

Christian Guhl:
@e-stromer
Habe beste Erfahrungen mit der 8.Beschlußabtl.des Bundeskartellamtes gemacht. Einfach eine mail hinschicken und den Vorgang schildern.

Thomas S.:
Tja... Wohin denn nur?

Habe keine Adresse / Anschrift / Email zur \"8. Beschlußabteilung\" gefunden...

Vollgas:
@Christian Guhl

Ich konnte keine Adresse oder einen Link zur \"8. Beschlußabteilung\" des
Bundeskartellamtes finden.

Es wären hier Kontaktinformationen sehr hilfreich.

Danke und Gruß,
Vollgas

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