@Vollgas
zu 2.
Eine Schutzschrift wird nur bei Gericht hinterlegt. Der Versorger erfährt davon zuerst mal nichts, insbesondere erfährt er nichts vom Inhalt der Schutzschrift.
Mit dem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung des Versorgers sollte das Gericht anhand der Schutzschrift prüfen, ob es eine Einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen kann. Sind die Argumente in der Schutzschrift in den Augen des Gerichtes nicht stichhaltig, kann das Gericht trotz Schutzschrift eine Einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen. Mit ein Grund, warum immer wider darauf hingewiesen wird, dass eine Schutzschrift eben nicht ohne anwaltliche Unterstützung hinterlegt werden soll.
Eine Schutzschrift sorgt also nicht zwangsläufig im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung für eine mündliche Verhandlung.
Gruss eislud