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Autor Thema: Mein Versorger beruft sich auf das Sonderkündigungsrecht  (Gelesen 6028 mal)

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Offline Bastian Franck

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Hallo, mein Strom-Versorger beruft sich auf ein Sonderkündigungsrecht, was ich nutzen kann, bevor die Preissteigerung greift.

Wie sind eure Erfahrungen mit einem Sonderkündigungsrecht bei Preissteigerung?

Muss ich das Sonderkündigungsrecht nutzen, so daß ich nicht die Preissteigerung von ca. 30 % akzeptiere?

Wie sieht das bei anderen Versorgern aus?

Danke vorab

Offline RR-E-ft

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Mein Versorger beruft sich auf das Sonderkündigungsrecht
« Antwort #1 am: 06. März 2005, 13:32:31 »
@Bastian Franck

Die Einräumung eines Sonderkündigungsrechts im Falle einseitiger Preisanpassungen ist schon Voraussetzung dafür, dass eine Preisanpassungsklausel überhaupt AGB- rechtlich zulässig ist, §§ 310 BGb i. V. m. § 32 Abs. 2 AVBV.

Das schon immer bestehende Sonderkündigungsrecht gem. § 32 Abs. 2 AVBV schließt eine Billigkeitskontrolle jedoch nicht aus, vgl. nur BGH, Urteile vom 30.04.2003 - VIII ZR 278/02 und vom 05.02.2003- VIII ZR 111/02.

Andernfalls würde es nämlich wegen des Sonderkündigungsrechts gem. § 32 Abs. 2 AVBV nie eine Billigkeitskontrolle von Tarifen geben.

Das Gegenteil ist jedoch richtig, wie allein die genannten BGH-Urteile, die Sie unter www.bundesgerichtshof.de (Entscheidungen) abrufen können.

Wenn Sie gekündigt hätten, hätten Sie dann zu einem anderen Versorger wechseln können?

Bei Stromlieferungsverträgen muss die Netznutzung durch den neuen Stromhändler mindestens vier Wochen zum Monatsersten vorher beim Netzbetreiber angemeldet werden. Sie brauchen also schon mal ca. sechs Wochen \"Vorwarnzeit\", um einen Versorgerwechsel bewerkstelligen zu können.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Bastian Franck

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Mein Versorger beruft sich auf das Sonderkündigungsrecht
« Antwort #2 am: 06. März 2005, 18:13:43 »
Hallo Herr Fricke,

erstmal herzlichen Danke für Antwort.

Die Ankündigung der Preiserhöhung kam am 05.11.2004. Daraufhin habe ich gem. Musterschrieben §315 widersprochen. Das nächste Schreiben meines Versorgers kam am 02.12.2004, wo nach der Versorger auf eine Kündigung zum 31.12.2004 verweist. Nun habe ich nicht weitergeantwortet, habe mich gem. §315 geschützt gefühlt. Jetzt kam die Abrechnung für 2004 und die neuen Abschlagsankündigung.

Meiner Meingung nach kann man doch nicht mit einem Sonderkündigungsrecht eine Preissteugerung vom über 30 % erklären, oder bei nicht nutzen des Kündigungsrechtes einen Freifahrtsschein für jegliche Erhörhungen haben, oder?

Danke vorab für eine Antwort!

Offline RR-E-ft

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Mein Versorger beruft sich auf das Sonderkündigungsrecht
« Antwort #3 am: 07. März 2005, 11:43:46 »
@Bastian Franck

Sie haben vollkommen recht.

Dazu habe ich mich hier im Forum schon oft geäußert, vgl. auch unter \"Fragen und Antworten\" auf der Seite.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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