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Autor Thema: Seminar: Kartellrechtliche Preisaufsicht  (Gelesen 3622 mal)

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Offline RR-E-ft

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Offline nomos

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Seminar: Kartellrechtliche Preisaufsicht
« Antwort #1 am: 01. November 2007, 20:44:26 »
Der neue § 29 GWB liest sich ja nicht schlecht.

Verträge, die den Verkauf von Energie an die Bevölkerung verbieten, sollte es aber auch nicht mehr geben dürfen. GWB ist ja die Abkürzung von \"Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung. Diesen Anspruch sollte die Neuregelung dann auch erfüllen!

Ausschnitt aus bw-woche 5/2007  \"Palmöl für Schwäbisch Hall\" für das dortige Blockheizkraftwerk:

Zitat
Im Gegensatz dazu, wird in vielen anderen Städten Strom, der aus solchen Kraftwerken stammt, lediglich für kommunale Einrichtungen erzeugt und nicht für Privathaushalte und Gewerbebetriebe.

So zum Beispiel in Heilbronn, wo es ein Blockheizkraftwerk gibt, das mit Deponiegas betrieben wird. Manfred Schmidt, Geschäftsführer der dortigen Stadtwerke:
    \"Den Strom benutzen wir für städtische Einrichtungen, zum Beispiel für eine Sporthalle und ein Freibad.
Wir haben entsprechende Verträge mit einem Energieversorger und dürfen keinen Strom an die Bevölkerung verkaufen.\"[/list]

Offline RR-E-ft

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Seminar: Kartellrechtliche Preisaufsicht
« Antwort #2 am: 02. November 2007, 15:27:56 »
@nomos

Ich sehe nicht, was das mit der Veranstaltung zu tun haben könnte.

Offline nomos

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Seminar: Kartellrechtliche Preisaufsicht
« Antwort #3 am: 02. November 2007, 15:41:21 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos

Ich sehe nicht, was das mit der Veranstaltung zu tun haben könnte.
    @RR-E-ft, ich war der Meinung, bei der GWB-Novelle die hier behandelt wird, geht es auch um Abhängigkeiten und Wettbewerbshindernisse.

    Aber vielleicht habe ich da auf die Schnelle auch einen Sprung zu weit gedacht.

Offline RR-E-ft

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Seminar: Kartellrechtliche Preisaufsicht
« Antwort #4 am: 02. November 2007, 15:58:59 »
@Nomos

Ggf. beim Veranstalter nachfragen.  ;)

http://www.bdew.de

 

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