@RR-E-ft
Wissen Sie wer mir Auskunft geben kann, wie die EEG-Umlage berechnet wird?
Ich beziehe vom Versorger (LEW Augsburg) sowohl den Haushaltstrom als auch den Wärmestrom für meine Wärmepumpe.
Nach Angabe der LEW beträgt mein Anteil zur EEG derzeit 0,68 Cent je Kilowattstunde.
Diesen Wert errechne ich aber nur dann wenn lediglich der Wärmestrom berücksichtigt wird. Wenn ich den gesamten Stromverbrauch einbeziehe, käme ich nur auf 0,31 Cent je Kilowattstunde.
Mein Verständnis zur EEG-Umlage war bisher die, dass alle Stromkunden an der EEG-Umlage beteiligt werden. Dies scheint aber bei der LEW nur die Wärmestromkunden zu treffen.
Wie ist hierzu die Gesetzeslage oder liegt das im Ermessen der Stromversorger?
Mit freundlichen Gruß