Original von taxman
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes zu Änderungskündigungen gegenüber Widersprechern nach § 315 BGB greift nicht, da sämtliche Alt-Erdgaslieferverträge für den angesprochenen Kundenkreis von Erdgas Südwest beendet und gekündigt werden.
Absoluter Blödsinn. Die können Tausendmal kündigen.
Sie bleiben dennoch an den bestehenden Vertrag gebunden, solange die betroffenen Kunden nicht einwilligen;
der Vertrag also im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wird.
Die haben versäumt, sich ein Kündigungsrecht (egal ob ordentliche oder Sonderkündigung) einzuräumen.
Nun sitzen sie in der Patsche.
Dies hängt auch damit zusammen, dass wir ... ein völlig neues Produkt anbieten
Ist auch nicht mein Problem.
Wenn VW plötzlich seine Autofabriken einstampft und Waschmaschinen produziert, sehe ich mich noch lange nicht genötigt, meinen VW gegen eine W165 einzutauschen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den bisherigen Vertrag daher ordnungsgemäß kündigen müssen.
Nein, habe ich nicht. Sie sind den Vertrag eingegangen und werden ihn weiter erfüllen müssen.
Pakta sunt servanda - Basta!
Wie wir Ihnen auch mitgeteilt hatten, hat eine Annahme unseres neuen Vertragsangebotes keine Auswirkungen auf den von Ihnen geltend gemachten Widerspruch im Hinblick auf den bisherigen Vertrag.
Man kann beim nächsten Briefwechsel darauf hinweisen, dass man dies nicht als Rechtshinweis sondern als Zusicherung seitens der ESG wertet, dass sie später nicht den Widerspruch mit Hinweis auf die Annahme des Sondervertrags bekämpfen wird.
Ihr derzeit bestehender Sondervertrag über die Gaslieferung nimmt Bezug auf die ... AVBGasV.
Bei Sonderkunden ist aber noch immer fraglich, ob diese wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind, wenn dieser ja bereits durch die Gasentnahme - also vor Kenntnisnahme des Vertragsinhalts - zustande gekommen ist.
Anders als im Tarifkundenbereich bzw. Grundversorgungsbereich hat der Gesetzgeber den Vertragspartnern solcher Sonderverträge mit einer Übergangsfrist bis zum November 2007 Zeit gegeben die bestehenden Vertragsverhältnisse an die neue Rechtslage anzupassen.
Und wo steht, dass der Gesetzgeber eine Kündigung aller alten Verträge beabsichtigt oder gar gefordert hat?
Dies war für uns einer der Anlässe, einen völlig neuen Erdgasliefervertrag auf der Basis der neuen Rechtslage zu entwickeln.
Dieser ... Vertrag wurde als Standardvertrag konzipiert ...
Die können so viele Verträge entwickeln wie sie lustig sind - das bleibt ihnen unbenommen.
Eine Fortsetzung der Erdgasbelieferung zu ... unserer Preisgruppe PG1/PG2 kann ab dem 1. Dezember 2007 daher nur erfolgen, wenn uns hierzu das von Ihnen unterzeichnete Vertragsexemplar vorliegt.
Sorry - aber ich kann nach wie vor keinerlei Rechtsgrundlage für eine einseitige Kündigung erkennen.
Ich gehöre auch zu den Kunden, bei denen die ESG kein solches Recht schriftlich nachweisen könnte.
Wer sich das oben Gesagte auf der Zunge zergehen lässt, kommt vielleicht zu der Einschätzung, ich sei nur ein kompromissloser trotziger Bengel.
Dabei sollte man aber nicht vergessen, dass es sich auch bei der ESG nicht um die heiligen Samariter handelt und dass sie nur deshalb bis heute mit einer Harmonisierung der Verträge gewartet haben, weil sie mit den alten, ungenau formulierten Bedingungen maximalen Profit (anfängliche
und nachträgliche einseitige Preisfestsetzung) machen konnten!
Deshalb bin ich überhaupt nicht bereit, denen auch nur einen Meter entgegenzukommen, solange mich nicht \"Justitia in diese Richtung prügelt\".
Original von kamaraba
Mir kann einer Schreiben was er will. Ohne meine Unterschrift kommt kein
Vertrag zustande.
Oh doch - und darüber solltest Du froh sein. Denn ohne Vertrag besteht keine Pflicht zur (Weiter)belieferung.
Durch die Entnahme von Gas kommt ein Vertrag konkludent zustande.
Wenn der Versorger dann nicht zum allgemeinen sondern zu einem günstigeren Sonderpreis abrechnet und dies ggf. auch schon vorher mitteilt, dann handelt es sich dabei auch um einen Sondervertrag.
So jedenfalls die von mehreren Juristen geäußerte Einschätzung.
Du meintest aber mit Deinem Einwand wohl eher, dass durch bloßes Stillschweigen ein alter Vertrag
nicht beendet und ein neuer konkludent geschlossen werden kann.
In dieser Hinsicht kann ich Dir voll und ganz Recht geben.
Gruss,
ESG-Rebell