Energiebezug > Gas (Allgemein)
Androhung Gassperrung, weil Vermieter nicht zahlt
Brandenburg:
Die Stadtwerke Belzig haben heute allen Mietern in unserem Mehrfamilienhaus den Gaslieferstopp für die 47. KW angekündigt, weil der Hauseigentümer/Vermieter scheinbar seit längerem die Gebühren für die Gaszentralheizung nicht bezahlt hat.
Wie ist die Rechtslage, was können wir tun?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Brandenburg
kamaraba:
Rechtsanwalt dringend einschalten!
Unterlagen übergeben.
Pelikan:
moin moin,
wenn die Gasrechnung nicht bezahlt wurde, was ist mit anderen laufenden Rechnungen? So wie Wasser, Müll..usw.
Sollte es zu einem Lieferstop kommen, kann nicht geheizt werden und eine unbeheizbare Wohnung ist ebend nicht bewohnbar.
Gerichte haben da schon mit Mietminderung bis 100% geurteilt.
ICH würde unter diesen Umständen sofort alle Miet- und Nebenkosten zurückhalten und dies so dem Vermieter mitteilen.
Anwalt/Mieterbund sollte unbedingt eingeschaltet werden.
Mit Gruß vom
Pelikan
Wasserwaage:
Mieterversammlung einberufen, Kontakt zu den Stadtwerken aufnehmen und Rechtsanwalt einschalten.
Der Rechtsanwalt ist aber nicht dafür da um gegen die Stadtwerke vorzugehen, sondern gegen den Vermieter. Würd sagen wir bewegen uns hier im Bereich der Veruntreuung.
Mit oder ohne Hilfe des Rechtsanwalts Kontakt zu den Stadtwerken aufnehmen. Evtl. verzichten die Stadtwerke auf eine Sperrung wenn sämtliche Mieter Ihre Heizkostenvorauszahlungen direkt an die Stadtwerke leisten. Evtl. lässt sich auch vorerst die Zahlung auf ein Anderkonto vereinbaren, damit sich die direkt geleisteten Zahlungen besser abgrenzen lassen. Problem ist, dass die bis jetzt ausstehenden Zahlungen m. E. auch von den Mietern geschuldet werden, die Stadtwerke könnten also evtl. auf einen Ausgleich des Kontos bestehen. Meistens ist man aber gesprächsbereit. Weitere Informationen müsste im Zweifelsfall auch die Verbraucherzentrale bieten können.
RR-E-ft:
@Brandenburg
Über den Streit wird wohl in der örtlichen Presse (MAZ) schon länger berichtet.
Vertragspartner ist der Vernieter, der deshalb auch die Begleichung der Gasrechnungen schuldet. Die Mieter sind deshalb keine Schuldner des Versorgers. Weil sie nicht Vertragspartner sind, haben sie auch selbst keinen vertraglichen Lieferanspruch gegen den Versorger.
In der Regel lässt sich der Versorger auf eine Weiterbelieferung ein, wenn eine Bezahlung des laufenden Bezugses sichergestellt ist, etwa durch die Mieter erfolgt, wenn also sicher gestellt ist, dass die Außenstände trotz Lieferung nicht weiter anwachsen. Schließlich will auch der Versorger sein Gas verkaufen, wenn nur die Bezahlung der Lieferungen sichergestellt ist.
Sicher gestellt werden muss dabei, dass die Zahlungen auf den laufenden Bezug geleistet und nicht auf die schon bestehenden Außenstände verrechnet werden. Deshalb nach Möglichkeit als sog. \"Mieter- Notgemeinschaft\" gemeinsam einen Rechtsanwalt einschalten und mit diesem die entsprechenden Verhandlungen mit dem Versorger führen, tunlichst auf eine genaue Rechnungsabgrenzung achten.
Der Rechtsanwalt kann dann auch sagen, wie etwa Mietvorauszahlungen deshalb gekürzt werden können, um nicht zum einen für den Vermieter auf dessen Schuld Zahlungen an den Versorger zu leisten und gleichzeitig weiter Vorauszahlungen an den Vermieter zu leisten.
Möglicherweise liegt beim Vermieter auch ein Insolvenzgrund vor, so dass er etwa wegen bestehender Zahlungsunfähigkeit keine Zahlungen mehr leistet.
@Pelikan
Was mit den anderen Rechnungen ist, ist doch für die Frage der Gas- Liefersperre vollkommen egal
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